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Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

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LAW-Rückholung<br />

3.4 Zusammenfassung<br />

Anhand <strong>der</strong> vom BfS beauftragten Studie <strong>zu</strong>r LAW-Rückholung ist es nicht möglich, <strong>den</strong> damit<br />

erzielbaren Sicherheitsgewinn <strong>zu</strong> beurteilen, da we<strong>der</strong> die Reduzierung <strong>der</strong> latenten<br />

Gefährdung durch eine unkontrollierte Flutung hinsichtlich <strong>der</strong> Höhe und des Ausmaßes,<br />

einer Grundwasserkontamination, noch die Reduzierung <strong>der</strong> langzeitlichen Folgen betrachtet<br />

wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus wer<strong>den</strong> die Zeiten für eine Abfallrückholung, die maßgeblich die<br />

Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong>en Erfolgshöffigkeit bestimmen, und die radiologischen Konsequenzen<br />

für die Umwelt bzw. Bevölkerung sowie das Betriebspersonal erheblich unterschätzt.<br />

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