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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Prüfungsergebnis<br />

1. Die Leistungen in jedem Teil der Prüfung sind gem. § 57 Abs. 1.2 LPO zu bewerten.<br />

2. Bewerber, die nicht in jedem Teil der Prüfung mindestens eine Wertnote von 6,5 erreicht haben,<br />

haben die Prüfung nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung muss <strong>im</strong> Antragsvordruck eingetragen<br />

werden.<br />

§ 3555<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

1. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten,<br />

wiederholt werden.<br />

2. Bei zwe<strong>im</strong>aligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte<br />

Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden wurden.<br />

§ 3556<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

7. Deutsches Fahrabzeichen in Gold<br />

§ 3560<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Verleihung des DFA in Gold ist vom Bewerber an den LV bzw. die LK oder die FN zu<br />

richten.<br />

2. Zum Erwerb des DFA in Gold aufgrund von Turniererfolgen sind alle Bewerber zugelassen.<br />

§ 3561<br />

Anforderungen<br />

Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) <strong>im</strong> In- und Ausland. Im Ausland jedoch nur bei internationalen<br />

Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gem. Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische Fahrer<br />

werden nur Turniererfolge anerkannt, die <strong>im</strong> Bereich der deutschen FN errungen wurden. Folgende<br />

Erfolge müssen nachgewiesen werden:<br />

1. 6 Siege in Dressurprüfungen Kl. S für Vierspänner bzw. Ponys Kl. S und 5 Platzierungen in kombinierten<br />

Prüfungen (mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt)<br />

oder<br />

2. 10 Siege in Dressurprüfungen Kl. S für Ein- und/oder Zweispänner und 5 Platzierungen in kombinierten<br />

Prüfungen (mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt)<br />

oder<br />

3. 5 Siege in Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrten Kl. S (für Vierspänner) und 5 Platzierungen in<br />

Dressurprüfungen Kl. S (für Vierspänner) an 1. bis 5. Stelle

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