Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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§ 3305<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur<br />
einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.<br />
§ 3306<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />
2. Deutsches Reitabzeichen Klasse III (Bronze)<br />
§ 3310<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3312 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Zugelassen zum Erwerb des DRA III (Bronze) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens 3<br />
Monate <strong>im</strong> Besitz des DRA IV sind.<br />
3. Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen.<br />
Je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach in der Regel nicht mehr als 2 Bewerber erlaubt.<br />
§ 3311<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
2.1. DRA III (Bronze):<br />
a) Teilprüfung Dressur:<br />
Dressurreiterprüfung Kl. A gem. Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird. Beurteilt<br />
werden Sitz und Einwirkung des Reiters mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gem. § 57 Abs. 1.2 LPO.<br />
b) Teilprüfung Springen:<br />
In Trab und Galopp Reiten <strong>im</strong> leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) <strong>im</strong> Außengelände,<br />
Stilspringprüfung Kl. A mit Standardanforderungen. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters,<br />
die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung,<br />
ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gem. § 57 Abs. 1.2 LPO ohne Abzüge für Hindernisfehler,<br />
Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss.<br />
Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden.<br />
c) Teilprüfung Geländereiten: