Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Kl. M mit Standardanforderungen für Vierspänner ohne Abzüge<br />
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme<br />
geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.<br />
- Arbeit an der Doppellonge.<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Kl. M abgeprüft:<br />
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd<br />
- Kenntnisse <strong>im</strong> sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners<br />
und der Arbeit mit der Doppellonge<br />
- umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre der Kl. M insbesondere für Vierspänner / des<br />
Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens<br />
- Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und<br />
des umweltverträglichen Verhaltens be<strong>im</strong> Fahren <strong>im</strong> Gelände<br />
2. DFA II (Silber) aufgrund von Turniererfolgen<br />
Gewertet werden Turniererfolge (Einzelerfolge) <strong>im</strong> In- und Ausland (ab 1.1.1973). Im Ausland jedoch nur<br />
bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gem. Art. 121 RG erfolgt ist. Für ausländische<br />
Fahrer werden nur Turniererfolge anerkannt, die <strong>im</strong> Bereich der deutschen FN errungen wurden.<br />
Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden:<br />
a) 6 Siege in Dressurprüfungen für Vierspänner Kl. M bzw. Ponys Kl. M<br />
oder<br />
b) 10 Siege in Dressurprüfungen für Ein-/Zweispänner Kl. M<br />
oder<br />
c) 5 Siege in Gelände- oder Gelände- und Streckenfahrten für Vierspänner Kl. M<br />
oder<br />
d) 5 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Kl. M (mit Gelände- oder Gelände- und<br />
Streckenfahrt) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen Kl. M für Vierspänner<br />
oder<br />
e) 10 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in kombinierten Prüfungen Kl. M (mit Gelände- oder Gelände- und<br />
Streckenfahrt) bzw. Vielseitigkeitsprüfungen für Ein/Zweispänner Kl. M.<br />
§ 3542<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es muss ein entsprechender<br />
Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des<br />
Lehrgangs muss durch einen Trainer A – Fahren erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.<br />
4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.