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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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) Jagdreitabzeichen Stufe 2<br />

Aufgabe der Stufe 2 des Jagdreitabzeichens ist es,<br />

– die in Stufe 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen<br />

– grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd zu vermitteln<br />

– den Absolventen zum Einsatz als Pikör <strong>im</strong> Feld zu befähigen.<br />

§ 3170<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem.<br />

§ 3172 Abs. 1 zu richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />

– ein Mindestalter von 14 Jahren<br />

– die bestandene Prüfung zum Jagdreitabzeichen Stufe 1<br />

§ 3171<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

– Vorstellen eines Pferdes auf dem Außenplatz<br />

– <strong>im</strong> Gelände: Gruppengalopp, dabei Absolvieren eines Ausschnitts einer jagdlichen Hindernisstrecke in<br />

einer Gruppe<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

– wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />

– Planung von Reitjagden unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem<br />

Gelände<br />

– gezielte Vorbereitung des Pferdes und des Reiters<br />

– Grundsätze der Auswahl der Strecke (inkl. Plätze für Stelldichein, Stopp und Halali, Aufbau der Hindernisse<br />

sowie Zuschauerführung), jagdreiterliche Ethik<br />

– jagdreiterlicher Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen, Verfahren der Genehmigung<br />

von Reitjagden<br />

– erforderliche Ordnungs- und Notdienste<br />

§ 3172<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1.Die Prüfung kann von RV, Meutehaltern <strong>im</strong> DRFV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FNgekennzeichneten<br />

Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />

Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Reiten oder<br />

einen Verantwortlichen eines Meutehalters erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.

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