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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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3. Der Termin der Prüfung ist der LK zu melden.<br />

4. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3513<br />

Prüfungskommission<br />

1. Jede Prüfung ist durch 2 Richter mindestens mit der Qualifikation FM abzunehmen. In der Teilprüfung<br />

Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.<br />

2. Die LK beruft wenigstens einen der beiden Richter.<br />

3. Richter und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />

(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen)<br />

geltend gemacht werden kann.<br />

§ 3514<br />

Prüfungsergebnis<br />

1. Die Leistungen in jeder Teilprüfung sind gem. § 57 Abs. 1.2 LPO zu bewerten.<br />

2. Bewerber, die nicht in jeder Teilprüfung mindestens die Note 5,0 erreicht haben, haben die Prüfung<br />

nicht bestanden. Eine nicht bestandene Teilprüfung muss <strong>im</strong> Antragsvordruck eingetragen werden.<br />

§ 3515<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

1. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten,<br />

wiederholt werden.<br />

2. Bei zwe<strong>im</strong>aligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte<br />

Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden wurden.<br />

§ 3516<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

3. Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (Bronze) (Vierspänner)<br />

§ 3520<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3522 Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze, Vierspänner) sind grundsätzlich nur Bewerber, die<br />

mindestens ein Jahr <strong>im</strong> Besitz des DFA III (Bronze, Einspänner oder Zweispänner) sind.<br />

3. Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys, sowie K- Ponys mit Teilnehmern in<br />

einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind<br />

pro Gespann (Vierspänner) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.

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