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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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– Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO, Fahrer unter 18<br />

Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong> Besitz des DFA IV ist<br />

– Sofortmaßnahmen am Unfallort<br />

– die bestandene Prüfung zum DFP<br />

§ 3141<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />

abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

– Vormustern des mit Fahrzaum versehenen Pferdes analog einer Verfassungsprüfung<br />

– Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)<br />

– Lösen einer Orientierungsaufgabe <strong>im</strong> Gelände (Streckenfahrt, ca. 3 Stunden) – gruppenweise<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

– Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung<br />

der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende<br />

Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)<br />

– Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Fahrers für mehrstündige<br />

Ausfahrten<br />

– Orientierung <strong>im</strong> Gelände (inkl. Umgang mit topografischen Karten, Einsatz von Messrad und Kompass),<br />

Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.)<br />

– richtiges Verhalten <strong>im</strong> Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen,<br />

Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes<br />

– Verhalten bei Unfällen<br />

§ 3142<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes<br />

entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es wird empfohlen,<br />

einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN- Merkblatt). Die Durchführung<br />

des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Fahren erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3143<br />

Prüfungskommission<br />

1. Der Prüfungskommission müssen 2 Personen angehören, entweder 2 Richter oder ein Richter und ein<br />

Prüfer Breitensport.<br />

2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission.

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