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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Volleyball: z. B. Pritschen, Baggern, Aufgabe von unten,<br />

Mini-Volleyball<br />

Hockey:<br />

z. B. Vorhand- und Rückhanddribbling, Doppelpass,<br />

Vorhand- und Rückhandzieher, Torschuss<br />

Die Durchführung der Prüfung in weiteren Sportarten ist auf Antrag möglich.<br />

– Spiele: 3 Spiele gem. FN-Handbuch <strong>Pferdesport</strong><br />

– Streckenritt: gem. FN-Handbuch <strong>Pferdesport</strong><br />

§ 3022<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />

Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3023<br />

Prüfungskommission<br />

Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten bzw. Voltigieren<br />

(mit gültiger DSB-Lizenz) – bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der<br />

Prüflinge selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins. Die Prüfungen in den Sportarten des<br />

Ergänzungsblocks sollen durch einen autorisierten Sportlehrer oder Übungsleiter der entsprechenden<br />

Sportart abgenommen werden.<br />

§ 3024<br />

Prüfungsergebnis<br />

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>im</strong> Umgang sowie das Grundwissen über das Pferd<br />

ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung be<strong>im</strong> Reiten bzw. die Ausführung der Übungen <strong>im</strong> Voltigieren<br />

fließen in die Beurteilung ein. Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen in den gewählten Sportarten<br />

zu erfüllen. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />

§ 3025<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />

Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />

2. Das Kombinierte Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.<br />

§ 3026<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.

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