Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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) Jagdreitabzeichen Stufe 2<br />
Aufgabe der Stufe 2 des Jagdreitabzeichens ist es,<br />
– die in Stufe 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen<br />
– grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd zu vermitteln<br />
– den Absolventen zum Einsatz als Pikör <strong>im</strong> Feld zu befähigen.<br />
§ 3170<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem.<br />
§ 3172 Abs. 1 zu richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />
– ein Mindestalter von 14 Jahren<br />
– die bestandene Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 1<br />
§ 3171<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
– Vorstellen eines Pferdes auf dem Außenplatz<br />
– <strong>im</strong> Gelände: Gruppengalopp, dabei Absolvieren eines Ausschnitts einer jagdlichen Hindernisstrecke in<br />
einer Gruppe<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
– wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />
– Planung von Reitjagden unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem<br />
Gelände<br />
– gezielte Vorbereitung des Pferdes und des Reiters<br />
– Grundsätze der Auswahl der Strecke (inkl. Plätze für Stelldichein, Stopp und Halali, Aufbau der Hindernisse<br />
sowie Zuschauerführung), jagdreiterliche Ethik<br />
– jagdreiterlicher Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen, Verfahren der Genehmigung<br />
von Reitjagden<br />
– erforderliche Ordnungs- und Notdienste<br />
§ 3172<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1.Die Prüfung kann von RV, Meutehaltern <strong>im</strong> DRFV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FNgekennzeichneten<br />
Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />
Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Reiten oder<br />
einen Verantwortlichen eines Meutehalters erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.