Co-Vergärung - PTKA
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Abschnitt I 12<br />
Daneben soll mittels einer Identifikationsanalyse sowie Voruntersuchungen<br />
zum Faulverhalten überprüft und nachgewiesen werden, dass<br />
• das Gemisch aus Klärschlamm und biogenen Abfällen in ausreichendem<br />
Maße stabilisiert wird und der organische Anteil bezogen auf den Glühverlust<br />
im biogenen Abfall größer als 50 % ist,<br />
• die Abbaubarkeit des organischen Anteils (oTR) des <strong>Co</strong>-Substrats innerhalb<br />
der Faulzeit mindestens 50 % beträgt,<br />
• der biogene Abfall bei der <strong>Co</strong>-Vergärung mit mindestens 0,25 m 3 /kg oTRzu<br />
zur Methanbildung beiträgt,<br />
• die Rückbelastung der Kläranlage genau geprüft wird und<br />
• dass die Schadstoffgehalte die in Tabelle 2-4 aufgeführten Werte nicht<br />
überschreiten.<br />
Tabelle 2-4:<br />
Zulässige Schwermetall- und AOX-Gehalte für das <strong>Co</strong>-<br />
Substrat (MUNLV, 2001)<br />
Parameter Einheit Grenzwert nach MUNLV<br />
AOX mg/kg TR 150<br />
Chrom mg/kg TR 80<br />
Nickel mg/kg TR 60<br />
Kupfer mg/kg TR 120<br />
Zink mg/kg TR 600<br />
Cadmium mg/kg TR 2,0<br />
Quecksilber mg/kg TR 1,0<br />
Blei mg/kg TR 80<br />
Nachweis der Technischen Anforderungen<br />
Um biogene Stoffe in den Faulbehälter einer kommunalen Klärablage geben<br />
zu können, hat der Anlagenbetreiber verschiedene Bedingungen bzw. Bereiche<br />
zu klären und nachzuweisen. Hierzu zählt die Überprüfung der Kapazität<br />
des Faulbehälters, der Faulgasnutzung und der Kläranlage, Schaffung bzw.<br />
Ausweisung eines Anlieferung- und Annahmebereiches auf der Kläranlage,<br />
Gewährleistung der Betriebssicherheit des anaeroben Stabilisierungsprozesses,<br />
Berücksichtigung von potentiellen Lärm und Geruch, Ergänzung der Dienstund<br />
Betriebsanweisungen.