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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3305<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur<br />

einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.<br />

§ 3306<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

2. Deutsches Reitabzeichen Klasse III (Bronze)<br />

§ 3310<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3312 Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Zugelassen zum Erwerb des DRA III (Bronze) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens 3<br />

Monate <strong>im</strong> Besitz des DRA IV sind.<br />

3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen.<br />

Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als 2 Bewerber erlaubt.<br />

§ 3311<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

2.1. DRA III (Bronze):<br />

a) Teilprüfung Dressur:<br />

Dressurreiterprüfung Kl. A gem. Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird. Beurteilt<br />

werden Sitz und Einwirkung des Reiters mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gem. § 57 Abs. 1.2 LPO.<br />

b) Teilprüfung Springen:<br />

In Trab und Galopp Reiten <strong>im</strong> leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) <strong>im</strong> Außengelände,<br />

Stilspringprüfung Kl. A mit Standardanforderungen. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters,<br />

die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung,<br />

ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gem. § 57 Abs. 1.2 LPO ohne Abzüge für Hindernisfehler,<br />

Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss.<br />

Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden.<br />

c) Teilprüfung Geländereiten:

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