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PSC 5-12 - FSP

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Akkreditierte Weiterbildungsgänge und PsyG<br />

22<br />

ACTU PsyG praktisch <strong>FSP</strong> AKTUELL: ???<br />

PSYCHOSCOPE X-X/200X 5/20<strong>12</strong><br />

Das Psychologieberufegesetz (PsyG) legt sowohl die Anforderungen<br />

an die Weiterbildung als auch die Voraussetzungen<br />

für die Erlangung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels<br />

fest. Die wichtigsten Fragen zu diesem<br />

Thema werden nachfolgend und in der nächsten Ausgabe<br />

nach unserem derzeitigen Wissensstand beantwortet.<br />

Was gilt es zu beachten, wenn eine<br />

bereits begonnene Psychotherapieweiterbildung<br />

erst nach dem Inkrafttreten<br />

des PsyG abgeschlossen<br />

wird?<br />

Einen eidgenössischen Weiterbildungstitel<br />

kann (voraussichtlich) ab<br />

2013 erlangen, wer eine vom Bund<br />

provisorisch akkreditierte Weiterbildung<br />

abgeschlossen hat. Der Bund<br />

wird gegen Ende dieses Jahres eine<br />

Liste mit denjenigen Weiterbildungsgängen<br />

in Psychotherapie erstellen,<br />

die ab Inkrafttreten des PsyG während<br />

fünf Jahren (das heisst voraussichtlich<br />

vom 1. Januar 2013 bis zum<br />

31. Dezember 2017) als «provisorisch<br />

akkreditiert» gelten. Mit dieser<br />

Übergangsregelung beabsichtigt das<br />

Bundesamt für Gesundheit (BAG),<br />

an die schon länger bestehenden verbandsanerkannten<br />

Weiterbildungsgänge<br />

anzuknüpfen (Art. 49 Abs. 1<br />

PsyG). Für Weiterzubildende mit<br />

einem voraussichtlichen Abschluss<br />

Daten auf einen Blick<br />

Ende 20<strong>12</strong><br />

nach dem Inkrafttreten des PsyG ist<br />

es deshalb wichtig, dass der besuchte<br />

Weiterbildungsgang auf dieser Liste<br />

ist. Die <strong>FSP</strong> wird bis spätestens Ende<br />

20<strong>12</strong> für ihre Weiterbildungsgänge<br />

auf ihrer Website einen entsprechenden<br />

Link einrichten.<br />

Der Bundesrat erarbeitet zusammen<br />

mit der von ihm eingesetzten Psychologieberufekommission<br />

(PsyKo) im<br />

Verlauf dieses Sommers die Liste der<br />

provisorisch akkreditierten Weiterbildungen<br />

– basierend auf den von<br />

der <strong>FSP</strong> Ende März eingereichten<br />

Vorschlägen. Die <strong>FSP</strong> wird mit zwei<br />

Sitzen in dieser Kommission gut vertreten<br />

sein. Wir gehen derzeit davon<br />

aus, dass alle von der <strong>FSP</strong> anerkannten,<br />

bereits laufenden Weiterbildungsgänge<br />

mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />

Eingang in diese Liste finden.<br />

Was gilt es zu beachten, wenn ich<br />

eine Psychotherapieweiterbildung<br />

nach Inkrafttreten des PsyG (das<br />

Bund veröffentlicht Liste mit den provisorisch akkreditierten<br />

Weiterbildungsgängen<br />

1. Januar 2013 Voraussichtliches Inkrafttreten des PsyG<br />

2013–2017 Phase der provisorischen Akkreditierung der psychotherapeutischen<br />

Weiterbildungsgänge<br />

2015–2017 Empfohlene Phase der definitiven Akkreditierung<br />

Ende 2017<br />

Ab Anfang 2018<br />

Ablauf der provisorischen Akkreditierung der psychotherapeutischen<br />

Weiterbildungsgänge<br />

Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Weiterbildungsgänge<br />

definitiv akkreditiert sein, wenn sie zum<br />

eidgenössischen Weiterbildungstitel führen wollen<br />

heisst ab 2013 oder später) in Betracht<br />

ziehe?<br />

Auch hier gilt es, ein wachsames<br />

Auge auf die Bundesratsliste der provisorisch<br />

akkreditierten Weiterbildungsgänge<br />

zu halten und nach und<br />

nach auch die definitive Akkreditierung<br />

bestehender oder neuer Curricula<br />

sorgfältig zu verfolgen. Ab 1.<br />

Januar 2018 müssen nämlich alle<br />

Weiterbildungen der Anbieter, die<br />

einen eidgenössischen Fachtitel vergeben<br />

wollen, definitiv akkreditiert<br />

sein – auch jene, die in der Übergangsphase<br />

als provisorisch akkreditiert<br />

gelten. Die definitive Akkreditierung<br />

wird durch einen Antrag pro<br />

Curriculum (via <strong>FSP</strong>) an das BAG in<br />

Gang gesetzt. Das Akkreditierungsverfahren<br />

wird ein bis zwei Jahre dauern.<br />

Die Details dieses Akkreditierungsverfahrens<br />

werden vom Bund<br />

derzeit noch ausgearbeitet.<br />

Gibt es im PsyG Anforderungen betreffend<br />

der Weiterbildungsdauer?<br />

Eine vom Bund akkreditierte Weiterbildung<br />

muss laut PsyG mindestens<br />

zwei Jahre dauern, darf aber sechs<br />

Jahre nicht überschreiten. Bei einer<br />

Teilzeitweiterbildung kann deren<br />

Dauer entsprechend verlängert werden.<br />

Letztlich bestimmt der Bundesrat<br />

die definitive Dauer einzelner Weiterbildungsgänge.<br />

In gewissen Fällen<br />

kann er anstatt der Dauer auch den<br />

Umfang der zu erbringenden Weiterbildungsleistungen<br />

festlegen (zum<br />

Beispiel anhand von Kreditpunkten,<br />

siehe hierzu Art. 6 PsyG). Bezüglich<br />

der Dauer der von der <strong>FSP</strong> anerkannten<br />

Weiterbildungen, die bisher zwischen<br />

vier und sechs Jahren angesetzt<br />

waren, sollte sich nicht viel ändern.<br />

Was passiert, wenn ein provisorisch<br />

akkreditierter Weiterbildungsgang<br />

nach Ablauf der fünfjährigen<br />

Übergangsfrist nicht<br />

ordentlich akkreditiert wird?<br />

Steht ein Curriculum auf der Liste<br />

der provisorischen Akkreditie-

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