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Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

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LAW-Rückholung<br />

wer<strong>den</strong> kann und damit ähnliche Risiken wie hinsichtlich <strong>der</strong> Abwendung einer latenten Gefährdung<br />

bestehen.<br />

3.3 Zusätzliche Strahlenexposition<br />

Bei <strong>der</strong> LAW-Rückholung kommt es unvermeidlich <strong>zu</strong> einer <strong>zu</strong>sätzlichen Strahlenexposition<br />

sowohl <strong>der</strong> Umgebung bzw. Bevölkerung als auch des Betriebspersonals.<br />

Die Strahlenexposition für die Bevölkerung wird mit 11% des gültigen Grenzwertes für Variante<br />

1 und 27% für die Varianten 2-4 angegeben, während für das Betriebspersonal eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Gesamtexposition (Kollektivdosis) von 44,4 mSv für Variante 1, 97,4 mSv für<br />

Variante 2 und 550,3 mSv für die Varianten 3 und 4 errechnet wur<strong>den</strong>.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Strahlenexposition <strong>der</strong> Bevölkerung ist an<strong>zu</strong>merken, dass einerseits sowohl<br />

die Transporte <strong>zu</strong>m Endlager Konrad als auch die Einlagerung dort nicht berücksichtigt wur<strong>den</strong>.<br />

An<strong>der</strong>erseits besteht die mit 0,2 mSv/a (20% des Grenzwertes) angegebene Exposition<br />

durch das Transport- und Bereitstellungslager so lange fort, bis im Ergebnis eines neuen<br />

Planfeststellungsverfahrens die Einlagerung in das Endlager Konrad genehmigt wird und<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong> kann. Der dafür erfor<strong>der</strong>liche Zeitraum ist nicht prognostizierbar, kann<br />

aber durchaus die Dauer <strong>der</strong> Rückholmaßnahmen erheblich überschreiten.<br />

Wi<strong>der</strong>sprüchlich sind die Angaben <strong>zu</strong>r Exposition <strong>der</strong> Bevölkerung durch Freiset<strong>zu</strong>ng (Ableitung)<br />

radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre. Zutreffend wird festgestellt, dass gasförmige<br />

Radionuklide (H-3, C-14) in <strong>den</strong> vorgesehenen Filtern nicht <strong>zu</strong>rückgehalten und über <strong>den</strong><br />

Diffusor in die Umgebung abgegeben wer<strong>den</strong>. Bei <strong>der</strong> Rückholung wird jedoch die gleiche<br />

geringfügige Größenordnung freigesetzter gasförmiger Nuklide unterstellt, wie sie jetzt auftritt.<br />

Gegenwärtig sind die Einlagerungskammern jedoch nicht bewettert und die Freiset<strong>zu</strong>ng<br />

gasförmiger Radionuklide in bewetterte Teile <strong>der</strong> Schachtanlage erfolgt wegen des vorwiegend<br />

diffusiven Transports nur sehr begrenzt. Bei Räumung und Bewetterung <strong>der</strong><br />

Einlagerungskammern muss daher auch in Anbetracht <strong>der</strong> größtenteils undichten Gebinde<br />

davon ausgegangen wer<strong>den</strong>, dass die in dort noch ruhen<strong>den</strong> gasförmigen radioaktiven Stoffe<br />

in kurzer Zeit freigesetzt wer<strong>den</strong>. Die ausgewiesenen jährlichen Freiset<strong>zu</strong>ngen können so<br />

erheblich überschritten wer<strong>den</strong>. Die Folge ist, dass mit einer erheblich größeren Exposition<br />

<strong>der</strong> Umgebung und für die Bevölkerung <strong>zu</strong> rechnen ist.<br />

Aus einer Reihe nachfolgend beispielhaft aufgeführten Grün<strong>den</strong> ist darüber hinaus davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass die <strong>zu</strong> erwartende Exposition des Betriebspersonals gleichfalls deutlich<br />

über <strong>den</strong> in <strong>der</strong> Studie angegebenen Werten liegt.<br />

• Die größte Exposition erfährt das in <strong>den</strong> Einlagerungskammern tätige Personal. Berechnungsgrundlage<br />

waren die um ein Mehrfaches <strong>zu</strong> gering angesetzten<br />

Handhabungszeiten. Als Folge <strong>der</strong> längeren Expositionszeiten ist mit einer erheblich höheren<br />

Exposition <strong>zu</strong> rechnen.<br />

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