Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Volleyball: z. B. Pritschen, Baggern, Aufgabe von unten,<br />
Mini-Volleyball<br />
Hockey:<br />
z. B. Vorhand- und Rückhanddribbling, Doppelpass,<br />
Vorhand- und Rückhandzieher, Torschuss<br />
Die Durchführung der Prüfung in weiteren Sportarten ist auf Antrag möglich.<br />
– Spiele: 3 Spiele gem. FN-Handbuch <strong>Pferdesport</strong><br />
– Streckenritt: gem. FN-Handbuch <strong>Pferdesport</strong><br />
§ 3022<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />
Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3023<br />
Prüfungskommission<br />
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten bzw. Voltigieren<br />
(mit gültiger DSB-Lizenz) – bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der<br />
Prüflinge selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins. Die Prüfungen in den Sportarten des<br />
Ergänzungsblocks sollen durch einen autorisierten Sportlehrer oder Übungsleiter der entsprechenden<br />
Sportart abgenommen werden.<br />
§ 3024<br />
Prüfungsergebnis<br />
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>im</strong> Umgang sowie das Grundwissen über das Pferd<br />
ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung be<strong>im</strong> Reiten bzw. die Ausführung der Übungen <strong>im</strong> Voltigieren<br />
fließen in die Beurteilung ein. Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen in den gewählten Sportarten<br />
zu erfüllen. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />
§ 3025<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />
Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />
2. Das Kombinierte Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.<br />
§ 3026<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.