Co-Vergärung - PTKA
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Abschnitt I 11<br />
Mit dem Merkblatt schafft das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland<br />
eine landeseinheitliche Grundlage für das Vorgehen bei der Genehmigung<br />
von bestimmten Abfällen und Abfallgruppen zur Mitbehandlung in<br />
Faulbehältern von kommunalen Kläranlagen und definiert somit die Rahmenbedingungen<br />
für die <strong>Co</strong>-Vergärung sowohl für Behörden als auch Anwender.<br />
Im ersten Teil des Merkblattes werden unter anderem die Mindestanforderungen,<br />
die an die technische Auslegung der Kläranlagen zu stellen sind, definiert.<br />
Darüber hinaus enthält das Merkblatt eine Auflistung der Abfälle, die für<br />
eine <strong>Co</strong>-Fermentation in Faulbehältern prinzipiell geeignet sind bzw. deren<br />
Mitbehandlung ökologisch sinnvoll ist (Tabelle 2-3).<br />
Der zweite Teil enthält eine vom ifeu-Institut Heidelberg erstellte Ökobilanz.<br />
Hier wurde eine Anzahl von Abfällen hinsichtlich ihrer ökologischen Sinnhaftigkeit<br />
einer Mitbehandlung in Faulbehältern untersucht. Diese ergibt sich im<br />
Vergleich zu den übrigen zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen<br />
und in der Gegenüberstellung der jeweils wirkenden Umweltkriterien.<br />
Im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren sind nach dem Merkblatt<br />
verschiedene Randbedingungen bzw. Voraussetzungen zu erfüllen.<br />
Nachfolgend werden diese kurz beschrieben.<br />
Rechtliche Voraussetzungen<br />
Bei diesen Vorgaben handelt es sich um die Einhaltung der wasserrechtlichen<br />
Anforderungen (Änderung der Anlagengenehmigung nach §58 Abs. 2 LWG<br />
und Einleitungserlaubnis, Beachtung der Positivliste) und der abfallrechtlichen<br />
Anforderungen (Beantragung einer Entsorgernummer für die jeweilige Kläranlage<br />
und Führung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises).<br />
Nachweis der Stofflichen Anforderungen an das <strong>Co</strong>-Substrat<br />
Vor Zugabe in den Faulbehälter müssen die biogenen Abfälle folgende Kriterien<br />
zwingend erfüllen:<br />
• das <strong>Co</strong>-Substrat befindet sich in einem pumpfähigen Zustand sein<br />
• es muss vergärbar sein, das <strong>Co</strong>-Substrat muss störstofffrei sein,<br />
• fetthaltige Materialien müssen ausreichend temperiert sein<br />
• Fette müssen emulgierbar sein und<br />
• das <strong>Co</strong>-Substrat ist hygienisch unbedenklich.