Vorbemerkungen Aus diesen Grün<strong>den</strong> ist es auf Basis <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen grundsätzlich nicht möglich, eine Gesamtbewertung <strong>der</strong> verfolgten Stilllegungsoptionen o<strong>der</strong> gar einen Optionenvergleich vor<strong>zu</strong>nehmen. Ungeachtet dessen wird hier versucht, erkannte wesentliche Defizite auf<strong>zu</strong>zeigen, die <strong>zu</strong> beseitigen sind, sofern die vorgelegten Studien Eingang in einen solchen Optionenvergleich fin<strong>den</strong> sollten. 4
Bewertungsgrundlagen und Vorgehensweise 2 Bewertungsgrundlagen und Vorgehensweise Auftragsgemäß bil<strong>den</strong> neben <strong>den</strong> <strong>zu</strong> bewerten<strong>den</strong> Studien /2/ /3/ /4/ die Kriterien für die Beurteilung von Handlungsoptionen für die Stilllegung <strong>der</strong> Schachtanlage Asse II <strong>der</strong> AGO /5/ die Bewertungsgrundlage. Hier wer<strong>den</strong> 13 Kriterien genannt, von <strong>den</strong>en 3 (Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität) die Prüfung <strong>der</strong> Darlegung (Berichte) betreffen, während die restlichen (technische Machbarkeit, nachweisliche Wirksamkeit, Notwendigkeit, Rechtfertigung, Dosisreduzierung, Senkung an <strong>der</strong> Tagesoberfläche sowie Vermeidung von Bergschä<strong>den</strong>, Grundwasserverunreinigung, Kritikalitätssicherheit, Robustheit und Gewährleistung gestaffelter Abwehrmaßnahmen) auf die Maßnahmen selbst und insbeson<strong>der</strong>e auf die Erzielbarkeit des mit ihnen angestrebten Nutzens im Sinne eines Sicherheitsgewinnes gerichtet sind. Für eine Bewertung des Sicherheitsgewinns ist es <strong>zu</strong>nächst erfor<strong>der</strong>lich <strong>zu</strong> analysieren, welche Gefährdungen bzw. Risiken von <strong>der</strong> Schachtanlage Asse II und <strong>den</strong> dort eingelagerten radioaktiven Abfälle ausgehen. Dabei ist es zweckmäßig, zwischen aktuellen, latenten und langfristigen Gefährdungen <strong>zu</strong> unterschei<strong>den</strong>. Im gegenwärtigen Zustand gehen von <strong>der</strong> Schachtanlage Asse II aktuell keine (akuten) Gefährdungen aus, da keine radioaktiven o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en umweltgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffe in die Biosphäre freigesetzt wer<strong>den</strong> und die radiologische Exposition des Betriebspersonals unerheblich ist. Dennoch besteht gegenwärtig die latente Gefahr eines kaum prognostizierbaren Störfalls, <strong>der</strong> unkontrollierten Flutung des Grubengebäudes, infolge dessen es <strong>zu</strong>r Freiset<strong>zu</strong>ng von Radionukli<strong>den</strong> und an<strong>der</strong>en Schadstoffen in die darüberliegen<strong>den</strong> Grundwasserbereiche kommen kann. Obwohl in einem solchen Fall durch geeignete Überwachungsmaßnahmen und ggf. erfor<strong>der</strong>liche Einschränkungen bei <strong>der</strong> Grundwasser- und Bo<strong>den</strong>nut<strong>zu</strong>ng eine unmittelbare Gefährdung <strong>der</strong> Bevölkerung sicher ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, stellt bereits die Gefährdung des Grundwassers als eigenständiges Schutzgut einen nicht hinnehmbaren Zustand dar. Anhand <strong>der</strong> Prognoserechnungen des Instituts für Gebirgsmechanik Leipzig (IfG) /6/, die bis 2020 keinen deutlichen Anstieg <strong>der</strong> Deckgebirgsverschiebungsraten ausweisen, <strong>der</strong> <strong>zu</strong> einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit des vorgenannten Störfalls führen würde, besteht Grund <strong>zu</strong>r Annahme, dass die gegenwärtige latente Gefährdungssituation weitgehend unverän<strong>der</strong>t bis 2020 fortbesteht. Aussagen darüber hinaus sind nicht möglich. Eine langfristige Gefährdung besteht dahingehend, dass es in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> geplanten Stilllegungsmaßnahmen nach ihrer Durchführung <strong>zu</strong>r Freiset<strong>zu</strong>ng von Radionukli<strong>den</strong> und Schadstoffen kommen kann und dabei die für ein Endlager gelten<strong>den</strong> Schutzziele verletzt wer<strong>den</strong>. Ebenso wie bei einer unkontrollierten Flutung führt dies zwar nicht zwangsläufig <strong>zu</strong> einer Gefährdung <strong>der</strong> dann in unmittelbarer Nähe wohnen<strong>den</strong> Bevölkerung. Letzteres kann aber nicht mehr sicher ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, falls im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te das Wissen über die Schachtanlage Asse II verloren gegangen ist und keine generellen Vorsichtsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Bo<strong>den</strong>- und Grundwassernut<strong>zu</strong>ng greifen. Bei <strong>der</strong> Bewertung von möglichen Stilllegungsmaßnahmen hinsichtlich eines bestmöglichen Sicherheitsgewinns ist daher <strong>zu</strong> prüfen, inwieweit sie <strong>zu</strong> einer Reduzierung <strong>der</strong> latenten und 5
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Dieser Satz darf so verstanden werd
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S. 95: „Das gesamte Porenvolumen
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Es wäre besser gewesen, die Autore
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Errichtung eines übertägigen Puff
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Bei der Untertage-Konditionierung (
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Zu Kapitel 6 In Kapitel 6 (S. 262 f
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Abbildung 2 - Strukturkarte der Reg
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Die neuen Erkenntnisse, dass sich d
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Die in 5.1.3.4 angestellten Überle
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Die Aussage (S. 104), dass die Hers
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Gesteinshaufwerk behandelt und in d
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Öffnung mehrerer Kammern verbunden
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