03.06.2014 Aufrufe

Co-Vergärung - PTKA

Co-Vergärung - PTKA

Co-Vergärung - PTKA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschnitt I 9<br />

handhaben ist (Schwierigkeit, kleinste Mengen kontinuierlich zu beschicken).<br />

Durch die Kontinuität der Prozessführung ergeben sich als Vorteile die gute<br />

Durchmischung des Fermenterinhalts, günstige Automatisierungsmöglichkeiten<br />

sowie eine ausgeglichene Faulgasproduktion. Nachteile stellen Störfälle<br />

bei der automatischen Beschickung dar.<br />

Einen weiteren Aspekt der Prozesskontinuität stellt die Durchmischung des<br />

Faulbehälters dar. Eine Umwälzung kann kontinuierlich oder intermittierend<br />

erfolgen. Die optimale Durchmischung wird über eine kontinuierliche Umwälzung<br />

sichergestellt, dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Bakterienpopulationen<br />

im Faulbehälter nicht durch zu große Scherkräfte oder Turbulenzen<br />

beeinträchtigt werden. Die Durchmischung muss also schonend, aber auch<br />

intensiv erfolgen [BÖHNKE ET AL., 1993].<br />

Fermentationsstufe<br />

Es besteht die Möglichkeit, den Vergärungsprozess einstufig oder unterteilt<br />

nach den Reaktionsstufen ablaufen zu lassen, indem zum Beispiel die Hydrolyse<br />

von der Methanisierung räumlich abgegrenzt wird. Bei dem hier angewandten<br />

und auf Kläranlagen gebräuchlichen einstufigen Verfahren liegen die Vorteile<br />

in der einfachen Verfahrensgestaltung und den geringeren Kosten, die<br />

Nachteile aber darin, dass die einzelnen Fermentationsschritte nicht gezielt<br />

gesteuert werden können [SCHÖN, 1994].<br />

2.4 Genehmigungsrechtliche Situation<br />

Die genehmigungsrechtliche Situation von Anlagen zur <strong>Co</strong>-Vergärung stellt<br />

sich teilweise noch schwierig dar und wird je nach Bundesland unterschiedlich<br />

gehandhabt. Dies erklärt daraus, dass grundsätzlich alle Kläranlagen dem<br />

Wasserrecht unterliegen. Die Genehmigung zur Behandlung biogener Abfälle<br />

erfolgt aber über das Abfallrecht. Daher stellt sich die Frage, ob eine <strong>Co</strong>-<br />

Vergärung von biogenen Abfällen und Klärschlamm nach Kreislaufwirtschaftsund<br />

Abfallgesetz oder nach Wasserhaushaltsgesetz genehmigt werden kann<br />

[NISIPEANU, 2000].<br />

Vor diesem Hintergrund wurde im Dezember 2001 vom Ministerium für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(MUNLV) ein Merkblatt zur „<strong>Co</strong>-Fermentation von biogenen<br />

Abfällen in Faulbehältern von Kläranlagen“ herausgegeben. Die Broschüre<br />

entstand unter der Federführung des Landesumweltamtes in Zusammenar-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!