Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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2. Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (Bronze)<br />
§ 3510<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3512 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens 3<br />
Monate <strong>im</strong> Besitz des DFA IV sind.<br />
3. Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys, sowie K- Ponys mit Teilnehmern in<br />
einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind<br />
pro Gespann (Ein-/Zweispännig) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.<br />
§ 3511<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
- Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen, sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder<br />
Zweispänners<br />
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung<br />
bei Ein- und/oder Zweispännern<br />
- Fahren einer Dressurprüfung Kl. A gem. Aufgabenheft<br />
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Kl. A mit Standardanforderungen ohne Abzüge<br />
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die<br />
Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.<br />
-Longieren mit der einfachen Longe.<br />
2.. Theoretischer Teil:<br />
Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Kl. A abgeprüft:<br />
– erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd<br />
– Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre / des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens<br />
– Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und<br />
des umweltverträglichen Verhaltens be<strong>im</strong> Fahren <strong>im</strong> Gelände<br />
§ 3512<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es muss ein entsprechender<br />
Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des<br />
Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B – Fahren erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.