Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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- Reiten in gleichmäßigen vorgegebenem Tempo oder mit vorgegebener Pulsfrequenz<br />
2. Theoretischer Teil I:<br />
wie Stufe 2, vertiefend zusätzlich<br />
- Besonderheiten der leistungsorientierten Fütterung und Haltung <strong>im</strong> Hinblick auf lange<br />
Ritte,<br />
- Vertiefte Kenntnisse von Hufaufbau und Hufbeschlag für Distanzpferde<br />
- spezielle Veterinärkunde und Grundlagen der Leistungsphysiologie<br />
- Umgang mit dem Pulsmessgerät<br />
- Konditionelle und reittechnische Vorbereitung von Reiter und Pferd auf langen<br />
nationalen und internationalen Ritten<br />
- erweiterte Kenntnisse von Trainingslehre und Trainingsmethode<br />
- erweiterte Kenntnisse gem. Reitlehre<br />
- Nachweis der notwendigen Kenntnisse für die Absolvierung langer nationaler und<br />
und internationaler Ritte (organisatorische Vorbereitung auf einen Auslandsstart)<br />
- Kenntnisse des FEI-Reglements (General Regulations (GR), Rules for Endurance Riding (SR)<br />
- organisatorische Besonderheiten für Auslandsstarts (Grenzformalitäten, Veterinärbest<strong>im</strong>mungen)<br />
3. Praktischer Teil II<br />
- absolvieren eines Distanzrittes von ca. 90 – 120 km, anerkannt als Prüfungsritt vom VDD. Hierbei ist<br />
die Versorgung des Pferdes vor, während und nach dem Ritt zum größten Teil vom Prüfling selbst<br />
zu leisten<br />
4.Theoretischer Teil II<br />
Fragen, die sich aus dem praktischen Teil II ergeben, möglichst mit Bezug zum Ritt, Themen und<br />
Inhalte wie theoretischer Teil I<br />
§ 3202<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des VDD und Anmeldung bei LV/LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen. Die Durchführung<br />
des Lehrgangs soll durch einen Trainer B mit großer Distanzerfahrung erfolgen (s. VDD-Merkblatt)<br />
2. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3203<br />
Prüfungskommission<br />
1. Der VDD beruft in Zusammenarbeit mit der LK/LV eine Prüfungskommission<br />
2. Die Prüfungsteile praktischer Teil I und theoretischer Teil I werden wenigstens von einer vom VDD<br />
benannten gemeinsam mit einem vom LK/LV benannten Prüfer abgenommen. Die Prüfungsteile<br />
Praxis II und Theorie II werden von der vom VDD benannten Person gemeinsam mit einem Tierarzt<br />
von der VDD-Liste abgenommen.<br />
3. Prüfer und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass keine Besorgnis der Befangenheit<br />
(z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber- Arbeitnehmer- Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen)<br />
geltend gemacht werden kann<br />
§ 3204<br />
Prüfungsergebnis<br />
1. Das Prüfungsergebnis in allen 4 Prüfungsteilen lautet jeweils „bestanden“ oder „nicht bestanden“.<br />
2. Der Bewerber muss in allen Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen.<br />
§ 3205