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Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

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2 Vorgehensweise<br />

Die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> AGO <strong>zu</strong>r Machbarkeitsstudie Rückholung wird unter Beachtung <strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong> AGO festgelegten „Kriterien für die Beurteilung von Handlungsoptionen für die Stilllegung<br />

<strong>der</strong> Schachtanlage Asse II“ (AGO(2008a)) erstellt. Insbeson<strong>der</strong>e fin<strong>den</strong> die in<br />

AGO(2008a) aufgestellten und nachfolgend wie<strong>der</strong>gegebenen Prüfkriterien für Fachberichte<br />

Anwendung:<br />

1. Vollständigkeit (sind alle Aspekte ausreichend betrachtet um die Maßnahme, <strong>den</strong> Vorschlag<br />

beurteilen <strong>zu</strong> können)<br />

2. Nachvollziehbarkeit (sind alle für das Verständnis erfor<strong>der</strong>lichen Argumente enthalten<br />

und erläutert)<br />

3. Plausibilität (fachliche Fehlerfreiheit)<br />

4. technische Machbarkeit (es ist nachgewiesen, dass die Maßnahme technisch durchführbar<br />

ist)<br />

5. nachweisliche Wirksamkeit (es ist belastbar nachgewiesen, dass die Maßnahme nach<br />

Auffassung des Verfassers <strong>zu</strong> einer sicherheitlichen Verbesserung führen kann)<br />

Seitens des BMU wird von <strong>der</strong> AGO eine Aussage hinsichtlich <strong>der</strong> drei "Machbarkeitsstudien"<br />

erwartet, die insbeson<strong>der</strong>e darlegt, ob diese Papiere nach Ansicht <strong>der</strong> AGO für <strong>den</strong><br />

Einsatz im Verfahren des "Optionenvergleichs" geeignet sind.<br />

Das BfS betrachtet die Machbarkeitsstudien als technische Gutachten, die von <strong>der</strong> AGO lediglich<br />

hinsichtlich ihrer Aussagen geprüft wer<strong>den</strong> sollen. Nach Ansicht des BfS ist es erst<br />

Aufgabe des Optionenvergleichs, die <strong>zu</strong>r Rede stehen<strong>den</strong> Optionen so auf<strong>zu</strong>bereiten und<br />

dar<strong>zu</strong>stellen, dass ein direkter Vergleich möglich wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Erarbeitung dieser <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> AGO <strong>zu</strong> <strong>den</strong> drei Machbarkeitsstudien wurde<br />

die AGO durch externe Sachverständige beratend unterstützt. Frau Dr. C. Rittmeyer (Wie<strong>der</strong>aufbereitungsanlage<br />

Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH, Karlsruhe), Herr Dr.<br />

J. Krone (DBE Technology GmbH, Peine) und Herr W. Neumann (intac GmbH, Hannover)<br />

haben hier<strong>zu</strong> an Sit<strong>zu</strong>ngen <strong>der</strong> AGO teilgenommen und ihre Hinweise <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Machbarkeitsstudien<br />

in schriftlichen <strong>Stellungnahme</strong>n dargelegt, die dieser <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> AGO als<br />

Anlagen beigefügt sind. Die externen Sachverständigen waren aufgefor<strong>der</strong>t, ihre persönliche<br />

Expertise in die <strong>Stellungnahme</strong>n ein<strong>zu</strong>bringen. Die AGO geht daher davon aus, dass die in<br />

<strong>der</strong> Anlage beigefügten <strong>Stellungnahme</strong>n die Meinung <strong>der</strong> Autoren darstellt.<br />

Die Expertisen <strong>der</strong> externen Sachverständigen sowie die persönlichen <strong>Stellungnahme</strong>n <strong>der</strong><br />

AGO-Mitglie<strong>der</strong> müssen nicht in jedem Punkt die Meinung <strong>der</strong> AGO darstellen.<br />

Die AGO verweist auf die Ungewissheit <strong>zu</strong>m radiologischen Inventar (Nachdeklaration), die<br />

sich z. B. in <strong>der</strong> Diskussion um das in <strong>der</strong> Asse vorhan<strong>den</strong>e Plutoniuminventar wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />

Die daraus resultierende Unsicherheit bezüglich einer <strong>zu</strong>künftigen radiologischen Belastung<br />

wird sich auf alle betrachteten Optionen <strong>zu</strong>r Stilllegung auswirken.<br />

Zu <strong>den</strong> juristischen Rahmenbedingungen <strong>zu</strong>r Realisierung <strong>der</strong> Stilllegungsoptionen gibt es<br />

unter <strong>den</strong> Akteuren des Begleitprozesses unterschiedliche Auffassungen. Die AGO sieht sich<br />

außer Stande, diese differieren<strong>den</strong> Einschät<strong>zu</strong>ngen fundiert <strong>zu</strong> bewerten. Es wird jedoch<br />

darauf aufmerksam gemacht, dass <strong>der</strong> gewählte Realisierungsweg (Planfeststellungsverfahren<br />

o<strong>der</strong> Gefahrenabwehrmaßnahmen) sich erheblich auf <strong>den</strong> <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Zeitbedarf<br />

auswirken können.<br />

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