Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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3. <strong>Abzeichen</strong> Wanderreiten<br />
a) Wanderreitabzeichen Stufe 1<br />
Aufgabe des Wanderreitabzeichens Stufe 1 ist es,<br />
– grundlegende Kenntnisse für das Zurücklegen längerer Strecken zu Pferde (mehrstündige Ausritte,<br />
Tagesritte) zu vermitteln und zu überprüfen.<br />
– den Bewerber für die Beurteilung des Zustands des Pferdes, für sicherheitsorientiertes Verhalten und<br />
das Vorgehen in Notsituationen zu schulen.<br />
§ 3120<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. § 2122 Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:<br />
– ein Mindestalter von 12 Jahren<br />
– ein Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort<br />
– die bestandene Prüfung zum DRP<br />
§ 3121<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen<br />
abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Praktischer Teil:<br />
– Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog einer Verfassungsprüfung<br />
– Vorstellen eines geeigneten Pferdes auf dem Außenplatz (nach Anweisung)<br />
– Lösen einer Orientierungsaufgabe <strong>im</strong> Gelände (Streckenritt, ca. 3 Stunden) – gruppenweise, Verfassungsprüfung<br />
2. Theoretischer Teil:<br />
– Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung<br />
der Pferde unterwegs (inkl. PAT-Werte und ihre Aussage, Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende<br />
Maßnahmen, Beurteilung des Hufbeschlags)<br />
– Grundkenntnisse des Reitens inkl. Ausrüstung des Pferdes und Anzug des Reiters für mehrstündige<br />
Ausritte<br />
– Orientierung <strong>im</strong> Gelände (inkl. Umgang mit topografischen Karten, Einsatz von Messrad und Kompass),<br />
Wetterkunde (grundlegende Kenntnisse, Verhalten bei Gewitter usw.)<br />
– richtiges Verhalten <strong>im</strong> Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen,<br />
Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes<br />
– Verhalten bei Unfällen