03.06.2014 Aufrufe

Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 3551<br />

Anforderungen<br />

1. DFA Klasse I<br />

1. Praktischer Teil:<br />

- Fahren einer Dressurprüfung Kl. S für Vierspänner gem. Aufgabenheft mit Abwickeln und Aufwerfen der<br />

Peitsche vor dem letzten Gruß<br />

- Fahren einer Dressur Kl. M für Tandem<br />

- Stilhindernisfahren Kl. S mit Standardanforderungen für Vierspänner<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse S auf dem Gebiet der Fahrlehre zu<br />

prüfen.<br />

2. DFA Klasse I aufgrund von Turniererfolgen:<br />

Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) <strong>im</strong> In- und Ausland (ab 1.1.1973). Im Ausland jedoch nur<br />

bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gem. Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische<br />

Fahrer werden nur Turniererfolge anerkannt, die <strong>im</strong> Bereich der deutschen FN errungen wurden.<br />

Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:<br />

a) 5 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurprüfungen Klasse S und 3 Platzierungen in kombinierten<br />

Prüfungen mit Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt Kl. S für Ein-, Zwei- und Vierspänner<br />

oder b) 5 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrt Kl. S und 5<br />

Platzierungen in Dressurprüfungen Kl. S für Ein- Zwei- und Vierspänner<br />

oder c) 3 Platzierungen an 1. bis 10. Stelle in kombinierten Prüfungen Kl. S mit Gelände- oder Gelände-<br />

und Streckenfahrt und 3 Platzierungen in Dressurprüfungen Kl. S für Ein-, Zwei- und Vierspänner<br />

§ 3552<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung darf nur in einer Fachschule Fahren***** durchgeführt werden.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.<br />

4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3553<br />

Prüfungskommission<br />

1. Jede Prüfung ist durch 2 Richter abzunehmen, die die Qualifikation FS besitzen.<br />

2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.<br />

3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />

(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche<br />

Beziehungen) geltend gemacht werden kann .<br />

§ 3554

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!