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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3521<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. DFA III (Bronze, Vierspänner):<br />

1. Praktischer Teil:<br />

- Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen, sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners<br />

- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung<br />

bei Vierspännern<br />

- Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und<br />

Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz und <strong>im</strong> Verkehr<br />

- Fahren einer Dressurprüfung Kl. A für Vierspänner gem. Aufgabenheft<br />

Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme<br />

geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.<br />

2. . Theoretischer Teil:<br />

Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Kl. A abgeprüft:<br />

- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd<br />

- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre insbesondere des 4-Spänners / des Fahrlehrgerätes sowie<br />

des Leistungsprüfungswesens<br />

- Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und<br />

des umweltverträglichen Verhaltens be<strong>im</strong> Fahren <strong>im</strong> Gelände<br />

§ 3522<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />

Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es muss ein entsprechender<br />

Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des<br />

Lehrgangs muss durch einen Trainer A – Fahren erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.<br />

4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3523<br />

Prüfungskommission<br />

1. Jede Prüfung ist durch 2 Richter abzunehmen, die mindestens die Qualifikation FM besitzen müssen.<br />

In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.<br />

2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.<br />

3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />

(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen)<br />

geltend gemacht werden kann .

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