Co-Vergärung - PTKA
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Abschnitt I 21<br />
3.4 Beurteilung der Rückbelastung<br />
Das bei der Entwässerung ausgefaulter Klärschlämme abgetrennte Wasser<br />
wird zumeist wieder in den Zulauf der Kläranlage eingeleitet und verursacht<br />
dadurch Rückbelastungen zur Kläranlage. Insgesamt betrachtet, beträgt die<br />
CSB-Rückbelastung aus dem Schlammwasser bezogen auf die Zulauffracht<br />
der Kläranlage etwa 3 %, bei der Stickstoffrückbelastung sind es ca. 15 %<br />
[SCHMELZ, 2000].<br />
Durch die Mitbehandlung von biogenen Abfällen darf die Erhöhung der Rückbelastung<br />
keinesfalls so groß sein, dass die Behandlungskapazität der Kläranlage<br />
überschritten und eine Einhaltung der Ablaufgrenzwerte nicht mehr<br />
gewährleistet ist. Besonders die Veränderungen beim Parameter TKN durch<br />
die <strong>Co</strong>-Substratzugabe unterliegen einer genauen Beobachtung [SCHMELZ,<br />
2000].<br />
Das während der Entwässerungsversuche anfallende Schlammwasser wurde<br />
in einer Filtratwasseranalyse auf seinen Gehalt an CSB, Ammonium (NH4-N),<br />
Gesamt-Phosphat (Pges), organischem Stickstoff (org. N) und abfiltrierbaren<br />
Stoffen hin untersucht. Aus diesen Werten können Aussagen über die zu erwartende<br />
Rückbelastung der Kläranlage getroffen werden.<br />
3.5 Beurteilung Produktqualität<br />
Bei der <strong>Co</strong>-Vergärung unterliegen das <strong>Co</strong>-Substrat als Ausgangssubstanz sowie<br />
der ausgefaulte Schlamm als Endprodukt einer qualitativen Beurteilung,<br />
die in der Untersuchung nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und einer<br />
Nährstoffanalyse gekennzeichnet ist.<br />
Ausgangssubstanz<br />
Das <strong>Co</strong>-Substrat muss den stofflichen Anforderungen nach dem „Merkblatt<br />
zur <strong>Co</strong>-Fermentation von biogenen Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen“<br />
[MUNLV, 2001] genügen und wird deshalb einer Untersuchung nach<br />
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) unterzogen. Die hierzu in Tabelle 2-4 (siehe<br />
auch Kapitel 2.1, Seite 12) aufgeführten zulässige Schwermetall- und AOX-<br />
Gehalte für das <strong>Co</strong>-Substrat dürfen nicht überschritten werden.<br />
Für die Ausgangssubstanzen wurde zusätzlich einmalig eine Nährstoffanalyse<br />
(CNS-Analyse) durchgeführt, bei der die Gehalte an Kohlenstoff (C), Stickstoff<br />
(N) und Schwefel (S) bestimmt wurden.