Stellungnahme zu den Berichten âBeurteilung der ... - PTKA
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Schlussfolgerungen<br />
Bei <strong>der</strong> Nulloption reduziert sich die Gefährdung praktisch nur durch radioaktiven Zerfall.<br />
Nach <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Untersuchungen kann die Vollverfüllung vermutlich am frühesten<br />
beginnen, da hier<strong>zu</strong> die technischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen größtenteils vorliegen, und auch am<br />
ehesten abgeschlossen wer<strong>den</strong>. Die schrittweise Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen<br />
führt <strong>zu</strong> einer sukzessiven Gefährdungsreduzierung, die nach Abschluss aller Maßnahmen<br />
<strong>zu</strong>m erreichbaren Langzeitsicherheitsniveau führt, wobei als unsicher gilt, ob die Einhaltung<br />
<strong>der</strong> gültigen Grenzwerte nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann.<br />
Wegen umfangreicher technischer Vorbereitungsarbeiten kann die eigentliche Abfallrückholung,<br />
die <strong>zu</strong> einer sukzessiven Gefährdungsreduzierung führt, erst später beginnen und wird<br />
voraussichtlich auch länger dauern. Nach Rückholung aller Abfälle besteht keine Grundwassergefährdung<br />
mehr.<br />
Bei <strong>der</strong> Umlagerung kommt es erst am Schluss <strong>der</strong> Maßnahme mit Verschluss <strong>der</strong> neuen<br />
Einlagerungshohlräume <strong>zu</strong> einer wirksamen Gefährdungsabsenkung, die dann auf das<br />
Langzeitsicherheitsniveau fällt, bei dem eine Einhaltung <strong>der</strong> gelten<strong>den</strong> Grenzwerte unterstellt<br />
wird.<br />
Defizite und Risiken hinsichtlich <strong>der</strong> Machbarkeit, Prognostizierbarkeit und Robustheit aber<br />
ebenso Konservativitäten sollten mit dem ausdrücklichen Be<strong>zu</strong>g auf die erreichbare Gefährdungsreduzierung<br />
vor<strong>zu</strong>gsweise als Bandbreiten dargestellt und in die Abwägung<br />
einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />
Offensichtlich ist es für eine <strong>der</strong>artige Abwägung nicht erfor<strong>der</strong>lich (und auch nicht möglich),<br />
<strong>den</strong> genauen Verlauf <strong>der</strong> Gefährdungsreduzierung <strong>zu</strong> ermitteln. Ausreichend sollten jeweils<br />
einige wenige Anhaltspunkte sein, die eine Orientierung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen<br />
<strong>den</strong> betrachteten Stilllegungsoptionen vermitteln. Vorsorglich sei auch noch darauf<br />
hingewiesen, dass die schematische Darstellung in Abbildung 1 nicht das Ausmaß einer <strong>zu</strong><br />
besorgen<strong>den</strong> Grundwasserverunreinigung <strong>zu</strong> einem bestimmten Zeitpunkt selbst darstellt,<br />
son<strong>der</strong>n das Ausmaß eines <strong>zu</strong> einem weit (Jahrzehnte, Jahrhun<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> gar Jahrtausende)<br />
später <strong>zu</strong> besorgende Grundwasserkontamination darstellt, falls es <strong>zu</strong>m angegebenen<br />
Zeitpunkt <strong>zu</strong> einer unkontrollierten Flutung kommt und die Stilllegungsmaßnahmen abgebrochen<br />
wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Letztlich ist <strong>zu</strong>r Abwägung des mit <strong>den</strong> Stilllegungsoptionen erzielbaren Nettonutzens noch<br />
die bei ihrer Durchführung in Kauf <strong>zu</strong> nehmende <strong>zu</strong>sätzliche Strahlenexposition ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />
Abbildung 2 zeigt stark schematisiert eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> Strahlenexposition<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung durch (1) Direktstrahlung und (2) Ableitung radioaktiver Stoffe, (3) des Betriebspersonals<br />
sowie (4) im Falle eines Störfalles.<br />
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