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Co-Vergärung - PTKA

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Abschnitt I 11<br />

Mit dem Merkblatt schafft das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland<br />

eine landeseinheitliche Grundlage für das Vorgehen bei der Genehmigung<br />

von bestimmten Abfällen und Abfallgruppen zur Mitbehandlung in<br />

Faulbehältern von kommunalen Kläranlagen und definiert somit die Rahmenbedingungen<br />

für die <strong>Co</strong>-Vergärung sowohl für Behörden als auch Anwender.<br />

Im ersten Teil des Merkblattes werden unter anderem die Mindestanforderungen,<br />

die an die technische Auslegung der Kläranlagen zu stellen sind, definiert.<br />

Darüber hinaus enthält das Merkblatt eine Auflistung der Abfälle, die für<br />

eine <strong>Co</strong>-Fermentation in Faulbehältern prinzipiell geeignet sind bzw. deren<br />

Mitbehandlung ökologisch sinnvoll ist (Tabelle 2-3).<br />

Der zweite Teil enthält eine vom ifeu-Institut Heidelberg erstellte Ökobilanz.<br />

Hier wurde eine Anzahl von Abfällen hinsichtlich ihrer ökologischen Sinnhaftigkeit<br />

einer Mitbehandlung in Faulbehältern untersucht. Diese ergibt sich im<br />

Vergleich zu den übrigen zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen<br />

und in der Gegenüberstellung der jeweils wirkenden Umweltkriterien.<br />

Im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren sind nach dem Merkblatt<br />

verschiedene Randbedingungen bzw. Voraussetzungen zu erfüllen.<br />

Nachfolgend werden diese kurz beschrieben.<br />

Rechtliche Voraussetzungen<br />

Bei diesen Vorgaben handelt es sich um die Einhaltung der wasserrechtlichen<br />

Anforderungen (Änderung der Anlagengenehmigung nach §58 Abs. 2 LWG<br />

und Einleitungserlaubnis, Beachtung der Positivliste) und der abfallrechtlichen<br />

Anforderungen (Beantragung einer Entsorgernummer für die jeweilige Kläranlage<br />

und Führung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises).<br />

Nachweis der Stofflichen Anforderungen an das <strong>Co</strong>-Substrat<br />

Vor Zugabe in den Faulbehälter müssen die biogenen Abfälle folgende Kriterien<br />

zwingend erfüllen:<br />

• das <strong>Co</strong>-Substrat befindet sich in einem pumpfähigen Zustand sein<br />

• es muss vergärbar sein, das <strong>Co</strong>-Substrat muss störstofffrei sein,<br />

• fetthaltige Materialien müssen ausreichend temperiert sein<br />

• Fette müssen emulgierbar sein und<br />

• das <strong>Co</strong>-Substrat ist hygienisch unbedenklich.

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