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Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

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Schlussfolgerungen<br />

Bei <strong>der</strong> Nulloption reduziert sich die Gefährdung praktisch nur durch radioaktiven Zerfall.<br />

Nach <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Untersuchungen kann die Vollverfüllung vermutlich am frühesten<br />

beginnen, da hier<strong>zu</strong> die technischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen größtenteils vorliegen, und auch am<br />

ehesten abgeschlossen wer<strong>den</strong>. Die schrittweise Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen<br />

führt <strong>zu</strong> einer sukzessiven Gefährdungsreduzierung, die nach Abschluss aller Maßnahmen<br />

<strong>zu</strong>m erreichbaren Langzeitsicherheitsniveau führt, wobei als unsicher gilt, ob die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> gültigen Grenzwerte nachgewiesen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Wegen umfangreicher technischer Vorbereitungsarbeiten kann die eigentliche Abfallrückholung,<br />

die <strong>zu</strong> einer sukzessiven Gefährdungsreduzierung führt, erst später beginnen und wird<br />

voraussichtlich auch länger dauern. Nach Rückholung aller Abfälle besteht keine Grundwassergefährdung<br />

mehr.<br />

Bei <strong>der</strong> Umlagerung kommt es erst am Schluss <strong>der</strong> Maßnahme mit Verschluss <strong>der</strong> neuen<br />

Einlagerungshohlräume <strong>zu</strong> einer wirksamen Gefährdungsabsenkung, die dann auf das<br />

Langzeitsicherheitsniveau fällt, bei dem eine Einhaltung <strong>der</strong> gelten<strong>den</strong> Grenzwerte unterstellt<br />

wird.<br />

Defizite und Risiken hinsichtlich <strong>der</strong> Machbarkeit, Prognostizierbarkeit und Robustheit aber<br />

ebenso Konservativitäten sollten mit dem ausdrücklichen Be<strong>zu</strong>g auf die erreichbare Gefährdungsreduzierung<br />

vor<strong>zu</strong>gsweise als Bandbreiten dargestellt und in die Abwägung<br />

einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Offensichtlich ist es für eine <strong>der</strong>artige Abwägung nicht erfor<strong>der</strong>lich (und auch nicht möglich),<br />

<strong>den</strong> genauen Verlauf <strong>der</strong> Gefährdungsreduzierung <strong>zu</strong> ermitteln. Ausreichend sollten jeweils<br />

einige wenige Anhaltspunkte sein, die eine Orientierung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen<br />

<strong>den</strong> betrachteten Stilllegungsoptionen vermitteln. Vorsorglich sei auch noch darauf<br />

hingewiesen, dass die schematische Darstellung in Abbildung 1 nicht das Ausmaß einer <strong>zu</strong><br />

besorgen<strong>den</strong> Grundwasserverunreinigung <strong>zu</strong> einem bestimmten Zeitpunkt selbst darstellt,<br />

son<strong>der</strong>n das Ausmaß eines <strong>zu</strong> einem weit (Jahrzehnte, Jahrhun<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> gar Jahrtausende)<br />

später <strong>zu</strong> besorgende Grundwasserkontamination darstellt, falls es <strong>zu</strong>m angegebenen<br />

Zeitpunkt <strong>zu</strong> einer unkontrollierten Flutung kommt und die Stilllegungsmaßnahmen abgebrochen<br />

wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Letztlich ist <strong>zu</strong>r Abwägung des mit <strong>den</strong> Stilllegungsoptionen erzielbaren Nettonutzens noch<br />

die bei ihrer Durchführung in Kauf <strong>zu</strong> nehmende <strong>zu</strong>sätzliche Strahlenexposition ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Abbildung 2 zeigt stark schematisiert eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> Strahlenexposition<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung durch (1) Direktstrahlung und (2) Ableitung radioaktiver Stoffe, (3) des Betriebspersonals<br />

sowie (4) im Falle eines Störfalles.<br />

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