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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Präambel: Für alle Fahrabzeichen-Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich.<br />

Das Fahrabzeichen wird als Kleines Fahrabzeichen (DFA IV), in Bronze (DFA III), in Silber (DFA II), als<br />

DFA Klasse I und in Gold vergeben.<br />

Aufgabe der deutschen Fahrabzeichen ist es,<br />

– praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten <strong>im</strong> Fahrsport zu vermitteln und zu<br />

prüfen<br />

– eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern<br />

– einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.<br />

Die deutschen Fahrabzeichen sollen den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand<br />

entsprechende <strong>Abzeichen</strong> abzulegen. Sie sollen auf die erhöhten Anforderungen weiterführender <strong>Abzeichen</strong><br />

vorbereiten.<br />

1. Kleines Fahrabzeichen (DFA IV)<br />

§ 3500<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3502 Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist:<br />

– Besitz des „Basispasses Pferdekunde“<br />

– Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 StVZO, Fahrer unter 18<br />

Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong> Besitz des DFA IV ist.<br />

– Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G- Ponys, sowie K- Ponys mit Teilnehmern in<br />

einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind<br />

pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.<br />

§ 3501<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

-Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen, sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder<br />

Zweispänners<br />

-Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung<br />

bei Ein- und/oder Zweispännern<br />

-Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger<br />

Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, <strong>im</strong> Gelände und <strong>im</strong> Verkehr<br />

gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5.<br />

Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung,<br />

Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.<br />

2..Theoretischer Teil:<br />

Folgende Themen werden abgeprüft:

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