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Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
22. Kammerversammlung am 06.12.2008 in Dortmund<br />
Ein Meilenstein für psychisch Kranke – 10 Jahre Psychotherapeutengesetz<br />
Das Psychotherapeutengesetz, das am 1.<br />
Januar 1999 in Kraft trat, ist ein Meilenstein<br />
in <strong>der</strong> Versorgung psychisch kranker<br />
Menschen. „Der Gesetzgeber erkannte<br />
grundsätzlich die psychische Dimension<br />
von Krankheit an“, hob Monika Konitzer,<br />
Präsidentin <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
<strong>NRW</strong>, auf <strong>der</strong> 22. Kammerversammlung<br />
am 6. Dezember 2008 in Dortmund<br />
hervor. Das Gesetz ermöglichte:<br />
•Direktzugang <strong>der</strong> Patienten zum Psychotherapeuten,<br />
•flächendeckende Versorgung über die<br />
kassenärztliche Bedarfsplanung,<br />
•bessere Verankerung psychotherapeutischer<br />
Leistungen im Sozialrecht,<br />
•gesetzlicher Schutz <strong>der</strong> beiden Heilberufe<br />
„Psychologischer Psychotherapeut“<br />
und „Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut“,<br />
•bundeseinheitliches psychotherapeutisches<br />
Ausbildungsrecht mit hohem<br />
Standard,<br />
•berufliche Selbstverwaltung in Kammern,<br />
•einheitliches Berufsrecht durch Musterberufsordnung,<br />
-fortbildungsordnung,<br />
-weiterbildungsordnung,<br />
•politische Beteiligungs- und Anhörungsrechte<br />
<strong>der</strong> Kammern auf Landesebene<br />
und <strong>der</strong> BPtK auf Bundesebene.<br />
Trotz <strong>der</strong> großen Fortschritte in <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />
Versorgung käme eine<br />
Bilanz <strong>der</strong> zehn Jahre Psychotherapeutengesetz<br />
nicht ohne ein „Aber“ aus, stellte<br />
Konitzer fest. In Zukunft ginge es insbeson-<br />
<strong>der</strong>e um eine Stärkung <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
in Beratungsstellen, Krankenhäusern und<br />
Rehabilitation. Verbesserungen verlangen<br />
vor allem:<br />
•<strong>der</strong> unsichere Status <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
in Beratungsstellen, Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> Jugendhilfe etc.,<br />
•das unzureichende psychotherapeutische<br />
Behandlungsangebot in Krankenhäusern,<br />
•die mangelnde Berücksichtigung im<br />
Personalschlüssel, Entgeltsystem und<br />
Ausbildung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> praktischen<br />
Tätigkeit) in Psychiatrie und psychosomatischen<br />
Kliniken,<br />
•die fehlende Anerkennung des akademischen<br />
Heilberufs in Krankenhäusern<br />
und Rehabilitation.<br />
Die psychotherapeutische Versorgung<br />
ließe sich auch im ambulanten Bereich<br />
noch weiter verbessern: Psychisch kranke<br />
Menschen bräuchten schneller erste diagnostische<br />
Gespräche, eine gestufte Behandlung,<br />
die sich am Schweregrad ihrer<br />
Erkrankung orientiert, und eine psychotherapeutische<br />
Versorgung unabhängig von<br />
Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund<br />
und sozialer Schicht. Die Psychotherapeutenkammer<br />
<strong>NRW</strong> setze sich insbeson<strong>der</strong>e<br />
ein für:<br />
•Akutsprechstunden,<br />
•Kriseninterventionen,<br />
•längerfristige Psychotherapie für chronisch<br />
Kranke,<br />
•psychotherapeutisch orientierte Krankenhausversorgung,<br />
•integrierte Versorgung für psychisch<br />
Kranke.<br />
Die weitere Integration <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
in das berufsrechtliche und sozialrechtliche<br />
System <strong>der</strong> deutschen Gesundheitsversorgung<br />
bleibe auch zukünftig eine Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
für den Berufsstand, betonte<br />
die <strong>PTK</strong>-Präsidentin. Dazu gehöre, dass<br />
Psychotherapie an wissenschaftlich anerkannte<br />
Verfahren gebunden sei und ihre<br />
Wirksamkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit<br />
nachweisen müsse.<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Mindestquote von 20 Prozent für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober<br />
2008 das GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz<br />
(GKV-OrgWG) beschlossen.<br />
Der Bundesrat hat am 7. November<br />
2008 zugestimmt. Damit hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
eine Mindestquote von 20 Prozent<br />
für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
in die kassenärztliche Bedarfsplanung<br />
eingeführt.<br />
87
Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hat sich gemeinsam mit <strong>der</strong><br />
BPtK über die gesamte Phase des Gesetzgebungsverfahrens<br />
intensiv engagiert, um<br />
die von <strong>der</strong> 21. Kammerversammlung im<br />
April 2008 einstimmig beschlossene Entschließung<br />
gegen die Unterversorgung<br />
psychisch kranker Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher<br />
in <strong>NRW</strong> umzusetzen. Alle Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Deutschen Bundestages aus <strong>NRW</strong> wurden<br />
angeschrieben. Mit mehreren Bundestagsabgeordneten<br />
aus <strong>NRW</strong>, die dem Gesundheitsausschuss<br />
angehören, sowie <strong>der</strong> Patientenbeauftragten<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung,<br />
Helga Kühn-Mengel, wurden Gespräche<br />
geführt, in denen detailliert über die Versorgungssituation<br />
in den entsprechenden<br />
Regionen von <strong>NRW</strong> informiert wurde. Im<br />
Ergebnis konnten sowohl das MAGS <strong>NRW</strong><br />
wie verschiedene Abgeordnete für die Unterstützung<br />
<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach einer Quote<br />
von 20 Prozent für Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
gewonnen werden.<br />
Ursprünglich war von <strong>der</strong> Regierungskoalition<br />
die Einführung einer Quote in Höhe<br />
von nur zehn Prozent beabsichtigt. In dieser<br />
Höhe hätte eine Mindestquote kaum<br />
zu zusätzlichen Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten<br />
geführt und wäre ohne Effekt auf die<br />
Versorgung psychisch kranker Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendlicher geblieben. Im Rahmen des<br />
Gesetzgebungsverfahrens konnte erreicht<br />
werden, dass <strong>der</strong> Mindestversorgungsanteil<br />
von zehn auf 20 Prozent angehoben<br />
wurde.<br />
Die beiden nordrhein-westfälischen Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen sind im Verlauf<br />
des Gesetzgebungsverfahrens von<br />
zusätzlichen Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten<br />
im Umfang von ca. 260 Sitzen in <strong>NRW</strong><br />
ausgegangen. Ob es bei dieser Zahl bleibt,<br />
o<strong>der</strong> ob eine niedrigere Zahl anzusetzen<br />
ist, wird sich zeigen, wenn vom Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss die Durchführungsrichtlinien<br />
für die Umsetzung <strong>der</strong><br />
Regelung erlassen sind. Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> wird<br />
die Durchführung des Gesetzes mit kritischer<br />
Aufmerksamkeit begleiten.<br />
Ausschreibung halber Praxissitze<br />
Das GKV-OrgWG stellt klar, dass Zulassungsausschüsse<br />
künftig halbe Praxissitze<br />
entsprechend <strong>der</strong> Regelung des § 103 SGB<br />
V ausschreiben müssen. Dies war eigentlich<br />
bereits mit dem Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
intendiert. Eine restriktive<br />
Auslegung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung durch<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung war<br />
jedoch von den Zulassungsausschüssen<br />
bundesweit übernommen worden, so dass<br />
diese von einer Ausschreibung bei <strong>der</strong> Reduzierung<br />
eines vollen Versorgungsauftrags<br />
auf einen halben absahen.<br />
Generelle Altersgrenze für Psychotherapeuten<br />
aufgehoben<br />
Mit dem GKV-OrgWG wird die Altersgrenze<br />
für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten,<br />
die <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Vollendung des 68.<br />
Lebensjahres liegt, für die vertragsärztliche<br />
Versorgung abgeschafft. Der Vorstand<br />
wird auf diesem Hintergrund verstärkt<br />
Anstrengungen unternehmen, die Fortbildungsveranstaltungen<br />
zur Praxisabgabe/<br />
-übernahme so weiterzuentwickeln, dass<br />
ein Interessenausgleich zwischen älteren<br />
Praxisinhabern und jungen, neu approbierten<br />
KollegInnen ermöglicht wird.<br />
Reform <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember<br />
2008 das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
(KHRG) verabschiedet,<br />
dem hat <strong>der</strong> Bundesrat am 13. Februar<br />
2009 zugestimmt. Die Diskussionen im<br />
Vorfeld verliefen kontrovers, insbeson<strong>der</strong>e<br />
weil man sich über den Weg zu einem<br />
Bundesbasisfallwert unter den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
nicht einigen konnte. Dem gegenüber<br />
herrscht in <strong>der</strong> Politik Einigkeit über<br />
die Reform <strong>der</strong> Entgelte für psychiatrische<br />
und psychosomatische Kliniken.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hat sich, unterstützt<br />
durch Hermann Schürmann als<br />
Vorstandsbeauftragten, mehrfach mit<br />
dem Gesetz befasst und die politische<br />
Arbeit <strong>der</strong> BPtK in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
des Entwurfs und im parlamentarischen<br />
Verfahren vielfältig unterstützt.<br />
Es wurden Gespräche mit dem Gesundheitsministerium<br />
<strong>NRW</strong> und mit Bundestagsabgeordneten<br />
geführt, zudem hat<br />
die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> eine eigene Stellungnahme<br />
abgegeben.<br />
Hermann Schürmann erläuterte auf <strong>der</strong><br />
22. Kammerversammlung die wesentlichen<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Gesetzes:<br />
•Das Entgeltsystem für psychiatrische<br />
und psychosomatische Kliniken soll bis<br />
2013 auf leistungsbezogene Tagespauschalen<br />
umgestellt werden.<br />
•Es soll geprüft werden, ob für bestimmte<br />
Leistungsbereiche (z. B. sektorübergreifende<br />
Leistungen) an<strong>der</strong>e Abrechnungsmodelle<br />
möglich sind.<br />
88 Psychotherapeutenjournal 1/2009
Nordrhein-Westfalen<br />
•Der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
wird ein Beratungsrecht bei <strong>der</strong> Entgeltentwicklung<br />
eingeräumt.<br />
•Der Erfüllungsgrad <strong>der</strong> PsychPV wird<br />
generell auf 90% angehoben, in begründeten<br />
Fällen auch auf 100%.<br />
Die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> hatte darüber hinaus gefor<strong>der</strong>t,<br />
dass die Vergütung <strong>der</strong> praktischen<br />
Tätigkeit im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung zum<br />
Psychologischen Psychotherapeuten und<br />
zum Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
in diesem Gesetz geregelt und<br />
entsprechende Mittel (ca. 30 Millionen Euro)<br />
dafür zur Verfügung gestellt werden sollten.<br />
Dem folgte die Große Koalition jedoch<br />
nicht, man wolle zunächst die Ergebnisse<br />
des Forschungsgutachtens abwarten.<br />
Zudem sollten <strong>der</strong> BPtK auch Beteiligungsrechte<br />
für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> DRGs<br />
im somatischen Bereich eingeräumt werden,<br />
damit Leistungen <strong>der</strong> psychosozialen<br />
Versorgung somatisch Erkrankter besser<br />
abgebildet werden. Dies würde z. B. die<br />
Umsetzung des gestuften psychosozialen<br />
Versorgungsprogramms im Rahmen <strong>der</strong><br />
Brustzentren in <strong>NRW</strong> auf hohem Qualitätsstandard<br />
erleichtern.<br />
Hermann Schürmann wies darauf hin,<br />
dass das neue Entgeltsystem zu vielen Än<strong>der</strong>ungen<br />
in psychiatrischen und psychosomatischen<br />
Kliniken führen würde. Ziel<br />
sei, dass in Zukunft für vergleichbare Leistungen<br />
das gleiche Geld gezahlt würde. Es<br />
käme deshalb darauf an, dass psychotherapeutische<br />
Leistungen im neuen Entgeltsystem<br />
adäquat abgebildet würden. Die<br />
<strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> wird sich in Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> BPtK dafür einsetzen, dass Psychotherapie<br />
in psychiatrischen Krankenhäusern<br />
auch weiterhin möglich sein wird, und die<br />
engagierten Kollegen in den einzelnen Kliniken<br />
unterstützen.<br />
Psychotherapieausbildung – Bericht <strong>der</strong> Ausbildungskommission<br />
Walter Ströhm zog auf <strong>der</strong> 22. Kammerversammlung<br />
am 6. Dezember 2008<br />
in Dortmund eine Bilanz von zehn Jahre<br />
Psychotherapieausbildung. Der Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> Ausbildungskommission <strong>der</strong><br />
Psychotherapeutenkammer <strong>NRW</strong> stellte<br />
einleitend fest: „Es gab noch nie so viele<br />
Psychotherapeuten wie heute und wohl<br />
auch noch nie so viele gut ausgebildete<br />
Psychotherapeuten.“ Allein im Jahr 2008<br />
absolvierten 1.198 Ausbildungsteilnehmer<br />
den schriftlichen Teil <strong>der</strong> Prüfung zum Psychologischen<br />
Psychotherapeuten.<br />
Trotzdem gebe es zwei Anlässe, über die<br />
Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung neu<br />
nachzudenken. Zum einen sei die Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Ausbildung nicht gesichert, das<br />
praktische Jahr würde vielfach nicht bezahlt.<br />
Die PiA-Vertretung <strong>NRW</strong> bezeichnet es deshalb<br />
in ihrem Positionspapier „als unhaltbaren<br />
Zustand, dass sie durch die Bedingungen<br />
<strong>der</strong> Ausbildung dazu gezwungen<br />
sind, unterhalb des Existenzminimums zu<br />
leben, sich hoch zu verschulden o<strong>der</strong> bis<br />
ins hohe Erwachsenenalter von ihren Familien<br />
finanziell abhängig zu bleiben.“ Die PiA-<br />
Vertretung <strong>NRW</strong> for<strong>der</strong>t deshalb: „Dieses<br />
Problem sollte bei einer Reform <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />
die höchste Priorität<br />
haben.“ (www.pia-vertretung-nrw.de).<br />
Der an<strong>der</strong>e Grund für eine grundsätzliche<br />
Debatte über die Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />
sei <strong>der</strong> so genannte Bologna-<br />
Prozess, die Angleichung <strong>der</strong> europäischen<br />
Studienabschlüsse mittels <strong>der</strong> Bachelor-<br />
Master-Systematik. Dieser Prozess bedrohe<br />
die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Abschlüsse des<br />
Psychologischen Psychotherapeuten (PP)<br />
und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
(KJP). Während das Psychotherapeutengesetz<br />
für die Ausbildung von<br />
Psychologen zum PP o<strong>der</strong> zum KJP einen<br />
„Universitäts“-Abschluss verlange, sehe<br />
das Gesetz für die Ausbildung von (Sozial-)Pädagogen<br />
zum KJP lediglich einen<br />
„Hochschul“-Abschluss vor. Aus Sicht des<br />
Bundesgesundheitsministeriums (BMG)<br />
als auch <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz entspricht<br />
dies einem Masterabschluss für Psychologen<br />
und einem Bachelor-Abschluss<br />
für (Sozial-)Pädagogen.<br />
Grundlage dieser Bewertung ist § 5, Abs. 2<br />
des Psychotherapeutengesetzes. Darin ist<br />
festgelegt: Voraussetzung für den Zugang<br />
zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist:<br />
1. für eine Ausbildung zum Psychologischen<br />
Psychotherapeuten<br />
a. eine im Inland an einer Universität<br />
o<strong>der</strong> gleichstehenden Hochschule bestandene<br />
Abschlussprüfung im Studiengang<br />
Psychologie, die das Fach Klinische<br />
Psychologie einschließt.<br />
2. für eine Ausbildung zum Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
a. eine <strong>der</strong> Voraussetzungen nach Nummer<br />
1.<br />
b. die im Inland an einer staatlichen o<strong>der</strong><br />
staatlich anerkannten Hochschule bestandene<br />
Abschlussprüfung in den Studiengängen<br />
Pädagogik o<strong>der</strong> Sozialpädagogik.<br />
Für die Profession sei die Gleichwertigkeit<br />
<strong>der</strong> Abschlüsse, die zur Psychotherapieausbildung<br />
berechtigen, unverzichtbar. Für die<br />
Zukunft des Psychotherapeuten als hochqualifizierten<br />
Heilberuf sei ein Masterabschluss<br />
nicht nur für Psychologen, son<strong>der</strong>n<br />
auch für (Sozial-)Pädagogen deshalb eine<br />
wichtige Voraussetzung.<br />
Ströhm gab einen Überblick über die<br />
grundsätzlichen Alternativen, wie die Ausbildung<br />
zum Psychotherapeuten zukünftig<br />
aussehen könnte. Die diskutierten Modelle<br />
orientierten sich an <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung,<br />
die nach sechs Jahren mit einer<br />
Approbation abschließt. Danach folge die<br />
Weiterbildung zum Facharzt. Die Psycho-<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />
89
Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
therapieausbildung dauert dagegen mindestens<br />
acht Jahre. Diskutiert werde, ob<br />
•PP und KJP eine gemeinsame universitäre<br />
Basis bekommen sollten,<br />
•sich bereits an Bachelor und Master ein<br />
Praktisches Jahr anschließen solle,<br />
•die Approbation nicht bereits nach dem<br />
Studium erteilt werden könne, ohne<br />
dass damit schon eine vertragsärztliche<br />
Zulassung verbunden wäre,<br />
•sich an die universitäre Ausbildung eine<br />
Weiterbildung zum Psychologischen<br />
Psychotherapeuten und Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten anschließen<br />
solle.<br />
Walter Ströhm beschrieb, dass das BMG<br />
darüber nachdenke, die Ausbildung fundamental<br />
zu verän<strong>der</strong>n. Dies drücke sich beispielsweise<br />
in den Fragen zum Forschungsgutachten<br />
aus, das das BMG in Auftrag<br />
gegeben habe. Es würden Aussagen zu<br />
<strong>der</strong> Frage erwartet, ob es angesichts <strong>der</strong><br />
Neustrukturierung des Psychologie- und<br />
Pädagogikstudiums sinnvoll ist, an <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeitigen Struktur <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />
als postgradualer Ausbildung<br />
festzuhalten o<strong>der</strong> ob eine „Erstausbildung<br />
an Hochschulen in Anlehnung an die an<strong>der</strong>en<br />
Heilberufe“ <strong>der</strong> Ärzte und Zahnärzte<br />
als Psychotherapiestudium an Universitäten<br />
<strong>der</strong> Vorzug zu geben wäre. Schließlich<br />
frage das BMG, ob es sinnvoll erscheint,<br />
an <strong>der</strong> bisherigen verfahrensorientierten<br />
Ausbildung festzuhalten o<strong>der</strong> ob ein an<strong>der</strong>er<br />
Ausbildungsansatz verfolgt werden<br />
sollte. In Betracht käme hierbei etwa „ein<br />
verfahrensübergreifen<strong>der</strong> Ansatz, <strong>der</strong> sich<br />
an Störungen orientiere“.<br />
Matthias Fink betonte, dass die bisherige<br />
Psychotherapieausbildung doch eine hohe<br />
Qualifikation <strong>der</strong> Psychotherapeuten sicher<br />
stelle und nicht vom Berufsstand selbst in<br />
Frage gestellt werden solle. Die unzureichende<br />
Finanzierung <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit<br />
dürfe nicht dazu führen, die bisherige<br />
psychotherapeutische Ausbildung in Frage<br />
zu stellen.<br />
Wolfgang Groeger warnte davor, die bisherige<br />
Psychotherapieausbildung pauschal<br />
als gut zu bezeichnen. Die Ausbildungsstätten<br />
leisteten ausgezeichnete Arbeit<br />
und die Ausbildungsteilnehmer erzielten<br />
hervorragende Ergebnisse, die bisherige<br />
Psychotherapieausbildung gehe aber auf<br />
Kosten <strong>der</strong> Teilnehmer. Die etablierten Psychotherapeuten<br />
machten es sich zu leicht,<br />
wenn sie die finanziellen Probleme <strong>der</strong><br />
Ausbildungsteilnehmer übergingen. Bisher<br />
fehle außerdem ein zusammenhängendes<br />
Konzept, was ein Psychotherapeut im Studium<br />
und was er in <strong>der</strong> darauf folgenden<br />
Ausbildung lernen solle.<br />
Hermann Schürmann wies darauf hin,<br />
dass das BMG erst einmal davon überzeugt<br />
werden müsse, warum ein Masterabschluss<br />
als Eingangsvoraussetzung für<br />
eine Psychotherapieausbildung keine Einschränkung<br />
<strong>der</strong> freien Berufswahl bedeutet.<br />
Die entscheidende Frage sei, warum<br />
(Sozial-)Pädagogen in Zukunft ein höheres<br />
Ausbildungsniveau als bisher benötigen.<br />
Barbara Lubisch stellte fest, dass die deutsche<br />
Psychotherapeutenschaft gar nicht<br />
mehr die Wahl habe, alles so zu lassen wie<br />
es ist. Der Bologna-Prozess sei bereits Realität,<br />
die in <strong>der</strong> Diskussion um die Zukunft<br />
<strong>der</strong> Psychotherapieausbildung nicht mehr<br />
zu übergehen sei.<br />
Jürgen Tripp, PiA-Vertreter in <strong>NRW</strong>, hob die<br />
großen finanziellen Probleme <strong>der</strong> jetzigen<br />
Ausbildung zum Psychotherapeuten hervor.<br />
Für viele habe <strong>der</strong> Beruf bisher eine<br />
so hohe Attraktivität, dass sie trotzdem die<br />
miserablen finanziellen Bedingungen <strong>der</strong><br />
Ausbildung in Kauf nähmen. Dies dürfe<br />
aber in Zukunft nicht so bleiben.<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission „Ausbildung<br />
<strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong>“ sind: Dr. Gisela Bartling, Dr.<br />
Wolfgang Groeger, Karlfrid Hebel-Haustedt,<br />
Dagmar Lehmhaus-Wachtler, Dr. Heiner<br />
Sasse, Dr. Wolfgang Schnei<strong>der</strong>, Herrmann<br />
Schürmann, Dr. Walter Ströhm.<br />
Präsidentin Monika Konitzer merkte an,<br />
dass über die Zukunft <strong>der</strong> Psychotherapieausbildung<br />
nicht alleine ein Forschergremium<br />
entscheiden solle. Die <strong>PTK</strong><br />
<strong>NRW</strong> und die BPtK habe deshalb die<br />
Diskussion bereits mit einer Reihe von<br />
Workshops angestoßen, damit die Selbstverwaltung<br />
<strong>der</strong> Psychotherapeuten Einfluss<br />
auf die Diskussion nehmen könne.<br />
Die nächste nordrhein-westfälische Kammerversammlung<br />
im März als auch <strong>der</strong><br />
nächste Deutsche Psychotherapeutentag<br />
im Mai hätten deshalb den Schwerpunkt<br />
„Ausbildung“.<br />
Kurzmeldungen aus <strong>der</strong> Kammerversammlung<br />
Finanzen<br />
Der Haushalt 2009 ist durch verschiedene<br />
einmalige Aufwände geprägt: Eingabe <strong>der</strong><br />
Fortbildungsbescheinigungen, Ausgabe <strong>der</strong><br />
Fortbildungszertifikate, erstmalige Ausgabe<br />
von elektronischen Psychotherapeutenausweisen,<br />
Kammerwahlen 2009, Relaunch<br />
<strong>der</strong> Homepage. Die Gesamtausgaben betragen<br />
nach dem Haushaltsplan 2009 rund<br />
2,8 Millionen Euro. Zur Finanzierung des<br />
einmaligen Aufwandes wurde vorsichtshalber<br />
eine Entnahme aus <strong>der</strong> Rücklage von<br />
245.000 Euro vorgesehen. Dieses Geld<br />
wurde 2008 mehr als angespart: <strong>der</strong> voraussichtliche<br />
Überschuss 2008 wird deutlich<br />
über 350.000 Euro liegen. Nach Inkrafttreten<br />
<strong>der</strong> neuen Beitragsordnung sind<br />
jährlich etwa 1000 Beitragsermäßigungsanträge<br />
zu bearbeiten. Mehr als zwei Drittel<br />
<strong>der</strong> Antragsteller erhalten eine Ermäßigung.<br />
Der Durchschnittsbeitrag beträgt circa 320<br />
Euro. Die Kammerversammlung bewilligte<br />
die Einrichtung einer zweiten Juristenstelle,<br />
90 Psychotherapeutenjournal 1/2009
Nordrhein-Westfalen<br />
zur Bewältigung <strong>der</strong> wachsenden Anzahl berufsrechtlicher<br />
Anfragen und Beschwerden.<br />
Die Kammerversammlung nahm den<br />
Bericht über den Jahresabschluss 2007<br />
entgegen und entlastete den Vorstand einstimmig<br />
bei wenigen Enthaltungen.<br />
Auf Antrag des Finanzausschusses wurde<br />
die Reisekosten- und Entschädigungsordnung<br />
so geän<strong>der</strong>t, dass zukünftig auch für<br />
die Durchführung von Gremiensitzungen<br />
als Telefonkonferenzen eine Aufwandsentschädigung<br />
gezahlt wird. Erwartet werden<br />
dadurch insgesamt Einsparungen beim<br />
Aufwand für Reisezeiten und Reisekosten<br />
für die Teilnahme an Sitzungen.<br />
Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
und Versorgungsforschung<br />
Das Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und<br />
Versorgungsforschung (IGV), Bochum,<br />
führte zu den Regelungen <strong>der</strong> Psychotherapie-Ausübung<br />
und -Ausbildung in an<strong>der</strong>en<br />
europäischen Län<strong>der</strong>n eine Recherche<br />
durch, um die Kommission Ausbildung in<br />
ihrer Arbeit zu unterstützen (Unter welchen<br />
Bedingungen findet Psychotherapie statt?<br />
Welche Qualifikationen haben Psychotherapeuten?).<br />
Es führte weiter ein Projekt zur<br />
Optimierung <strong>der</strong> psychoonkologischen Patientenversorgung<br />
im Krankenhaus durch.<br />
Es hat außerdem eine Expertise und ein<br />
Programm zur Erstellung von Hilfen für<br />
Kin<strong>der</strong> psychisch kranker Eltern (LARES-<br />
Programm) erstellt. Das IGV wird außerdem<br />
die Entwicklung und Evaluation des<br />
Patientenmanagements eines Ende November<br />
2008 abgeschlossenen Vertrags<br />
zur integrierten psychotherapeutischen<br />
Versorgung in Bochum übernehmen.<br />
PiA-Vertretung <strong>NRW</strong><br />
Mit <strong>der</strong> PiA-Vertretung <strong>NRW</strong> findet ein kontinuierlicher<br />
Austausch statt. Die KJP-Vertreterin<br />
Cornelia Beeking hat inzwischen<br />
ihre Approbation erworben. Nachfolgerin<br />
ist Eva Puschmann. PiA-Vertreter nahmen<br />
an den BPtK-Workshops teil. Anregungen<br />
und Wünsche <strong>der</strong> PiA-Vertreter an die<br />
Kammer konnten zum Teil aufgegriffen<br />
werden, so wurde z. B. allen Ausbildungsstätten<br />
ein Flyer mit Informationen zum<br />
Versorgungswerk zugestellt.<br />
Eine Veranstaltung für neu approbierte<br />
Kammerangehörige zur Begrüßung und<br />
Information über die Tätigkeit <strong>der</strong> Kammer<br />
ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen. Vorgestellt<br />
werden sollen neben <strong>der</strong> Kammertätigkeit<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Berufsordnung<br />
und Fortbildungsordnung.<br />
Fortbildungen<br />
2008 wurden ca. 1050 Fortbildungsveranstaltungen<br />
von <strong>der</strong> <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> akkreditiert<br />
und in die Datenbank akkreditierter Veranstaltungen<br />
aufgenommen.<br />
An den durch die <strong>PTK</strong> <strong>NRW</strong> selbst durchgeführten<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
haben mehr als 350 Mitglie<strong>der</strong> teilgenommen,<br />
wobei eine wachsende Nachfrage<br />
für die angebotenen Themen zu verzeichnen<br />
ist.<br />
Der diesjährige Jahreskongress „Wissenschaft<br />
Praxis“ hat sich schwerpunktmäßig<br />
mit den Themen Psychotherapie im Alter<br />
und <strong>der</strong> Bedeutung von Leitlinien in <strong>der</strong><br />
Psychotherapie beschäftigt. Der Kongress<br />
war mit über 300 Teilnehmern sehr gut<br />
besucht.<br />
Das Fortbildungsprogramm für 2009 wurde<br />
in Kooperation mit <strong>der</strong> LPK Rheinland-<br />
Pfalz erstellt. Es enthält neue Angebote<br />
insbeson<strong>der</strong>e für Angestellte, eine Veranstaltung<br />
zu neuen Versorgungsformen und<br />
zur interkulturellen Kompetenz. Zurzeit<br />
liegen bereits mehr als 100 Anmeldungen<br />
vor.<br />
Fortbildungszertifikat<br />
Bis Ende Februar 2009 hatten 3.054<br />
Mitglie<strong>der</strong> ihre Teilnahmebescheinigungen<br />
eingereicht. 2.994 Kontoauszüge,<br />
2.402 Gebührenbescheide und 2.<strong>270</strong><br />
Zertifikate wurden verschickt. Insgesamt<br />
wurden 96.083 Teilnahmebescheinigungen<br />
von Hand erfasst. Damit haben<br />
Zweidrittel <strong>der</strong> Kammerangehörigen<br />
mit gesetzlicher Fortbildungsverpflichtung<br />
bereits ihr Zertifikat in Händen.<br />
Die Bearbeitungszeit konnte durch die<br />
zusätzlichen MitarbeiterInnen deutlich<br />
verkürzt werden, zurzeit beträgt sie weniger<br />
als vier Wochen.<br />
Mit beiden kassenärztlichen Vereinigungen<br />
wurde vereinbart, dass die Daten<br />
über den Erhalt des Zertifikats elektronisch<br />
übermittelt werden.<br />
Auf <strong>der</strong> Homepage wurde ein Online-<br />
Zugang zum Fortbildungskonto frei<br />
geschaltet, so dass jedes Mitglied nun<br />
auch online ein Fortbildungskonto beantragen<br />
und seinen Punktestand einsehen<br />
kann. Dieser Zugang wird rege<br />
genutzt. Der Vorstand geht davon aus,<br />
dass allen betroffenen Mitglie<strong>der</strong>n die<br />
Zertifikate rechtzeitig zum 30.06.2009<br />
ausgestellt werden können – wenn sie<br />
ein Fortbildungskonto beantragen und<br />
genügend Fortbildungen nachweisen<br />
können.<br />
Notfallpsychotherapie<br />
Die Kammerversammlung beschloss eine<br />
Verwaltungsvorschrift zur Benennung von<br />
„Leitenden Notfallpsychotherapeuten/<br />
innen“. Danach führt die Psychotherapeutenkammer<br />
eine Liste von Psychologischen<br />
Psychotherapeuten und Kin<strong>der</strong>und<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />
die den nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden<br />
und dem Düsseldorfer<br />
Arbeitsministerium (MAGS <strong>NRW</strong>) als „Leitende<br />
Notfallpsychotherapeuten“ benannt<br />
werden können und in <strong>der</strong> Vorsorgeplanung<br />
für die gesundheitliche Versorgung<br />
bei „Großschadensereignissen“ (RdErl.<br />
vom 12.02.2004) berücksichtigt werden<br />
können. Die Verwaltungsvorschrift trat am<br />
7. Dezember 2008 in Kraft. Anträge auf<br />
Aufnahme in die Liste können formlos an<br />
die Geschäftsstelle gerichtet werden. Die<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Psychotherapeutenjournal 1/2009<br />
91
Mitteilungen <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Verwaltungsvorschrift ist auf <strong>der</strong> Homepage<br />
einzusehen.<br />
Integrierte Versorgung psychisch<br />
Kranker in Bochum<br />
Das Zentrum für Psychotherapie <strong>der</strong> Ruhr-<br />
Universität Bochum, die Katholischen Kliniken<br />
Ruhrhalbinsel in Hattingen und die<br />
Techniker Krankenkasse (TK) haben einen<br />
Vertrag über eine integrierte Versorgung<br />
(IV) für psychisch kranke Menschen geschlossen.<br />
Rund 80.000 Patienten profitieren<br />
in <strong>der</strong> Region Bochum, Herne und<br />
Witten von einem neuen Behandlungsangebot,<br />
wenn sie an einer schweren Angst-,<br />
Zwangs- o<strong>der</strong> depressiven Störung erkrankt<br />
sind.<br />
Der Bochumer IV-Vertrag sieht vor, dass<br />
den TK-PatientInnen zukünftig sowohl eine<br />
hochfrequente Verhaltenstherapie angeboten<br />
wird, die sowohl ambulant als auch stationär<br />
durchgeführt werden kann, und dass<br />
anschließend eine inhaltlich darauf aufbauende<br />
ambulante Weiterbehandlung spätestens<br />
nach einer Woche sichergestellt ist.<br />
Die Patienten werden bei <strong>der</strong> Auswahl und<br />
dem Kontakt mit nie<strong>der</strong>gelassenen Psychotherapeuten<br />
unterstützt. Die Evaluation des<br />
neuen Behandlungsangebotes übernehmen<br />
die Ruhr-Universität Bochum und das<br />
Institut für Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Versorgungsforschung<br />
(IGV) in Bochum.<br />
Versorgungswerk<br />
Olaf Wollenberg berichtete über die erfolgreiche<br />
Zusammenführung <strong>der</strong> Altersversorgung<br />
<strong>der</strong> nordrhein-westfälischen und<br />
<strong>der</strong> baden-württembergischen Psychotherapeutenkammern:<br />
Der nordrhein-westfälische<br />
Landtag hat am 22. Oktober 2008<br />
dem Staatsvertrag zugestimmt, nach dem<br />
die baden-württembergischen Psychotherapeuten<br />
und Psychotherapeutinnen dem<br />
Versorgungswerk <strong>der</strong> Psychotherapeutenkammer<br />
<strong>NRW</strong> beitreten können. Der<br />
baden-württembergische Landtag stimmte<br />
am 3. Dezember zu. Die Ostdeutsche<br />
Psychotherapeutenkammer beschloss im<br />
Oktober 2008 ebenfalls, dem nordrheinwestfälischen<br />
Versorgungswerk beizutreten.<br />
Die konstituierende Sitzung <strong>der</strong> aus beiden<br />
Kammern gebildeten Vertreterversammlung<br />
des Versorgungswerks findet<br />
am 02. April 2009 statt. Dafür war eine<br />
Neuwahl <strong>der</strong> fünf <strong>NRW</strong>-Delegierten in <strong>der</strong><br />
Vertreterversammlung erfor<strong>der</strong>lich. Auf<br />
einvernehmlichen Vorschlag <strong>der</strong> Fraktionen<br />
<strong>der</strong> Kammerversammlung wählte die<br />
Kammerversammlung am 06.12.2008 Dr.<br />
Birgit Breyer, Karl-Wilhelm Hofmann, Jürgen<br />
Kuhlmann, Andreas Wilser und Olaf<br />
Wollenberg als Delegierte und Kerstin Engel,<br />
Angelika Enzian, Rita Nowatius, Sandra<br />
Pillen und Fricka Wankmüller als Ersatzdelegierte.<br />
Resolution Gesprächspsychotherapie<br />
Die Kammerversammlung beschloss<br />
eine Stellungnahme zum Beschluss<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
zur Gesprächspsychotherapie. Die Versammlung<br />
stellt darin „mit Befremden<br />
fest, dass sich <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss<br />
mit seinem ablehnenden<br />
Beschluss zur Gesprächspsychotherapie<br />
vom 24. April 2008 über die wissenschaftlich<br />
fundierten Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />
vom 5. November 2007 und vom 1.<br />
April 2008 hinweggesetzt hat“.<br />
Beratung am Telefon<br />
Berufsrechtliche<br />
Beratung durch den Juristen<br />
Mi.: 14.00–15.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 27<br />
Mitglie<strong>der</strong>beratung<br />
durch den Vorstand<br />
Mo: 12.30–14.00 Uhr<br />
Di: 12.30–13.00 Uhr,<br />
18.30–19.30 Uhr<br />
Mi: 13.00–14.00 Uhr<br />
Fr: 11.00–12.00 Uhr<br />
12.30–13.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 27<br />
Anfragen Fortbildungsakkreditierung<br />
Mo – Do: 13.00–15.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 26<br />
Anfragen Fortbildungskonto<br />
Mo – Do: 13.00–15.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 31<br />
Anfragen Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
Mo – Do: 14.00–15.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 14<br />
Sprechstunde <strong>der</strong> Präsidentin<br />
Mo: 12.00–13.00 Uhr<br />
Telefon 0211 / 52 28 47 0<br />
Geschäftsstelle<br />
Willstätterstr. 10<br />
40549 Düsseldorf<br />
Tel. 0211 / 52 28 47-0<br />
Fax 0211 / 52 28 47-15<br />
info@ptk-nrw.de<br />
www.ptk-nrw.de<br />
92 Psychotherapeutenjournal 1/2009