Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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– Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO, Fahrer unter 18<br />
Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens <strong>im</strong> Besitz des DFA IV ist<br />
– Sofortmaßnahmen am Unfallort<br />
– die bestandene Prüfung zum DFP<br />
§ 3141<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
– Vormustern des mit Fahrzaum versehenen Pferdes analog einer Verfassungsprüfung<br />
– Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)<br />
– Lösen einer Orientierungsaufgabe <strong>im</strong> Gelände (Streckenfahrt, ca. 3 Stunden) – gruppenweise<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
– Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung<br />
der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende<br />
Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)<br />
– Grundkenntnisse des Fahrens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Fahrers für mehrstündige<br />
Ausfahrten<br />
– Orientierung <strong>im</strong> Gelände (inkl. Umgang mit topografischen Karten, Einsatz von Messrad und Kompass),<br />
Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.)<br />
– richtiges Verhalten <strong>im</strong> Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen,<br />
Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes<br />
– Verhalten bei Unfällen<br />
§ 3142<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes<br />
entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es wird empfohlen,<br />
einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN- Merkblatt). Die Durchführung<br />
des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Fahren erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3143<br />
Prüfungskommission<br />
1. Der Prüfungskommission müssen 2 Personen angehören, entweder 2 Richter oder ein Richter und ein<br />
Prüfer Breitensport.<br />
2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission.