Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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§ 3732<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es wird empfohlen,<br />
einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung<br />
des Lehrgangs sollte durch einen Trainer C – Voltigieren erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.<br />
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3733<br />
Prüfungskommission<br />
1. Die Prüfung ist durch 2 Richter abzunehmen.<br />
2. Die LK beruft wenigstens einen der Richter.<br />
3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />
(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen)<br />
geltend gemacht werden kann.<br />
§ 3734<br />
Prüfungsergebnis<br />
1. Die Leistungen in den Teilprüfungen sind gem. § 57 Abs. 1.2 LPO zu bewerten.<br />
2. Bewerber, die nicht in allen Pflichtübungen die Durchschnittsnote 8,0 (hierbei darf keine Note unter<br />
5,0 liegen) und nicht in der Theorie die Note 8,0 erreicht haben, haben die Prüfung nicht bestanden.<br />
Eine nicht bestandene Prüfung muss <strong>im</strong> Antragsvordruck eingetragen werden.<br />
3. Wird die Durchschnittsnote 8,0 nicht erreicht, darf eine Pflichtübung <strong>im</strong> Anschluss an die Prüfung<br />
wiederholt werden.<br />
§ 3735<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur<br />
einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.<br />
§ 3736<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.