Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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§ 3524<br />
Prüfungsergebnis<br />
1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gem. § 57 Abs. 1.2 LPO zu bewerten.<br />
2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung<br />
nicht bestanden. Eine nicht bestandene Teilprüfung muss <strong>im</strong> Antragsvordruck eingetragen werden.<br />
§ 3525<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
1. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten,<br />
wiederholt werden.<br />
2. Bei zwe<strong>im</strong>aligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte<br />
Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden wurden.<br />
§ 3526<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />
4. Deutsches Fahrabzeichen Klasse II (Silber) (Zweispänner)<br />
Inhalte analog Vierspänner<br />
§ 3530<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 3532 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Zugelassen zum Erwerb des DFA II (Silber) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens ein Jahr<br />
<strong>im</strong> Besitz des DFA III (Bronze) sind.<br />
3. Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys), die den Anforderungen dieser Klasse<br />
entsprechen. Je Prüfung sind pro Gespann (Zweispänner) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.<br />
§ 3531<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt: