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Co-Vergärung - PTKA

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Abschnitt II - 91 -<br />

6.5 Produktqualität Endprodukt<br />

Schadstoffgehalte nach Klärschlammverordnung<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich Schwermetallgehalte sowie<br />

AOX lagen innerhalb der Grenzwerte der Klärschlammverordnung. In der<br />

Tabelle 6-8 sind die Analyseergebnisse festgehalten.<br />

Tabelle 6-8:<br />

Schadstoffgehalte der ausgefaulten Schlämme und ihre<br />

Grenzwerte<br />

Referenz <strong>Co</strong>-Vergärung Grenzwerte<br />

Parameter Linie 1<br />

[mg/kg TR]<br />

Linie 2<br />

[mg/kg TR]<br />

AbfKlärV<br />

[mg/kg TR]<br />

AOX 289 338 500<br />

EOX 3 7<br />

Chrom 32 44 900<br />

Nickel 26 29 200<br />

Kupfer 460 420 800<br />

Zink 900 910 2000/2500*<br />

Cadmium < 0,1 < 0,1 5/10*<br />

Quecksilber 1,4 1,3 8<br />

Blei 48 47 900<br />

* Grenzwert abhängig von Art und pH-Wert des Bodens, auf den die Aufbringung geplant ist<br />

Beim Vergleich der Werte wird deutlich, dass die untersuchten Schlämme bezüglich<br />

ihrer Qualität keine gravierenden Unterschiede aufwiesen. Teilweise<br />

sind die Werte aus der Referenzlinie sogar ein etwas höher als die in der <strong>Co</strong>-<br />

Vergärung.<br />

Beim Parameter Chrom ergaben sich die deutlichsten Unterschiede zwischen<br />

den Schlämmen. Erklärt werden kann dieser Effekt durch den relativ niedrigen<br />

Chromgehalt von im Mittel 29,0 bzw. 16 mg/kg TR im Rohschlamm und dem<br />

vergleichsweise hohen Chromgehalt von ca. 45,0 mg/kg TR im <strong>Co</strong>-Substrat.<br />

Durch den höheren Abbaugrad der organischen Substanz des biogenen Abfalls<br />

findet eine stärkere Aufkonzentration des Chrom statt und erreicht<br />

schließlich sogar höhere Werte als im ausgefaulten Klärschlamm. Da die<br />

Chromgehalte in allen Proben jedoch deutlich unterhalb des Grenzwerts der<br />

Klärschlammverordnung liegen, ist diese Erhöhung für die Produktverwertung<br />

und damit für die Qualitätsbeurteilung unrelevant.

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