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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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2. Theorie mündlich: Die Grundlagen bilden „Lehren und Lernen rund ums Westernreiten“, „Die Reitabzeichen“<br />

(FN Verlag) sowie der aktuelle Fragenkatalog. Der Bewerber ist in folgenden Gebieten<br />

zu prüfen:<br />

- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung/Pferdekunde<br />

- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Ausrüstung von Pferd und Reiter<br />

- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre<br />

- Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes, Unfallverhütung und ethischen<br />

Grundsätze<br />

3. Praktische Prüfung: Der Bewerber ist in folgenden Gebieten zu prüfen:<br />

- Trail<br />

- Horsemanship gem. vorgegebener Pattern<br />

- Gelände<br />

§ 3412 Prüfungsort/Gebühren<br />

Die Kurse können von Reitbetrieben oder Vereinen durchgeführt werden. Kursleiter muss mind. ein<br />

Trainer C Westernreiten sein. Die Prüfung darf in Verbindung mit einer Prüfung zu anderen <strong>Abzeichen</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Pferdesport</strong> abgehalten werden, nicht jedoch in Verbindung mit einer PS/PLS. Die Gebühren für die<br />

Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

Es wird empfohlen einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang in Theorie und Praxis durchzuführen.<br />

Die Theorie muss mind. 14 LE (45 Min./Einheit) betragen. Das entspricht einem Lehrgang von 2 Tagen.<br />

Zur Verbesserung des theoretischen Unterrichts sollten spezielle Fachkräfte hinzugezogen werden, wie<br />

z. B. Hufschmied, Tierarzt etc. Der Kursleiter wird gehalten, die reiterlichen Fähigkeiten der Teilnehmer<br />

zu überprüfen, ggf. zu verbessern und nur solche Teilnehmer zur Prüfung zuzulassen, die gute Chancen<br />

haben, sie zu bestehen.<br />

§ 3413 Prüfungskriterien<br />

1. Praktisches Reiten:<br />

- Trail: der Prüfungsteil gilt als „nicht bestanden“, wenn durch mangelnde reiterliche Kontrolle eine<br />

Gefahr entsteht, drei Hindernisse nicht bewältigt werden (z.B. durch dre<strong>im</strong>aliges Verweigern) oder<br />

Sitz und Einwirkung mit „mangelhaft“ zu bewerten sind.<br />

- Horsemanship:<br />

- der Prüfungsteil gilt als „nicht bestanden“, wenn durch mangelnde reiterliche Kontrolle eine Gefahr<br />

entsteht oder der Teilnehmer dadurch „off Pattern“ ist oder Sitz und Einwirkung mit „mangelhaft“ zu<br />

bewerten sind.<br />

- Gelände:<br />

- es ist Pflicht, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, Geländeübungen durchzuführen. Hierbei<br />

soll geprüft werden, ob das Pferd innerhalb der Gruppe vom Reiter unter Kontrolle gehalten wird.<br />

(Schritt, Trab und Galopp) Danach soll jeder Teilnehmer nachweisen, dass er das Pferd in diesen<br />

Grundgangarten auch alleine beherrscht. (Hierbei muss er das Pferd von der Gruppe weg reiten)<br />

Der Prüfungsteil gilt als „nicht bestanden“, wenn durch mangelnde reiterliche Kontrolle eine Gefahr<br />

entsteht, mangelnde Kontrolle bei den Aufgaben in der Gruppe und be<strong>im</strong> Einzelreiten festgestellt<br />

wurde oder Sitz und Einwirkung mit „mangelhaft“ zu bewerten sind. Der Richter /Prüfer kann für die<br />

Geländeprüfung <strong>im</strong> Einzelfall folgende Abweichung von den Zügelführungs- und Zäumungsvorschriften<br />

zulassen: ein in den Reitplatzprüfungen mit Snaffle gerittenes Pferd darf <strong>im</strong> Gelände mit<br />

einem korrekt verschnallten, gleitendem Ringmartingal am Snaffle geritten werden. Ein in den Reitplatzprüfungen<br />

einhändig mit Bit gerittenes Pferd darf <strong>im</strong> Gelände mit einhändiger Arbeitshaltung<br />

(gekreuzte Zügel) geritten werden. Das kurzfristige Eingreifen mit der zweiten Hand zum Abwenden<br />

einer Gefahrensituation ist gestattet. Das Tragen wetterfester, praktischer Bekleidung einschließlich<br />

entsprechender Kopfbedeckung ( empfohlen wird ein splittersicherer Sturzhelm nach gültiger DIN<br />

Norm EN 1384) ist gestattet.

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