03.06.2014 Aufrufe

Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

Stellungnahme zu den Berichten „Beurteilung der ... - PTKA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bewertungsgrundlagen und Vorgehensweise<br />

langfristigen Gefährdung führen. In bei<strong>den</strong> Fällen kann dies durch die Reduzierung <strong>der</strong><br />

Wahrscheinlichkeit einer Freiset<strong>zu</strong>ng, ihres Ausmaßes o<strong>der</strong> von beidem erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Die AGO-Kriterien betreffen letztlich genau diese Prüfung <strong>der</strong> Gefährdungsreduzierung, sofern<br />

sie nicht auf die Prüfung <strong>der</strong> Darlegung beschränkt sind. Dabei fin<strong>den</strong> „Robustheit“ und<br />

„Gewährleistung gestaffelter Abwehrmaßnahmen“ ihren Nie<strong>der</strong>schlag in <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong><br />

Eintrittswahrscheinlichkeit großer Schä<strong>den</strong>, während Defizite bei <strong>der</strong> „technischen Machbarkeit“<br />

entwe<strong>der</strong> <strong>zu</strong>m Nichterreichen <strong>der</strong> erwarteten Gefährdungsreduzierung o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>mindest<br />

<strong>zu</strong> einer Verlängerung des benötigten Zeitrahmens führen. In Anbetracht <strong>der</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

latenten Gefahr einer unkontrollierten Flutung, kommt dem benötigten Zeitrahmen eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>, obwohl er in <strong>den</strong> AGO-Kriterien nicht enthalten ist.<br />

Einige <strong>der</strong> vorgeschlagenen Maßnahmen führen zwangsläufig <strong>zu</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen radiologischen<br />

Auswirkungen für das Betriebspersonal, Umwelt und die Bevölkerung, die das<br />

gegenwärtige geringfügige Ausmaß übersteigen können und daher in die Bewertung ein<strong>zu</strong>beziehen<br />

sind.<br />

In Übereinstimmung mit allgemein, auch international anerkannten Strahlenschutzgrundsätzen<br />

beinhaltet § 6 Abs. 1 StrlSchV die For<strong>der</strong>ung, dass jede unnötige Strahlenexposition<br />

o<strong>der</strong> Kontamination von Mensch und Umwelt <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong> ist. Aus dem Umstand, dass <strong>der</strong><br />

Begriff „unnötig“ vor dem Hintergrund <strong>der</strong> AtG-Regelungen nicht absolut verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong><br />

darf, folgt im konkreten Fall <strong>zu</strong>nächst die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen <strong>der</strong><br />

zwangsläufig mit einer Maßnahme verbun<strong>den</strong>en Exposition bzw. Kontamination einerseits<br />

und <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> latenten und langfristigen Gefahr einer Kontamination und größeren<br />

Exposition an<strong>der</strong>erseits. Für die Zulässigkeit <strong>der</strong> konkreten Maßnahme muss sich <strong>zu</strong>dem<br />

aus einer weiteren, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vorgenommenen Abwägung<br />

ein Nettonutzen ergeben. Dieser nach<strong>zu</strong>weisende Nettonutzen einer Option ist nur fest<strong>zu</strong>stellen,<br />

wenn die wirtschaftlichen, sozialen o<strong>der</strong> sonstigen Nutzen die Nachteile <strong>der</strong><br />

Strahlenexposition überwiegen. Eine Beson<strong>der</strong>heit bei <strong>der</strong> Abwägung besteht im konkreten<br />

Fall darin, dass reale Expositionen für Mensch und Umwelt bei <strong>der</strong> Durchführung einer Maßnahme<br />

hypothetischen langfristigen Expositionen gegenüber<strong>zu</strong>stellen sind, die (nur) nicht<br />

hinreichend sicher ausgeschlossen wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Bewertung des Sicherheitsgewinns (bzw. Nettonutzens) einer Stilllegungsmaßnahme<br />

läuft dann offensichtlich genau auf eine solche Abwägung hinaus, die wie<strong>der</strong>um in einem<br />

Optionenvergleich die Grundlage <strong>zu</strong>r Entscheidungsfindung liefern sollte. Bei dem vom BfS<br />

vorgeschlagenen Verfahren des paarweisen Vergleiches /7/ von Einzelkriterien unterschiedlicher<br />

Bedeutung und Zielrichtung besteht hingegen die Gefahr, dass diese übergreifende<br />

Zielfunktion verloren geht. Ein solches Verfahren wird daher als problematisch angesehen.<br />

Im Interesse einer hinsichtlich des späteren Optionenvergleichs möglichst zielführen<strong>den</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> vorliegen<strong>den</strong> Studien <strong>zu</strong> 3 Stilllegungsvarianten <strong>der</strong> Schachtanlage Asse II<br />

wurde diese <strong>Stellungnahme</strong> jeweils nach <strong>den</strong> Gesichtspunkten<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> Gefährdung durch eine unkontrollierte Flutung,<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> langfristigen Gefährdung und<br />

• <strong>zu</strong>sätzliche Strahlenexposition bei Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!