Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 3013<br />
Prüfungskommission<br />
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten bzw. Voltigieren<br />
(mit gültiger DSB-Lizenz) – bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der<br />
Bewerber selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.<br />
§ 3014<br />
Prüfungsergebnis<br />
Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>im</strong> Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen<br />
über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung be<strong>im</strong> Reiten bzw. die Ausführung der Übungen<br />
<strong>im</strong> Voltigieren fließen in die Beurteilung ein. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />
§ 3015<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />
Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />
2. Das Kleine Hufeisen kann jährlich neu erworben werden.<br />
§ 3016<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />
3. Kombiniertes Hufeisen<br />
§ 3020<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3022Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Zugelassen zur Prüfung sind Kinder und Jugendliche, die <strong>im</strong> laufenden Kalenderjahr nicht älter als 18<br />
Jahre werden.<br />
§ 3021<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 3 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind.