Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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Präambel: Für alle Fahrabzeichen-Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich.<br />
Das Fahrabzeichen wird als Kleines Fahrabzeichen (DFA IV), in Bronze (DFA III), in Silber (DFA II), als<br />
DFA Klasse I und in Gold vergeben.<br />
Aufgabe der deutschen Fahrabzeichen ist es,<br />
– praktische und theoretische Grundkenntnisse und Fähigkeiten <strong>im</strong> Fahrsport zu vermitteln und zu<br />
prüfen<br />
– eine sinnvolle, an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientierte Ausbildung zu fördern<br />
– einen Leistungsanreiz zu schaffen und den jeweiligen Leistungsstand zu überprüfen.<br />
Die deutschen Fahrabzeichen sollen den Prüflingen die Möglichkeit geben, das ihrem Ausbildungsstand<br />
entsprechende <strong>Abzeichen</strong> abzulegen. Sie sollen auf die erhöhten Anforderungen weiterführender <strong>Abzeichen</strong><br />
vorbereiten.<br />
1. Kleines Fahrabzeichen (DFA IV)<br />
§ 3500<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3502 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist:<br />
– Besitz des „Basispasses Pferdekunde“<br />
– Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 StVZO, Fahrer unter 18<br />
Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong> Besitz des DFA IV ist.<br />
– Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere (nur M- und G- Ponys, sowie K- Ponys mit Teilnehmern in<br />
einem Alter von bis zu 16 Jahren), die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen. Je Prüfung sind<br />
pro Gespann (Ein- und/oder Zweispänner) nicht mehr als 4 Bewerber erlaubt.<br />
§ 3501<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
-Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen, sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder<br />
Zweispänners<br />
-Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung<br />
bei Ein- und/oder Zweispännern<br />
-Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger<br />
Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, <strong>im</strong> Gelände und <strong>im</strong> Verkehr<br />
gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5.<br />
Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung,<br />
Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.<br />
2..Theoretischer Teil:<br />
Folgende Themen werden abgeprüft: