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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3130<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3132 Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Voraussetzungen für die Zulassung sind:<br />

– ein Mindestalter von 14 Jahren<br />

– die bestandene Prüfung zum Wanderreitabzeichen Stufe 1<br />

§ 3131<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die in angemessenem zeitlichem Zusammenhang abzulegen<br />

sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Praktischer Teil:<br />

– Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog einer Verfassungsprüfung<br />

– Teilnahme an einem mehrtägigen Wanderritt (mindestens 2 Tage) inkl. Lösen einer Orientierungsaufgabe<br />

<strong>im</strong> Gelände nach vorgegebenem Tempo (2 bis 3 Reiter) und Übernachtung, Verfassungsprüfung<br />

– Absolvieren eines Gelände-Geschicklichkeitsparcours<br />

2. Theoretischer Teil:<br />

– wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich<br />

– Planung von Ritten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem<br />

Gelände, gezielte Vorbereitung auf mehrtägige Wanderritte<br />

– Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Reiters bei mehrtägigen Wanderritten (inkl. Übernachtung,<br />

Einsatz von transportablen Weidezäunen)<br />

– Orientierung <strong>im</strong> Gelände, Beurteilen des passenden Tempos, Einhalten von Tempovorgaben, Wetterkunde<br />

vertiefend (z. B. Beurteilung von Wolkenformationen)<br />

– reiterlicher Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen<br />

– Zusammenstellen einer Notapotheke, Erste Hilfe bei Reiter und Pferd<br />

§ 3132<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN- gekennzeichneten Betriebes<br />

entsprechen, mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden. Es wird empfohlen,<br />

einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN- Merkblatt). Die Durchführung<br />

des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C – Reiten erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

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