03.06.2014 Aufrufe

Download der Seiten der PTK NRW [PDF-Dokument, 270 KB]

Download der Seiten der PTK NRW [PDF-Dokument, 270 KB]

Download der Seiten der PTK NRW [PDF-Dokument, 270 KB]

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

22. Kammerversammlung am 06.12.2008 in Dortmund<br />

Ein Meilenstein für psychisch Kranke – 10 Jahre Psychotherapeutengesetz<br />

Das Psychotherapeutengesetz, das am 1.<br />

Januar 1999 in Kraft trat, ist ein Meilenstein<br />

in <strong>der</strong> Versorgung psychisch kranker<br />

Menschen. „Der Gesetzgeber erkannte<br />

grundsätzlich die psychische Dimension<br />

von Krankheit an“, hob Monika Konitzer,<br />

Präsidentin <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

<strong>NRW</strong>, auf <strong>der</strong> 22. Kammerversammlung<br />

am 6. Dezember 2008 in Dortmund<br />

hervor. Das Gesetz ermöglichte:<br />

•Direktzugang <strong>der</strong> Patienten zum Psychotherapeuten,<br />

•flächendeckende Versorgung über die<br />

kassenärztliche Bedarfsplanung,<br />

•bessere Verankerung psychotherapeutischer<br />

Leistungen im Sozialrecht,<br />

•gesetzlicher Schutz <strong>der</strong> beiden Heilberufe<br />

„Psychologischer Psychotherapeut“<br />

und „Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut“,<br />

•bundeseinheitliches psychotherapeutisches<br />

Ausbildungsrecht mit hohem<br />

Standard,<br />

•berufliche Selbstverwaltung in Kammern,<br />

•einheitliches Berufsrecht durch Musterberufsordnung,<br />

-fortbildungsordnung,<br />

-weiterbildungsordnung,<br />

•politische Beteiligungs- und Anhörungsrechte<br />

<strong>der</strong> Kammern auf Landesebene<br />

und <strong>der</strong> BPtK auf Bundesebene.<br />

Trotz <strong>der</strong> großen Fortschritte in <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />

Versorgung käme eine<br />

Bilanz <strong>der</strong> zehn Jahre Psychotherapeutengesetz<br />

nicht ohne ein „Aber“ aus, stellte<br />

Konitzer fest. In Zukunft ginge es insbeson-<br />

<strong>der</strong>e um eine Stärkung <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

in Beratungsstellen, Krankenhäusern und<br />

Rehabilitation. Verbesserungen verlangen<br />

vor allem:<br />

•<strong>der</strong> unsichere Status <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

in Beratungsstellen, Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfe etc.,<br />

•das unzureichende psychotherapeutische<br />

Behandlungsangebot in Krankenhäusern,<br />

•die mangelnde Berücksichtigung im<br />

Personalschlüssel, Entgeltsystem und<br />

Ausbildung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> praktischen<br />

Tätigkeit) in Psychiatrie und psychosomatischen<br />

Kliniken,<br />

•die fehlende Anerkennung des akademischen<br />

Heilberufs in Krankenhäusern<br />

und Rehabilitation.<br />

Die psychotherapeutische Versorgung<br />

ließe sich auch im ambulanten Bereich<br />

noch weiter verbessern: Psychisch kranke<br />

Menschen bräuchten schneller erste diagnostische<br />

Gespräche, eine gestufte Behandlung,<br />

die sich am Schweregrad ihrer<br />

Erkrankung orientiert, und eine psychotherapeutische<br />

Versorgung unabhängig von<br />

Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund<br />

und sozialer Schicht. Die Psychotherapeutenkammer<br />

<strong>NRW</strong> setze sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

ein für:<br />

•Akutsprechstunden,<br />

•Kriseninterventionen,<br />

•längerfristige Psychotherapie für chronisch<br />

Kranke,<br />

•psychotherapeutisch orientierte Krankenhausversorgung,<br />

•integrierte Versorgung für psychisch<br />

Kranke.<br />

Die weitere Integration <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

in das berufsrechtliche und sozialrechtliche<br />

System <strong>der</strong> deutschen Gesundheitsversorgung<br />

bleibe auch zukünftig eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für den Berufsstand, betonte<br />

die <strong>PTK</strong>-Präsidentin. Dazu gehöre, dass<br />

Psychotherapie an wissenschaftlich anerkannte<br />

Verfahren gebunden sei und ihre<br />

Wirksamkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit<br />

nachweisen müsse.<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Mindestquote von 20 Prozent für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober<br />

2008 das GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz<br />

(GKV-OrgWG) beschlossen.<br />

Der Bundesrat hat am 7. November<br />

2008 zugestimmt. Damit hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

eine Mindestquote von 20 Prozent<br />

für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

in die kassenärztliche Bedarfsplanung<br />

eingeführt.<br />

87


Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hat sich gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

BPtK über die gesamte Phase des Gesetzgebungsverfahrens<br />

intensiv engagiert, um<br />

die von <strong>der</strong> 21. Kammerversammlung im<br />

April 2008 einstimmig beschlossene Entschließung<br />

gegen die Unterversorgung<br />

psychisch kranker Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher<br />

in <strong>NRW</strong> umzusetzen. Alle Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Deutschen Bundestages aus <strong>NRW</strong> wurden<br />

angeschrieben. Mit mehreren Bundestagsabgeordneten<br />

aus <strong>NRW</strong>, die dem Gesundheitsausschuss<br />

angehören, sowie <strong>der</strong> Patientenbeauftragten<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung,<br />

Helga Kühn-Mengel, wurden Gespräche<br />

geführt, in denen detailliert über die Versorgungssituation<br />

in den entsprechenden<br />

Regionen von <strong>NRW</strong> informiert wurde. Im<br />

Ergebnis konnten sowohl das MAGS <strong>NRW</strong><br />

wie verschiedene Abgeordnete für die Unterstützung<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach einer Quote<br />

von 20 Prozent für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

gewonnen werden.<br />

Ursprünglich war von <strong>der</strong> Regierungskoalition<br />

die Einführung einer Quote in Höhe<br />

von nur zehn Prozent beabsichtigt. In dieser<br />

Höhe hätte eine Mindestquote kaum<br />

zu zusätzlichen Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten<br />

geführt und wäre ohne Effekt auf die<br />

Versorgung psychisch kranker Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendlicher geblieben. Im Rahmen des<br />

Gesetzgebungsverfahrens konnte erreicht<br />

werden, dass <strong>der</strong> Mindestversorgungsanteil<br />

von zehn auf 20 Prozent angehoben<br />

wurde.<br />

Die beiden nordrhein-westfälischen Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen sind im Verlauf<br />

des Gesetzgebungsverfahrens von<br />

zusätzlichen Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten<br />

im Umfang von ca. 260 Sitzen in <strong>NRW</strong><br />

ausgegangen. Ob es bei dieser Zahl bleibt,<br />

o<strong>der</strong> ob eine niedrigere Zahl anzusetzen<br />

ist, wird sich zeigen, wenn vom Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss die Durchführungsrichtlinien<br />

für die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Regelung erlassen sind. Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> wird<br />

die Durchführung des Gesetzes mit kritischer<br />

Aufmerksamkeit begleiten.<br />

Ausschreibung halber Praxissitze<br />

Das GKV-OrgWG stellt klar, dass Zulassungsausschüsse<br />

künftig halbe Praxissitze<br />

entsprechend <strong>der</strong> Regelung des § 103 SGB<br />

V ausschreiben müssen. Dies war eigentlich<br />

bereits mit dem Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

intendiert. Eine restriktive<br />

Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung durch<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung war<br />

jedoch von den Zulassungsausschüssen<br />

bundesweit übernommen worden, so dass<br />

diese von einer Ausschreibung bei <strong>der</strong> Reduzierung<br />

eines vollen Versorgungsauftrags<br />

auf einen halben absahen.<br />

Generelle Altersgrenze für Psychotherapeuten<br />

aufgehoben<br />

Mit dem GKV-OrgWG wird die Altersgrenze<br />

für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten,<br />

die <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Vollendung des 68.<br />

Lebensjahres liegt, für die vertragsärztliche<br />

Versorgung abgeschafft. Der Vorstand<br />

wird auf diesem Hintergrund verstärkt<br />

Anstrengungen unternehmen, die Fortbildungsveranstaltungen<br />

zur Praxisabgabe/<br />

-übernahme so weiterzuentwickeln, dass<br />

ein Interessenausgleich zwischen älteren<br />

Praxisinhabern und jungen, neu approbierten<br />

KollegInnen ermöglicht wird.<br />

Reform <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember<br />

2008 das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

(KHRG) verabschiedet,<br />

dem hat <strong>der</strong> Bundesrat am 13. Februar<br />

2009 zugestimmt. Die Diskussionen im<br />

Vorfeld verliefen kontrovers, insbeson<strong>der</strong>e<br />

weil man sich über den Weg zu einem<br />

Bundesbasisfallwert unter den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

nicht einigen konnte. Dem gegenüber<br />

herrscht in <strong>der</strong> Politik Einigkeit über<br />

die Reform <strong>der</strong> Entgelte für psychiatrische<br />

und psychosomatische Kliniken.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hat sich, unterstützt<br />

durch Hermann Schürmann als<br />

Vorstandsbeauftragten, mehrfach mit<br />

dem Gesetz befasst und die politische<br />

Arbeit <strong>der</strong> BPtK in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

des Entwurfs und im parlamentarischen<br />

Verfahren vielfältig unterstützt.<br />

Es wurden Gespräche mit dem Gesundheitsministerium<br />

<strong>NRW</strong> und mit Bundestagsabgeordneten<br />

geführt, zudem hat<br />

die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> eine eigene Stellungnahme<br />

abgegeben.<br />

Hermann Schürmann erläuterte auf <strong>der</strong><br />

22. Kammerversammlung die wesentlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Gesetzes:<br />

•Das Entgeltsystem für psychiatrische<br />

und psychosomatische Kliniken soll bis<br />

2013 auf leistungsbezogene Tagespauschalen<br />

umgestellt werden.<br />

•Es soll geprüft werden, ob für bestimmte<br />

Leistungsbereiche (z. B. sektorübergreifende<br />

Leistungen) an<strong>der</strong>e Abrechnungsmodelle<br />

möglich sind.<br />

88 Psychotherapeutenjournal 1/2009


Nordrhein-Westfalen<br />

•Der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

wird ein Beratungsrecht bei <strong>der</strong> Entgeltentwicklung<br />

eingeräumt.<br />

•Der Erfüllungsgrad <strong>der</strong> PsychPV wird<br />

generell auf 90% angehoben, in begründeten<br />

Fällen auch auf 100%.<br />

Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hatte darüber hinaus gefor<strong>der</strong>t,<br />

dass die Vergütung <strong>der</strong> praktischen<br />

Tätigkeit im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung zum<br />

Psychologischen Psychotherapeuten und<br />

zum Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

in diesem Gesetz geregelt und<br />

entsprechende Mittel (ca. 30 Millionen Euro)<br />

dafür zur Verfügung gestellt werden sollten.<br />

Dem folgte die Große Koalition jedoch<br />

nicht, man wolle zunächst die Ergebnisse<br />

des Forschungsgutachtens abwarten.<br />

Zudem sollten <strong>der</strong> BPtK auch Beteiligungsrechte<br />

für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> DRGs<br />

im somatischen Bereich eingeräumt werden,<br />

damit Leistungen <strong>der</strong> psychosozialen<br />

Versorgung somatisch Erkrankter besser<br />

abgebildet werden. Dies würde z. B. die<br />

Umsetzung des gestuften psychosozialen<br />

Versorgungsprogramms im Rahmen <strong>der</strong><br />

Brustzentren in <strong>NRW</strong> auf hohem Qualitätsstandard<br />

erleichtern.<br />

Hermann Schürmann wies darauf hin,<br />

dass das neue Entgeltsystem zu vielen Än<strong>der</strong>ungen<br />

in psychiatrischen und psychosomatischen<br />

Kliniken führen würde. Ziel<br />

sei, dass in Zukunft für vergleichbare Leistungen<br />

das gleiche Geld gezahlt würde. Es<br />

käme deshalb darauf an, dass psychotherapeutische<br />

Leistungen im neuen Entgeltsystem<br />

adäquat abgebildet würden. Die<br />

<strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> wird sich in Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> BPtK dafür einsetzen, dass Psychotherapie<br />

in psychiatrischen Krankenhäusern<br />

auch weiterhin möglich sein wird, und die<br />

engagierten Kollegen in den einzelnen Kliniken<br />

unterstützen.<br />

Psychotherapieausbildung – Bericht <strong>der</strong> Ausbildungskommission<br />

Walter Ströhm zog auf <strong>der</strong> 22. Kammerversammlung<br />

am 6. Dezember 2008<br />

in Dortmund eine Bilanz von zehn Jahre<br />

Psychotherapieausbildung. Der Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> Ausbildungskommission <strong>der</strong><br />

Psychotherapeutenkammer <strong>NRW</strong> stellte<br />

einleitend fest: „Es gab noch nie so viele<br />

Psychotherapeuten wie heute und wohl<br />

auch noch nie so viele gut ausgebildete<br />

Psychotherapeuten.“ Allein im Jahr 2008<br />

absolvierten 1.198 Ausbildungsteilnehmer<br />

den schriftlichen Teil <strong>der</strong> Prüfung zum Psychologischen<br />

Psychotherapeuten.<br />

Trotzdem gebe es zwei Anlässe, über die<br />

Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung neu<br />

nachzudenken. Zum einen sei die Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Ausbildung nicht gesichert, das<br />

praktische Jahr würde vielfach nicht bezahlt.<br />

Die PiA-Vertretung <strong>NRW</strong> bezeichnet es deshalb<br />

in ihrem Positionspapier „als unhaltbaren<br />

Zustand, dass sie durch die Bedingungen<br />

<strong>der</strong> Ausbildung dazu gezwungen<br />

sind, unterhalb des Existenzminimums zu<br />

leben, sich hoch zu verschulden o<strong>der</strong> bis<br />

ins hohe Erwachsenenalter von ihren Familien<br />

finanziell abhängig zu bleiben.“ Die PiA-<br />

Vertretung <strong>NRW</strong> for<strong>der</strong>t deshalb: „Dieses<br />

Problem sollte bei einer Reform <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />

die höchste Priorität<br />

haben.“ (www.pia-vertretung-nrw.de).<br />

Der an<strong>der</strong>e Grund für eine grundsätzliche<br />

Debatte über die Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />

sei <strong>der</strong> so genannte Bologna-<br />

Prozess, die Angleichung <strong>der</strong> europäischen<br />

Studienabschlüsse mittels <strong>der</strong> Bachelor-<br />

Master-Systematik. Dieser Prozess bedrohe<br />

die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Abschlüsse des<br />

Psychologischen Psychotherapeuten (PP)<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

(KJP). Während das Psychotherapeutengesetz<br />

für die Ausbildung von<br />

Psychologen zum PP o<strong>der</strong> zum KJP einen<br />

„Universitäts“-Abschluss verlange, sehe<br />

das Gesetz für die Ausbildung von (Sozial-)Pädagogen<br />

zum KJP lediglich einen<br />

„Hochschul“-Abschluss vor. Aus Sicht des<br />

Bundesgesundheitsministeriums (BMG)<br />

als auch <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz entspricht<br />

dies einem Masterabschluss für Psychologen<br />

und einem Bachelor-Abschluss<br />

für (Sozial-)Pädagogen.<br />

Grundlage dieser Bewertung ist § 5, Abs. 2<br />

des Psychotherapeutengesetzes. Darin ist<br />

festgelegt: Voraussetzung für den Zugang<br />

zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist:<br />

1. für eine Ausbildung zum Psychologischen<br />

Psychotherapeuten<br />

a. eine im Inland an einer Universität<br />

o<strong>der</strong> gleichstehenden Hochschule bestandene<br />

Abschlussprüfung im Studiengang<br />

Psychologie, die das Fach Klinische<br />

Psychologie einschließt.<br />

2. für eine Ausbildung zum Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

a. eine <strong>der</strong> Voraussetzungen nach Nummer<br />

1.<br />

b. die im Inland an einer staatlichen o<strong>der</strong><br />

staatlich anerkannten Hochschule bestandene<br />

Abschlussprüfung in den Studiengängen<br />

Pädagogik o<strong>der</strong> Sozialpädagogik.<br />

Für die Profession sei die Gleichwertigkeit<br />

<strong>der</strong> Abschlüsse, die zur Psychotherapieausbildung<br />

berechtigen, unverzichtbar. Für die<br />

Zukunft des Psychotherapeuten als hochqualifizierten<br />

Heilberuf sei ein Masterabschluss<br />

nicht nur für Psychologen, son<strong>der</strong>n<br />

auch für (Sozial-)Pädagogen deshalb eine<br />

wichtige Voraussetzung.<br />

Ströhm gab einen Überblick über die<br />

grundsätzlichen Alternativen, wie die Ausbildung<br />

zum Psychotherapeuten zukünftig<br />

aussehen könnte. Die diskutierten Modelle<br />

orientierten sich an <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung,<br />

die nach sechs Jahren mit einer<br />

Approbation abschließt. Danach folge die<br />

Weiterbildung zum Facharzt. Die Psycho-<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />

89


Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

therapieausbildung dauert dagegen mindestens<br />

acht Jahre. Diskutiert werde, ob<br />

•PP und KJP eine gemeinsame universitäre<br />

Basis bekommen sollten,<br />

•sich bereits an Bachelor und Master ein<br />

Praktisches Jahr anschließen solle,<br />

•die Approbation nicht bereits nach dem<br />

Studium erteilt werden könne, ohne<br />

dass damit schon eine vertragsärztliche<br />

Zulassung verbunden wäre,<br />

•sich an die universitäre Ausbildung eine<br />

Weiterbildung zum Psychologischen<br />

Psychotherapeuten und Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten anschließen<br />

solle.<br />

Walter Ströhm beschrieb, dass das BMG<br />

darüber nachdenke, die Ausbildung fundamental<br />

zu verän<strong>der</strong>n. Dies drücke sich beispielsweise<br />

in den Fragen zum Forschungsgutachten<br />

aus, das das BMG in Auftrag<br />

gegeben habe. Es würden Aussagen zu<br />

<strong>der</strong> Frage erwartet, ob es angesichts <strong>der</strong><br />

Neustrukturierung des Psychologie- und<br />

Pädagogikstudiums sinnvoll ist, an <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Struktur <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />

als postgradualer Ausbildung<br />

festzuhalten o<strong>der</strong> ob eine „Erstausbildung<br />

an Hochschulen in Anlehnung an die an<strong>der</strong>en<br />

Heilberufe“ <strong>der</strong> Ärzte und Zahnärzte<br />

als Psychotherapiestudium an Universitäten<br />

<strong>der</strong> Vorzug zu geben wäre. Schließlich<br />

frage das BMG, ob es sinnvoll erscheint,<br />

an <strong>der</strong> bisherigen verfahrensorientierten<br />

Ausbildung festzuhalten o<strong>der</strong> ob ein an<strong>der</strong>er<br />

Ausbildungsansatz verfolgt werden<br />

sollte. In Betracht käme hierbei etwa „ein<br />

verfahrensübergreifen<strong>der</strong> Ansatz, <strong>der</strong> sich<br />

an Störungen orientiere“.<br />

Matthias Fink betonte, dass die bisherige<br />

Psychotherapieausbildung doch eine hohe<br />

Qualifikation <strong>der</strong> Psychotherapeuten sicher<br />

stelle und nicht vom Berufsstand selbst in<br />

Frage gestellt werden solle. Die unzureichende<br />

Finanzierung <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit<br />

dürfe nicht dazu führen, die bisherige<br />

psychotherapeutische Ausbildung in Frage<br />

zu stellen.<br />

Wolfgang Groeger warnte davor, die bisherige<br />

Psychotherapieausbildung pauschal<br />

als gut zu bezeichnen. Die Ausbildungsstätten<br />

leisteten ausgezeichnete Arbeit<br />

und die Ausbildungsteilnehmer erzielten<br />

hervorragende Ergebnisse, die bisherige<br />

Psychotherapieausbildung gehe aber auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Teilnehmer. Die etablierten Psychotherapeuten<br />

machten es sich zu leicht,<br />

wenn sie die finanziellen Probleme <strong>der</strong><br />

Ausbildungsteilnehmer übergingen. Bisher<br />

fehle außerdem ein zusammenhängendes<br />

Konzept, was ein Psychotherapeut im Studium<br />

und was er in <strong>der</strong> darauf folgenden<br />

Ausbildung lernen solle.<br />

Hermann Schürmann wies darauf hin,<br />

dass das BMG erst einmal davon überzeugt<br />

werden müsse, warum ein Masterabschluss<br />

als Eingangsvoraussetzung für<br />

eine Psychotherapieausbildung keine Einschränkung<br />

<strong>der</strong> freien Berufswahl bedeutet.<br />

Die entscheidende Frage sei, warum<br />

(Sozial-)Pädagogen in Zukunft ein höheres<br />

Ausbildungsniveau als bisher benötigen.<br />

Barbara Lubisch stellte fest, dass die deutsche<br />

Psychotherapeutenschaft gar nicht<br />

mehr die Wahl habe, alles so zu lassen wie<br />

es ist. Der Bologna-Prozess sei bereits Realität,<br />

die in <strong>der</strong> Diskussion um die Zukunft<br />

<strong>der</strong> Psychotherapieausbildung nicht mehr<br />

zu übergehen sei.<br />

Jürgen Tripp, PiA-Vertreter in <strong>NRW</strong>, hob die<br />

großen finanziellen Probleme <strong>der</strong> jetzigen<br />

Ausbildung zum Psychotherapeuten hervor.<br />

Für viele habe <strong>der</strong> Beruf bisher eine<br />

so hohe Attraktivität, dass sie trotzdem die<br />

miserablen finanziellen Bedingungen <strong>der</strong><br />

Ausbildung in Kauf nähmen. Dies dürfe<br />

aber in Zukunft nicht so bleiben.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission „Ausbildung<br />

<strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong>“ sind: Dr. Gisela Bartling, Dr.<br />

Wolfgang Groeger, Karlfrid Hebel-Haustedt,<br />

Dagmar Lehmhaus-Wachtler, Dr. Heiner<br />

Sasse, Dr. Wolfgang Schnei<strong>der</strong>, Herrmann<br />

Schürmann, Dr. Walter Ströhm.<br />

Präsidentin Monika Konitzer merkte an,<br />

dass über die Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />

nicht alleine ein Forschergremium<br />

entscheiden solle. Die <strong>PTK</strong><br />

<strong>NRW</strong> und die BPtK habe deshalb die<br />

Diskussion bereits mit einer Reihe von<br />

Workshops angestoßen, damit die Selbstverwaltung<br />

<strong>der</strong> Psychotherapeuten Einfluss<br />

auf die Diskussion nehmen könne.<br />

Die nächste nordrhein-westfälische Kammerversammlung<br />

im März als auch <strong>der</strong><br />

nächste Deutsche Psychotherapeutentag<br />

im Mai hätten deshalb den Schwerpunkt<br />

„Ausbildung“.<br />

Kurzmeldungen aus <strong>der</strong> Kammerversammlung<br />

Finanzen<br />

Der Haushalt 2009 ist durch verschiedene<br />

einmalige Aufwände geprägt: Eingabe <strong>der</strong><br />

Fortbildungsbescheinigungen, Ausgabe <strong>der</strong><br />

Fortbildungszertifikate, erstmalige Ausgabe<br />

von elektronischen Psychotherapeutenausweisen,<br />

Kammerwahlen 2009, Relaunch<br />

<strong>der</strong> Homepage. Die Gesamtausgaben betragen<br />

nach dem Haushaltsplan 2009 rund<br />

2,8 Millionen Euro. Zur Finanzierung des<br />

einmaligen Aufwandes wurde vorsichtshalber<br />

eine Entnahme aus <strong>der</strong> Rücklage von<br />

245.000 Euro vorgesehen. Dieses Geld<br />

wurde 2008 mehr als angespart: <strong>der</strong> voraussichtliche<br />

Überschuss 2008 wird deutlich<br />

über 350.000 Euro liegen. Nach Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> neuen Beitragsordnung sind<br />

jährlich etwa 1000 Beitragsermäßigungsanträge<br />

zu bearbeiten. Mehr als zwei Drittel<br />

<strong>der</strong> Antragsteller erhalten eine Ermäßigung.<br />

Der Durchschnittsbeitrag beträgt circa 320<br />

Euro. Die Kammerversammlung bewilligte<br />

die Einrichtung einer zweiten Juristenstelle,<br />

90 Psychotherapeutenjournal 1/2009


Nordrhein-Westfalen<br />

zur Bewältigung <strong>der</strong> wachsenden Anzahl berufsrechtlicher<br />

Anfragen und Beschwerden.<br />

Die Kammerversammlung nahm den<br />

Bericht über den Jahresabschluss 2007<br />

entgegen und entlastete den Vorstand einstimmig<br />

bei wenigen Enthaltungen.<br />

Auf Antrag des Finanzausschusses wurde<br />

die Reisekosten- und Entschädigungsordnung<br />

so geän<strong>der</strong>t, dass zukünftig auch für<br />

die Durchführung von Gremiensitzungen<br />

als Telefonkonferenzen eine Aufwandsentschädigung<br />

gezahlt wird. Erwartet werden<br />

dadurch insgesamt Einsparungen beim<br />

Aufwand für Reisezeiten und Reisekosten<br />

für die Teilnahme an Sitzungen.<br />

Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

und Versorgungsforschung<br />

Das Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und<br />

Versorgungsforschung (IGV), Bochum,<br />

führte zu den Regelungen <strong>der</strong> Psychotherapie-Ausübung<br />

und -Ausbildung in an<strong>der</strong>en<br />

europäischen Län<strong>der</strong>n eine Recherche<br />

durch, um die Kommission Ausbildung in<br />

ihrer Arbeit zu unterstützen (Unter welchen<br />

Bedingungen findet Psychotherapie statt?<br />

Welche Qualifikationen haben Psychotherapeuten?).<br />

Es führte weiter ein Projekt zur<br />

Optimierung <strong>der</strong> psychoonkologischen Patientenversorgung<br />

im Krankenhaus durch.<br />

Es hat außerdem eine Expertise und ein<br />

Programm zur Erstellung von Hilfen für<br />

Kin<strong>der</strong> psychisch kranker Eltern (LARES-<br />

Programm) erstellt. Das IGV wird außerdem<br />

die Entwicklung und Evaluation des<br />

Patientenmanagements eines Ende November<br />

2008 abgeschlossenen Vertrags<br />

zur integrierten psychotherapeutischen<br />

Versorgung in Bochum übernehmen.<br />

PiA-Vertretung <strong>NRW</strong><br />

Mit <strong>der</strong> PiA-Vertretung <strong>NRW</strong> findet ein kontinuierlicher<br />

Austausch statt. Die KJP-Vertreterin<br />

Cornelia Beeking hat inzwischen<br />

ihre Approbation erworben. Nachfolgerin<br />

ist Eva Puschmann. PiA-Vertreter nahmen<br />

an den BPtK-Workshops teil. Anregungen<br />

und Wünsche <strong>der</strong> PiA-Vertreter an die<br />

Kammer konnten zum Teil aufgegriffen<br />

werden, so wurde z. B. allen Ausbildungsstätten<br />

ein Flyer mit Informationen zum<br />

Versorgungswerk zugestellt.<br />

Eine Veranstaltung für neu approbierte<br />

Kammerangehörige zur Begrüßung und<br />

Information über die Tätigkeit <strong>der</strong> Kammer<br />

ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen. Vorgestellt<br />

werden sollen neben <strong>der</strong> Kammertätigkeit<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Berufsordnung<br />

und Fortbildungsordnung.<br />

Fortbildungen<br />

2008 wurden ca. 1050 Fortbildungsveranstaltungen<br />

von <strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> akkreditiert<br />

und in die Datenbank akkreditierter Veranstaltungen<br />

aufgenommen.<br />

An den durch die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> selbst durchgeführten<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

haben mehr als 350 Mitglie<strong>der</strong> teilgenommen,<br />

wobei eine wachsende Nachfrage<br />

für die angebotenen Themen zu verzeichnen<br />

ist.<br />

Der diesjährige Jahreskongress „Wissenschaft<br />

Praxis“ hat sich schwerpunktmäßig<br />

mit den Themen Psychotherapie im Alter<br />

und <strong>der</strong> Bedeutung von Leitlinien in <strong>der</strong><br />

Psychotherapie beschäftigt. Der Kongress<br />

war mit über 300 Teilnehmern sehr gut<br />

besucht.<br />

Das Fortbildungsprogramm für 2009 wurde<br />

in Kooperation mit <strong>der</strong> LPK Rheinland-<br />

Pfalz erstellt. Es enthält neue Angebote<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Angestellte, eine Veranstaltung<br />

zu neuen Versorgungsformen und<br />

zur interkulturellen Kompetenz. Zurzeit<br />

liegen bereits mehr als 100 Anmeldungen<br />

vor.<br />

Fortbildungszertifikat<br />

Bis Ende Februar 2009 hatten 3.054<br />

Mitglie<strong>der</strong> ihre Teilnahmebescheinigungen<br />

eingereicht. 2.994 Kontoauszüge,<br />

2.402 Gebührenbescheide und 2.<strong>270</strong><br />

Zertifikate wurden verschickt. Insgesamt<br />

wurden 96.083 Teilnahmebescheinigungen<br />

von Hand erfasst. Damit haben<br />

Zweidrittel <strong>der</strong> Kammerangehörigen<br />

mit gesetzlicher Fortbildungsverpflichtung<br />

bereits ihr Zertifikat in Händen.<br />

Die Bearbeitungszeit konnte durch die<br />

zusätzlichen MitarbeiterInnen deutlich<br />

verkürzt werden, zurzeit beträgt sie weniger<br />

als vier Wochen.<br />

Mit beiden kassenärztlichen Vereinigungen<br />

wurde vereinbart, dass die Daten<br />

über den Erhalt des Zertifikats elektronisch<br />

übermittelt werden.<br />

Auf <strong>der</strong> Homepage wurde ein Online-<br />

Zugang zum Fortbildungskonto frei<br />

geschaltet, so dass jedes Mitglied nun<br />

auch online ein Fortbildungskonto beantragen<br />

und seinen Punktestand einsehen<br />

kann. Dieser Zugang wird rege<br />

genutzt. Der Vorstand geht davon aus,<br />

dass allen betroffenen Mitglie<strong>der</strong>n die<br />

Zertifikate rechtzeitig zum 30.06.2009<br />

ausgestellt werden können – wenn sie<br />

ein Fortbildungskonto beantragen und<br />

genügend Fortbildungen nachweisen<br />

können.<br />

Notfallpsychotherapie<br />

Die Kammerversammlung beschloss eine<br />

Verwaltungsvorschrift zur Benennung von<br />

„Leitenden Notfallpsychotherapeuten/<br />

innen“. Danach führt die Psychotherapeutenkammer<br />

eine Liste von Psychologischen<br />

Psychotherapeuten und Kin<strong>der</strong>und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />

die den nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden<br />

und dem Düsseldorfer<br />

Arbeitsministerium (MAGS <strong>NRW</strong>) als „Leitende<br />

Notfallpsychotherapeuten“ benannt<br />

werden können und in <strong>der</strong> Vorsorgeplanung<br />

für die gesundheitliche Versorgung<br />

bei „Großschadensereignissen“ (RdErl.<br />

vom 12.02.2004) berücksichtigt werden<br />

können. Die Verwaltungsvorschrift trat am<br />

7. Dezember 2008 in Kraft. Anträge auf<br />

Aufnahme in die Liste können formlos an<br />

die Geschäftsstelle gerichtet werden. Die<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />

91


Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Verwaltungsvorschrift ist auf <strong>der</strong> Homepage<br />

einzusehen.<br />

Integrierte Versorgung psychisch<br />

Kranker in Bochum<br />

Das Zentrum für Psychotherapie <strong>der</strong> Ruhr-<br />

Universität Bochum, die Katholischen Kliniken<br />

Ruhrhalbinsel in Hattingen und die<br />

Techniker Krankenkasse (TK) haben einen<br />

Vertrag über eine integrierte Versorgung<br />

(IV) für psychisch kranke Menschen geschlossen.<br />

Rund 80.000 Patienten profitieren<br />

in <strong>der</strong> Region Bochum, Herne und<br />

Witten von einem neuen Behandlungsangebot,<br />

wenn sie an einer schweren Angst-,<br />

Zwangs- o<strong>der</strong> depressiven Störung erkrankt<br />

sind.<br />

Der Bochumer IV-Vertrag sieht vor, dass<br />

den TK-PatientInnen zukünftig sowohl eine<br />

hochfrequente Verhaltenstherapie angeboten<br />

wird, die sowohl ambulant als auch stationär<br />

durchgeführt werden kann, und dass<br />

anschließend eine inhaltlich darauf aufbauende<br />

ambulante Weiterbehandlung spätestens<br />

nach einer Woche sichergestellt ist.<br />

Die Patienten werden bei <strong>der</strong> Auswahl und<br />

dem Kontakt mit nie<strong>der</strong>gelassenen Psychotherapeuten<br />

unterstützt. Die Evaluation des<br />

neuen Behandlungsangebotes übernehmen<br />

die Ruhr-Universität Bochum und das<br />

Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Versorgungsforschung<br />

(IGV) in Bochum.<br />

Versorgungswerk<br />

Olaf Wollenberg berichtete über die erfolgreiche<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Altersversorgung<br />

<strong>der</strong> nordrhein-westfälischen und<br />

<strong>der</strong> baden-württembergischen Psychotherapeutenkammern:<br />

Der nordrhein-westfälische<br />

Landtag hat am 22. Oktober 2008<br />

dem Staatsvertrag zugestimmt, nach dem<br />

die baden-württembergischen Psychotherapeuten<br />

und Psychotherapeutinnen dem<br />

Versorgungswerk <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />

<strong>NRW</strong> beitreten können. Der<br />

baden-württembergische Landtag stimmte<br />

am 3. Dezember zu. Die Ostdeutsche<br />

Psychotherapeutenkammer beschloss im<br />

Oktober 2008 ebenfalls, dem nordrheinwestfälischen<br />

Versorgungswerk beizutreten.<br />

Die konstituierende Sitzung <strong>der</strong> aus beiden<br />

Kammern gebildeten Vertreterversammlung<br />

des Versorgungswerks findet<br />

am 02. April 2009 statt. Dafür war eine<br />

Neuwahl <strong>der</strong> fünf <strong>NRW</strong>-Delegierten in <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung erfor<strong>der</strong>lich. Auf<br />

einvernehmlichen Vorschlag <strong>der</strong> Fraktionen<br />

<strong>der</strong> Kammerversammlung wählte die<br />

Kammerversammlung am 06.12.2008 Dr.<br />

Birgit Breyer, Karl-Wilhelm Hofmann, Jürgen<br />

Kuhlmann, Andreas Wilser und Olaf<br />

Wollenberg als Delegierte und Kerstin Engel,<br />

Angelika Enzian, Rita Nowatius, Sandra<br />

Pillen und Fricka Wankmüller als Ersatzdelegierte.<br />

Resolution Gesprächspsychotherapie<br />

Die Kammerversammlung beschloss<br />

eine Stellungnahme zum Beschluss<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zur Gesprächspsychotherapie. Die Versammlung<br />

stellt darin „mit Befremden<br />

fest, dass sich <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss<br />

mit seinem ablehnenden<br />

Beschluss zur Gesprächspsychotherapie<br />

vom 24. April 2008 über die wissenschaftlich<br />

fundierten Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />

vom 5. November 2007 und vom 1.<br />

April 2008 hinweggesetzt hat“.<br />

Beratung am Telefon<br />

Berufsrechtliche<br />

Beratung durch den Juristen<br />

Mi.: 14.00–15.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 27<br />

Mitglie<strong>der</strong>beratung<br />

durch den Vorstand<br />

Mo: 12.30–14.00 Uhr<br />

Di: 12.30–13.00 Uhr,<br />

18.30–19.30 Uhr<br />

Mi: 13.00–14.00 Uhr<br />

Fr: 11.00–12.00 Uhr<br />

12.30–13.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 27<br />

Anfragen Fortbildungsakkreditierung<br />

Mo – Do: 13.00–15.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 26<br />

Anfragen Fortbildungskonto<br />

Mo – Do: 13.00–15.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 31<br />

Anfragen Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

Mo – Do: 14.00–15.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 14<br />

Sprechstunde <strong>der</strong> Präsidentin<br />

Mo: 12.00–13.00 Uhr<br />

Telefon 0211 / 52 28 47 0<br />

Geschäftsstelle<br />

Willstätterstr. 10<br />

40549 Düsseldorf<br />

Tel. 0211 / 52 28 47-0<br />

Fax 0211 / 52 28 47-15<br />

info@ptk-nrw.de<br />

www.ptk-nrw.de<br />

92 Psychotherapeutenjournal 1/2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!