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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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2. Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (Bronze)<br />

§ 3510<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3512 Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens 3<br />

Monate <strong>im</strong> Besitz des DFA IV sind.<br />

3. Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G-Ponys, sowie K- Ponys mit Teilnehmern in<br />

einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind<br />

pro Gespann (Ein-/Zweispännig) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.<br />

§ 3511<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

- Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen, sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder<br />

Zweispänners<br />

- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung<br />

bei Ein- und/oder Zweispännern<br />

- Fahren einer Dressurprüfung Kl. A gem. Aufgabenheft<br />

- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Kl. A mit Standardanforderungen ohne Abzüge<br />

Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die<br />

Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.<br />

-Longieren mit der einfachen Longe.<br />

2.. Theoretischer Teil:<br />

Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Kl. A abgeprüft:<br />

– erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd<br />

– Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre / des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens<br />

– Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und<br />

des umweltverträglichen Verhaltens be<strong>im</strong> Fahren <strong>im</strong> Gelände<br />

§ 3512<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV sowie Ausbildungsstätten, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />

Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es muss ein entsprechender<br />

Vorbereitungslehrgang durchgeführt werden (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des<br />

Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B – Fahren erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.

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