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PSC 4-11 - FSP

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ACTU <strong>FSP</strong> AKTUELL <strong>FSP</strong> AKTUELL: ???<br />

PSYCHOSCOPE X-X/200X 4/20<strong>11</strong><br />

Weiter- und Fortbildungsreform<br />

Die 2009 im Rahmen der Legislaturplanung postulierten<br />

Reformziele für die <strong>FSP</strong>-Weiter- und Fortbildung gewinnen<br />

an Kontur. Bereichsleiter Rudolf Nägeli erläutert die<br />

erste Zwischenetappe, zeigt die Handlungsachsen auf<br />

und kommentiert die wichtigsten Baustellen.<br />

Der Bereich Weiter- und Fortbildung<br />

der <strong>FSP</strong> ist über die Jahre konstant<br />

gewachsen. Er integrierte regelmässig<br />

die neuen Anforderungen aus der<br />

WB-Landschaft der Psychologie und<br />

passte sich Neuem an. Ab einem gewissen<br />

Zeitpunkt ist die Komplexität<br />

jedoch so hoch, dass eine punktuelle<br />

Anpassung schwierig wird. Im<br />

Rahmen der ersten Überlegungen zu<br />

den praktischen Auswirkungen des<br />

kommenden PsyG wurde deshalb<br />

2009 eine «Generalüberholung» beschlossen.<br />

Die Delegierten der <strong>FSP</strong> stimmten<br />

im Juni 2009 den Zielen des Legislaturprogramms<br />

2009–2013 bezüglich<br />

einer umfassenden Weiterbildungsreform<br />

in zwei Schritten zu:<br />

1. Das Weiter- und Fortbildungssystem<br />

der <strong>FSP</strong> enthält klare<br />

und zweckmässige Anforderungen<br />

für die Anerkennung von<br />

Curricula von Weiter- und<br />

Fortbildungsgängen sowie für<br />

die Verleihung von Fachtiteln.<br />

Es stimmt mit dem Bologna-<br />

System der universitären Weiterbildung<br />

überein und ist<br />

kostendeckend.<br />

Folgende Massnahmen wurden<br />

verabschiedet:<br />

Erarbeitung eines Konzeptes<br />

zur Neugestaltung des Bereichs,<br />

Revision der Richtlinien<br />

über die <strong>FSP</strong>-Anerkennung<br />

postgradualer Weiterbildungs-<br />

Curricula, über die Verleihung<br />

von Fachtiteln <strong>FSP</strong> sowie über<br />

die <strong>FSP</strong>-Anerkennung von<br />

Zusatzqualifikationen.<br />

2. Nach Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes<br />

wird die<br />

<strong>FSP</strong> zur massgeblichen Berufsorganisation,<br />

deren unter ihrer<br />

fachlichen Verantwortung stehenden<br />

Weiterbildungsgänge<br />

eidgenössisch akkreditiert<br />

werden und die eidgenössisch<br />

anerkannte Weiterbildungstitel<br />

verleihen kann.<br />

Für die 2. Etappe wurden<br />

folgende Massnahmen beschlossen:<br />

Entwicklung einer<br />

Strategie, damit die <strong>FSP</strong> als<br />

Berufsorganisation die Voraussetzungen<br />

des Psychologieberufegesetzes<br />

für die gesetzlich<br />

geregelten Weiterbildungsgänge<br />

erfüllt; Aufbau eines Kompetenzzentrums<br />

im Hinblick auf<br />

die gesetzlich vorgesehene<br />

Akkreditierung der Weiterbildungsgänge;<br />

Anpassen der<br />

DV-Richtlinien im Weiterbildungsbereich<br />

an die gesetzlichen<br />

Anforderungen.<br />

Angesichts der mit dem PsyG erwarteten<br />

Herausforderungen, aber<br />

auch im Bewusstsein, dass die aktuellen<br />

Strukturen, Richtlinien und<br />

Standards der <strong>FSP</strong>-Weiterbildung einer<br />

Überarbeitung bedürfen, haben<br />

wir eine umfangreiche Kontext- und<br />

Strukturanalyse des bisherigen Systems<br />

vorgenommen.<br />

Ziel war und ist es, Rahmenbedingungen<br />

für eine zukunftsorientierte<br />

<strong>FSP</strong>-Weiter- und Fortbildung zu<br />

schaffen, die einfacher zu verstehen<br />

und zu verwalten sind sowie den<br />

Qualitätsbedürfnissen der Zukunft<br />

gerecht werden.<br />

Strukturelle Reformen<br />

Die bestehenden vier Richtlinien zur<br />

Anerkennung von Weiterbildungscurricula<br />

und Verleihung von Fachtiteln,<br />

zur Anerkennung von Zusatzqualifikationscurricula<br />

und<br />

Verleihung von Zusatzqualifikationen<br />

sowie zur Fortbildung stammen alle<br />

aus den 1990er Jahren. Eine vertiefte<br />

Analyse der aktuellen <strong>FSP</strong>-Weiterund<br />

Fortbildungsstrukturen hat nun<br />

gezeigt, dass diese Richtlinien grundsätzlich<br />

überarbeitet und neu konzipiert<br />

werden müssen. Nur so können<br />

wir den heutigen Bedürfnissen<br />

der Fachpsychologinnen und Fachpsychologen<br />

im Bereich der Weiterbildung<br />

gerecht werden. Gleichzeitig<br />

müssen auch die Anbieter unserer<br />

anerkannten Weiterbildungscurricula<br />

ihr Angebot überprüfen, um den<br />

Anforderungen des Bundes gemäss<br />

PsyG zu genügen.<br />

Massgebend für die <strong>FSP</strong> bei diesem<br />

Reformvorhaben ist eine gut funktionierende<br />

Zusammenarbeit mit den<br />

Weiterbildungsanbietern. Wir haben<br />

die Anbieter deshalb für den 20. Mai<br />

zu einer Informationsveranstaltung<br />

eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung<br />

ist es, die Weiterbildungsinstitutionen<br />

mit den künftigen Akkreditierungsanforderungen<br />

vertraut zu machen<br />

und eine gemeinsame Strategie für<br />

eine zeitgemässe Qualitätssicherung<br />

zu entwickeln.<br />

PsyG und Akkreditierung<br />

Das PsyG wird signifikante Folgen<br />

für das Weiterbildungssystem der<br />

<strong>FSP</strong> sowie für alle gesundheitsrelevanten<br />

Psychologieberufe haben. Es<br />

sieht eidgenössisch anerkannte Fachtitel<br />

vor, obligatorisch für die Psychotherapie<br />

und fakultativ für die<br />

Klinische Psychologie, Neuro-, Kinder-<br />

und Jugendpsychologie sowie<br />

Gesundheitspsychologie. Um diese<br />

Weiterbildungstitel verleihen zu dürfen,<br />

müssen die entsprechenden Weiterbildungsgänge<br />

ein staatliches Akkreditierungsverfahren<br />

durchlaufen.<br />

Das Akkreditierungsverfahren ist<br />

noch nicht vollständig ausformuliert.<br />

Details und spezifische Regelungen<br />

seitens des Bundes werden erst auf<br />

Verordnungsstufe erarbeitet. Mittels

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