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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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5. <strong>Abzeichen</strong> Jagdreiten<br />

a) Jagdreitabzeichen Stufe 1<br />

Aufgabe des Jagdreitabzeichens Stufe 1 ist es,<br />

– grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an einer Jagd <strong>im</strong> springenden Feld zu vermitteln und zu<br />

überprüfen<br />

– den Bewerber für die Beurteilung des Zustands des Pferdes, für sicherheitsorientiertes Verhalten und<br />

Vorgehen in Notsituationen zu schulen.<br />

§ 3160<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3162 Abs. 2 zu<br />

richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />

– ein Mindestalter von 12 Jahren<br />

– ein Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort<br />

– die bestandene Prüfung zum DRP und/oder Vorbereitungslehrgang sowie Basispass Pferdekunde<br />

§ 3161<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

– Vorstellen eines Pferdes auf dem Außenplatz<br />

– geordnetes Reiten in der Gruppe <strong>im</strong> Gelände, Gruppengalopp in mehreren Tempi und Überwinden<br />

von natürlichen Hindernissen<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

– Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung<br />

der Pferde an Stopps (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende<br />

Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)<br />

– Grundkenntnisse des Reitens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Reiters be<strong>im</strong> Jagdreiten<br />

– Verhalten <strong>im</strong> Jagdfeld (Fuchsjagd und Schleppjagd) unter Berücksichtigung von Sicherheit und Tierschutz,<br />

Aufgaben der Jagdchargen, jagdliches Brauchtum (inkl. Hornsignale, Hunderassen)<br />

– richtiges Verhalten <strong>im</strong> Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen,<br />

Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes<br />

– Verhalten bei Unfällen

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