PSC 4-11 - FSP
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ACTU <strong>FSP</strong> AKTUELL <strong>FSP</strong> AKTUELL: ???<br />
PSYCHOSCOPE X-X/200X 4/20<strong>11</strong><br />
Weiter- und Fortbildungsreform<br />
Die 2009 im Rahmen der Legislaturplanung postulierten<br />
Reformziele für die <strong>FSP</strong>-Weiter- und Fortbildung gewinnen<br />
an Kontur. Bereichsleiter Rudolf Nägeli erläutert die<br />
erste Zwischenetappe, zeigt die Handlungsachsen auf<br />
und kommentiert die wichtigsten Baustellen.<br />
Der Bereich Weiter- und Fortbildung<br />
der <strong>FSP</strong> ist über die Jahre konstant<br />
gewachsen. Er integrierte regelmässig<br />
die neuen Anforderungen aus der<br />
WB-Landschaft der Psychologie und<br />
passte sich Neuem an. Ab einem gewissen<br />
Zeitpunkt ist die Komplexität<br />
jedoch so hoch, dass eine punktuelle<br />
Anpassung schwierig wird. Im<br />
Rahmen der ersten Überlegungen zu<br />
den praktischen Auswirkungen des<br />
kommenden PsyG wurde deshalb<br />
2009 eine «Generalüberholung» beschlossen.<br />
Die Delegierten der <strong>FSP</strong> stimmten<br />
im Juni 2009 den Zielen des Legislaturprogramms<br />
2009–2013 bezüglich<br />
einer umfassenden Weiterbildungsreform<br />
in zwei Schritten zu:<br />
1. Das Weiter- und Fortbildungssystem<br />
der <strong>FSP</strong> enthält klare<br />
und zweckmässige Anforderungen<br />
für die Anerkennung von<br />
Curricula von Weiter- und<br />
Fortbildungsgängen sowie für<br />
die Verleihung von Fachtiteln.<br />
Es stimmt mit dem Bologna-<br />
System der universitären Weiterbildung<br />
überein und ist<br />
kostendeckend.<br />
Folgende Massnahmen wurden<br />
verabschiedet:<br />
Erarbeitung eines Konzeptes<br />
zur Neugestaltung des Bereichs,<br />
Revision der Richtlinien<br />
über die <strong>FSP</strong>-Anerkennung<br />
postgradualer Weiterbildungs-<br />
Curricula, über die Verleihung<br />
von Fachtiteln <strong>FSP</strong> sowie über<br />
die <strong>FSP</strong>-Anerkennung von<br />
Zusatzqualifikationen.<br />
2. Nach Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes<br />
wird die<br />
<strong>FSP</strong> zur massgeblichen Berufsorganisation,<br />
deren unter ihrer<br />
fachlichen Verantwortung stehenden<br />
Weiterbildungsgänge<br />
eidgenössisch akkreditiert<br />
werden und die eidgenössisch<br />
anerkannte Weiterbildungstitel<br />
verleihen kann.<br />
Für die 2. Etappe wurden<br />
folgende Massnahmen beschlossen:<br />
Entwicklung einer<br />
Strategie, damit die <strong>FSP</strong> als<br />
Berufsorganisation die Voraussetzungen<br />
des Psychologieberufegesetzes<br />
für die gesetzlich<br />
geregelten Weiterbildungsgänge<br />
erfüllt; Aufbau eines Kompetenzzentrums<br />
im Hinblick auf<br />
die gesetzlich vorgesehene<br />
Akkreditierung der Weiterbildungsgänge;<br />
Anpassen der<br />
DV-Richtlinien im Weiterbildungsbereich<br />
an die gesetzlichen<br />
Anforderungen.<br />
Angesichts der mit dem PsyG erwarteten<br />
Herausforderungen, aber<br />
auch im Bewusstsein, dass die aktuellen<br />
Strukturen, Richtlinien und<br />
Standards der <strong>FSP</strong>-Weiterbildung einer<br />
Überarbeitung bedürfen, haben<br />
wir eine umfangreiche Kontext- und<br />
Strukturanalyse des bisherigen Systems<br />
vorgenommen.<br />
Ziel war und ist es, Rahmenbedingungen<br />
für eine zukunftsorientierte<br />
<strong>FSP</strong>-Weiter- und Fortbildung zu<br />
schaffen, die einfacher zu verstehen<br />
und zu verwalten sind sowie den<br />
Qualitätsbedürfnissen der Zukunft<br />
gerecht werden.<br />
Strukturelle Reformen<br />
Die bestehenden vier Richtlinien zur<br />
Anerkennung von Weiterbildungscurricula<br />
und Verleihung von Fachtiteln,<br />
zur Anerkennung von Zusatzqualifikationscurricula<br />
und<br />
Verleihung von Zusatzqualifikationen<br />
sowie zur Fortbildung stammen alle<br />
aus den 1990er Jahren. Eine vertiefte<br />
Analyse der aktuellen <strong>FSP</strong>-Weiterund<br />
Fortbildungsstrukturen hat nun<br />
gezeigt, dass diese Richtlinien grundsätzlich<br />
überarbeitet und neu konzipiert<br />
werden müssen. Nur so können<br />
wir den heutigen Bedürfnissen<br />
der Fachpsychologinnen und Fachpsychologen<br />
im Bereich der Weiterbildung<br />
gerecht werden. Gleichzeitig<br />
müssen auch die Anbieter unserer<br />
anerkannten Weiterbildungscurricula<br />
ihr Angebot überprüfen, um den<br />
Anforderungen des Bundes gemäss<br />
PsyG zu genügen.<br />
Massgebend für die <strong>FSP</strong> bei diesem<br />
Reformvorhaben ist eine gut funktionierende<br />
Zusammenarbeit mit den<br />
Weiterbildungsanbietern. Wir haben<br />
die Anbieter deshalb für den 20. Mai<br />
zu einer Informationsveranstaltung<br />
eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung<br />
ist es, die Weiterbildungsinstitutionen<br />
mit den künftigen Akkreditierungsanforderungen<br />
vertraut zu machen<br />
und eine gemeinsame Strategie für<br />
eine zeitgemässe Qualitätssicherung<br />
zu entwickeln.<br />
PsyG und Akkreditierung<br />
Das PsyG wird signifikante Folgen<br />
für das Weiterbildungssystem der<br />
<strong>FSP</strong> sowie für alle gesundheitsrelevanten<br />
Psychologieberufe haben. Es<br />
sieht eidgenössisch anerkannte Fachtitel<br />
vor, obligatorisch für die Psychotherapie<br />
und fakultativ für die<br />
Klinische Psychologie, Neuro-, Kinder-<br />
und Jugendpsychologie sowie<br />
Gesundheitspsychologie. Um diese<br />
Weiterbildungstitel verleihen zu dürfen,<br />
müssen die entsprechenden Weiterbildungsgänge<br />
ein staatliches Akkreditierungsverfahren<br />
durchlaufen.<br />
Das Akkreditierungsverfahren ist<br />
noch nicht vollständig ausformuliert.<br />
Details und spezifische Regelungen<br />
seitens des Bundes werden erst auf<br />
Verordnungsstufe erarbeitet. Mittels