Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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§ 3130<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3132 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung sind:<br />
– ein Mindestalter von 14 Jahren<br />
– die bestandene Prüfung zum Wanderreitabzeichen Stufe 1<br />
§ 3131<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die in angemessenem zeitlichem Zusammenhang abzulegen<br />
sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
– Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog einer Verfassungsprüfung<br />
– Teilnahme an einem mehrtägigen Wanderritt (mindestens 2 Tage) inkl. Lösen einer Orientierungsaufgabe<br />
<strong>im</strong> Gelände nach vorgegebenem Tempo (2 bis 3 Reiter) und Übernachtung, Verfassungsprüfung<br />
– Absolvieren eines Gelände-Geschicklichkeitsparcours<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
– wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />
– Planung von Ritten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem<br />
Gelände, gezielte Vorbereitung auf mehrtägige Wanderritte<br />
– Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Reiters bei mehrtägigen Wanderritten (inkl. Übernachtung,<br />
Einsatz von transportablen Weidezäunen)<br />
– Orientierung <strong>im</strong> Gelände, Beurteilen des passenden Tempos, Einhalten von Tempovorgaben, Wetterkunde<br />
vertiefend (z. B. Beurteilung von Wolkenformationen)<br />
– reiterlicher Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen<br />
– Zusammenstellen einer Notapotheke, Erste Hilfe bei Reiter und Pferd<br />
§ 3132<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes<br />
entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es wird empfohlen,<br />
einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN- Merkblatt). Die Durchführung<br />
des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Reiten erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.