PSC 5-12 - FSP
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Besonnenes und zielgerichtetes Vorgehen<br />
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ACTU <strong>FSP</strong> AKTUELL <strong>FSP</strong> AKTUELL: ???<br />
PSYCHOSCOPE X-X/200X 5/20<strong>12</strong><br />
Die Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in<br />
den Leistungskatalog der Grundversicherung ist keine<br />
Selbstverständlichkeit. Das hat die jüngste heftige<br />
Diskussion in den Medien deutlich gezeigt. Von der <strong>FSP</strong><br />
ist deshalb ein besonnenes Vorgehen gefragt.<br />
Vor rund 20 Jahren, bei der Beratung<br />
des Krankenversicherungsgesetzes,<br />
stellte Bundesrätin Ruth Dreifuss die<br />
Aufnahme der psychologischen Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten<br />
als selbstständige Leistungserbringer<br />
in die Grundversicherung<br />
in Aussicht. Das Psychologieberufegesetz<br />
(PsyG) hat mit der Regelung<br />
der Aus- und Weiterbildungsstandards<br />
für den Psychotherapieberuf<br />
die Voraussetzung dafür geschaffen.<br />
Es tritt voraussichtlich am 1. Januar<br />
2013 in Kraft.<br />
Die rechtliche Ausgangslage ist damit<br />
klar, doch hat der massive Krankenkassenprämienanstieg<br />
der letzten<br />
Jahre zu einer neuen politischen<br />
Situation geführt. Das haben leider<br />
die Reaktionen von Politik und Medien<br />
auf den Artikel in der «NZZ<br />
am Sonntag» vom 19. Februar 20<strong>12</strong><br />
gezeigt (siehe Kasten), die von einer<br />
eher skeptischen Haltung gegenüber<br />
dem Anliegen zeugen. Dieses wird<br />
als Erweiterung der Grundversicherung<br />
gesehen, was zurzeit wenig populär<br />
ist. Es muss entsprechend gut<br />
begründet werden und erfordert ein<br />
überlegtes Vorgehen.<br />
Massnahmen<br />
Es geht im Wesentlichen um drei<br />
Dinge: Erstens gilt es, das Bundesamt<br />
für Gesundheit bei der Erarbeitung<br />
einer mehrheitsfähigen<br />
Änderung der Krankenversicherungsverordnung<br />
zu unterstützen.<br />
Die <strong>FSP</strong> als grösster Fachverband<br />
ist dazu am besten in der Lage. Sie<br />
hat sich mit ihrem dosierten und lösungsorientierten<br />
Vorgehen beim<br />
PsyG einen guten Ruf bei Behörden<br />
und Politik erarbeitet und wird als<br />
Mitwirkende bei der Problemlösung<br />
geschätzt. Auch jetzt wieder steht die<br />
<strong>FSP</strong> in engem Kontakt mit den Behörden.<br />
Zweitens muss den Bedenken der<br />
Politik Rechnung getragen werden.<br />
Dazu gehört eine seriöse Abklärung<br />
der möglichen Auswirkungen auf<br />
die Prämien. Entsprechend plant<br />
die <strong>FSP</strong> eine umfassende Erhebung<br />
zu den Leistungen der Psychotherapeutinnen<br />
und -therapeuten (siehe<br />
Psychoscope 3/20<strong>12</strong>). Gestützt darauf<br />
wird auch eine verlässliche Abschätzung<br />
allfälliger Kostenfolgen für die<br />
Grundversicherung möglich sein.<br />
Und drittens ist das gesamte gesundheitspolitische<br />
Terrain im Auge zu<br />
behalten. Die <strong>FSP</strong> muss sich zum<br />
Beispiel gut überlegen, wie sie zur<br />
integrierten Versorgung steht, der<br />
sogenannten «Managed-Care-Vorlage»,<br />
über die das Schweizer Volk am<br />
17. Juni 20<strong>12</strong> abstimmen wird. Man<br />
kann in guten Treuen verschiedene<br />
Ansichten dazu vertreten. Doch eine<br />
in ärztliche Netzwerke integrierte<br />
psychologische Psychotherapie wird<br />
zum selbstverständlichen Element<br />
der Gesundheitsversorgung und<br />
nimmt die Angst vor ungebremstem<br />
Kostenwachstum. Das kann für die<br />
Zustimmung zur eigenständigen Abrechnung<br />
von Psychotherapeutinnen<br />
und -therapeuten entscheidend sein.<br />
Psychotherapie im Blitzlichtgewitter<br />
Die «NZZ am Sonntag» wartete am 19. Februar mit der Schlagzeile «Bund<br />
will den Schweizern mehr Psychotherapie verordnen» auf der Titelseite auf.<br />
Im Artikel erklärte Stefan Spycher, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit<br />
BAG, sein Amt bereite derzeit die Grundlagen dafür vor, die psychologische<br />
Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung<br />
aufzunehmen. Er begründete dies damit, dass gegenwärtig zu wenige<br />
Schweizerinnen und Schweizer eine Psychotherapie erhielten.<br />
Diese Aussagen wurden in der Folge von diversen Medien aufgenommen<br />
und lösten gerade bei bürgerlichen Politikerinnen und Politikern und bei<br />
Krankenkassen heftige Kritik aus. Dieses Vorhaben werde zu einem Kostenanstieg<br />
in der Grundversicherung führen, hiess es, und das müsse unbedingt<br />
vermieden werden. In Online-Medien führte die Debatte zu einer<br />
regelrechten Kommentarflut.<br />
Schliesslich sah sich BAG-Direktor Pascal Strupler zu einer Klarstellung<br />
im «SonntagsBlick» veranlasst: Das BAG sei nicht der Meinung, dass zu<br />
wenig Psychotherapien stattfinden, und es strebe die Einführung des sogenannten<br />
Anordnungsmodells an, eine Lösung also, bei der psychologische<br />
Psychotherapeutinnen und -therapeuten zwar selbstständig über die<br />
Grundversicherung abrechnen dürfen, aber nur auf ärztliche Anordnung<br />
hin. Damit hatte sich der Sturm vorerst gelegt.<br />
Verena Schwander<br />
Geschäftsleiterin<br />
Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />
Medienartikel zum Thema ist im Mitgliederbereich<br />
der <strong>FSP</strong>-Website verfügbar.