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PSC 5-12 - FSP

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Besonnenes und zielgerichtetes Vorgehen<br />

26<br />

ACTU <strong>FSP</strong> AKTUELL <strong>FSP</strong> AKTUELL: ???<br />

PSYCHOSCOPE X-X/200X 5/20<strong>12</strong><br />

Die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in<br />

den Leistungskatalog der Grundversicherung ist keine<br />

Selbstverständlichkeit. Das hat die jüngste heftige<br />

Diskussion in den Medien deutlich gezeigt. Von der <strong>FSP</strong><br />

ist deshalb ein besonnenes Vorgehen gefragt.<br />

Vor rund 20 Jahren, bei der Beratung<br />

des Krankenversicherungsgesetzes,<br />

stellte Bundesrätin Ruth Dreifuss die<br />

Aufnahme der psychologischen Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten<br />

als selbstständige Leistungserbringer<br />

in die Grundversicherung<br />

in Aussicht. Das Psychologieberufegesetz<br />

(PsyG) hat mit der Regelung<br />

der Aus- und Weiterbildungsstandards<br />

für den Psychotherapieberuf<br />

die Voraussetzung dafür geschaffen.<br />

Es tritt voraussichtlich am 1. Januar<br />

2013 in Kraft.<br />

Die rechtliche Ausgangslage ist damit<br />

klar, doch hat der massive Krankenkassenprämienanstieg<br />

der letzten<br />

Jahre zu einer neuen politischen<br />

Situation geführt. Das haben leider<br />

die Reaktionen von Politik und Medien<br />

auf den Artikel in der «NZZ<br />

am Sonntag» vom 19. Februar 20<strong>12</strong><br />

gezeigt (siehe Kasten), die von einer<br />

eher skeptischen Haltung gegenüber<br />

dem Anliegen zeugen. Dieses wird<br />

als Erweiterung der Grundversicherung<br />

gesehen, was zurzeit wenig populär<br />

ist. Es muss entsprechend gut<br />

begründet werden und erfordert ein<br />

überlegtes Vorgehen.<br />

Massnahmen<br />

Es geht im Wesentlichen um drei<br />

Dinge: Erstens gilt es, das Bundesamt<br />

für Gesundheit bei der Erarbeitung<br />

einer mehrheitsfähigen<br />

Änderung der Krankenversicherungsverordnung<br />

zu unterstützen.<br />

Die <strong>FSP</strong> als grösster Fachverband<br />

ist dazu am besten in der Lage. Sie<br />

hat sich mit ihrem dosierten und lösungsorientierten<br />

Vorgehen beim<br />

PsyG einen guten Ruf bei Behörden<br />

und Politik erarbeitet und wird als<br />

Mitwirkende bei der Problemlösung<br />

geschätzt. Auch jetzt wieder steht die<br />

<strong>FSP</strong> in engem Kontakt mit den Behörden.<br />

Zweitens muss den Bedenken der<br />

Politik Rechnung getragen werden.<br />

Dazu gehört eine seriöse Abklärung<br />

der möglichen Auswirkungen auf<br />

die Prämien. Entsprechend plant<br />

die <strong>FSP</strong> eine umfassende Erhebung<br />

zu den Leistungen der Psychotherapeutinnen<br />

und -therapeuten (siehe<br />

Psychoscope 3/20<strong>12</strong>). Gestützt darauf<br />

wird auch eine verlässliche Abschätzung<br />

allfälliger Kostenfolgen für die<br />

Grundversicherung möglich sein.<br />

Und drittens ist das gesamte gesundheitspolitische<br />

Terrain im Auge zu<br />

behalten. Die <strong>FSP</strong> muss sich zum<br />

Beispiel gut überlegen, wie sie zur<br />

integrierten Versorgung steht, der<br />

sogenannten «Managed-Care-Vorlage»,<br />

über die das Schweizer Volk am<br />

17. Juni 20<strong>12</strong> abstimmen wird. Man<br />

kann in guten Treuen verschiedene<br />

Ansichten dazu vertreten. Doch eine<br />

in ärztliche Netzwerke integrierte<br />

psychologische Psychotherapie wird<br />

zum selbstverständlichen Element<br />

der Gesundheitsversorgung und<br />

nimmt die Angst vor ungebremstem<br />

Kostenwachstum. Das kann für die<br />

Zustimmung zur eigenständigen Abrechnung<br />

von Psychotherapeutinnen<br />

und -therapeuten entscheidend sein.<br />

Psychotherapie im Blitzlichtgewitter<br />

Die «NZZ am Sonntag» wartete am 19. Februar mit der Schlagzeile «Bund<br />

will den Schweizern mehr Psychotherapie verordnen» auf der Titelseite auf.<br />

Im Artikel erklärte Stefan Spycher, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit<br />

BAG, sein Amt bereite derzeit die Grundlagen dafür vor, die psychologische<br />

Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung<br />

aufzunehmen. Er begründete dies damit, dass gegenwärtig zu wenige<br />

Schweizerinnen und Schweizer eine Psychotherapie erhielten.<br />

Diese Aussagen wurden in der Folge von diversen Medien aufgenommen<br />

und lösten gerade bei bürgerlichen Politikerinnen und Politikern und bei<br />

Krankenkassen heftige Kritik aus. Dieses Vorhaben werde zu einem Kostenanstieg<br />

in der Grundversicherung führen, hiess es, und das müsse unbedingt<br />

vermieden werden. In Online-Medien führte die Debatte zu einer<br />

regelrechten Kommentarflut.<br />

Schliesslich sah sich BAG-Direktor Pascal Strupler zu einer Klarstellung<br />

im «SonntagsBlick» veranlasst: Das BAG sei nicht der Meinung, dass zu<br />

wenig Psychotherapien stattfinden, und es strebe die Einführung des sogenannten<br />

Anordnungsmodells an, eine Lösung also, bei der psychologische<br />

Psychotherapeutinnen und -therapeuten zwar selbstständig über die<br />

Grundversicherung abrechnen dürfen, aber nur auf ärztliche Anordnung<br />

hin. Damit hatte sich der Sturm vorerst gelegt.<br />

Verena Schwander<br />

Geschäftsleiterin<br />

Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />

Medienartikel zum Thema ist im Mitgliederbereich<br />

der <strong>FSP</strong>-Website verfügbar.

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