Co-Vergärung - PTKA
Co-Vergärung - PTKA
Co-Vergärung - PTKA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abschnitt I 9<br />
handhaben ist (Schwierigkeit, kleinste Mengen kontinuierlich zu beschicken).<br />
Durch die Kontinuität der Prozessführung ergeben sich als Vorteile die gute<br />
Durchmischung des Fermenterinhalts, günstige Automatisierungsmöglichkeiten<br />
sowie eine ausgeglichene Faulgasproduktion. Nachteile stellen Störfälle<br />
bei der automatischen Beschickung dar.<br />
Einen weiteren Aspekt der Prozesskontinuität stellt die Durchmischung des<br />
Faulbehälters dar. Eine Umwälzung kann kontinuierlich oder intermittierend<br />
erfolgen. Die optimale Durchmischung wird über eine kontinuierliche Umwälzung<br />
sichergestellt, dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Bakterienpopulationen<br />
im Faulbehälter nicht durch zu große Scherkräfte oder Turbulenzen<br />
beeinträchtigt werden. Die Durchmischung muss also schonend, aber auch<br />
intensiv erfolgen [BÖHNKE ET AL., 1993].<br />
Fermentationsstufe<br />
Es besteht die Möglichkeit, den Vergärungsprozess einstufig oder unterteilt<br />
nach den Reaktionsstufen ablaufen zu lassen, indem zum Beispiel die Hydrolyse<br />
von der Methanisierung räumlich abgegrenzt wird. Bei dem hier angewandten<br />
und auf Kläranlagen gebräuchlichen einstufigen Verfahren liegen die Vorteile<br />
in der einfachen Verfahrensgestaltung und den geringeren Kosten, die<br />
Nachteile aber darin, dass die einzelnen Fermentationsschritte nicht gezielt<br />
gesteuert werden können [SCHÖN, 1994].<br />
2.4 Genehmigungsrechtliche Situation<br />
Die genehmigungsrechtliche Situation von Anlagen zur <strong>Co</strong>-Vergärung stellt<br />
sich teilweise noch schwierig dar und wird je nach Bundesland unterschiedlich<br />
gehandhabt. Dies erklärt daraus, dass grundsätzlich alle Kläranlagen dem<br />
Wasserrecht unterliegen. Die Genehmigung zur Behandlung biogener Abfälle<br />
erfolgt aber über das Abfallrecht. Daher stellt sich die Frage, ob eine <strong>Co</strong>-<br />
Vergärung von biogenen Abfällen und Klärschlamm nach Kreislaufwirtschaftsund<br />
Abfallgesetz oder nach Wasserhaushaltsgesetz genehmigt werden kann<br />
[NISIPEANU, 2000].<br />
Vor diesem Hintergrund wurde im Dezember 2001 vom Ministerium für Umwelt<br />
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
(MUNLV) ein Merkblatt zur „<strong>Co</strong>-Fermentation von biogenen<br />
Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen“ herausgegeben. Die Broschüre<br />
entstand unter der Federführung des Landesumweltamtes in Zusammenar-