Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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– Bezeichnen der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege<br />
– Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, des Umgangs mit dem Pferd, der Ethischen<br />
Grundsätze<br />
(1 x 9 der Pferdefreunde)<br />
– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung, des Tierschutzes und der Unfallverhütung<br />
– und<br />
A) Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und Hilfen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung<br />
B) Voltigierlehre: Grundkenntnisse über Voltigierübungen (Kür, Pflicht) und Bahnordnung<br />
§ 3032<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />
Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3033<br />
Prüfungskommission<br />
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten bzw. Voltigieren<br />
(mit gültiger DSB-Lizenz) – bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der<br />
Prüflinge selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.<br />
§ 3034<br />
Prüfungsergebnis<br />
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>im</strong> Umgang sowie das Grundwissen über das Pferd<br />
ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung be<strong>im</strong> Reiten bzw. die Ausführung der Übungen <strong>im</strong> Voltigieren<br />
fließen in die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />
§ 3035<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />
Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />
2. Das Große Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.