Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Westernreiten (mit<br />
gültiger DSB-Lizenz)oder eine EWU Richter / Prüfer Qualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder<br />
der Prüflinge selber sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.<br />
§ 3074<br />
Prüfungsergebnis<br />
Das Alter des Bewerbers sowie seine reiterliche Erfahrung müssen bei der Bewertung berücksichtigt<br />
werden. Das Prüfergebnis in den beiden Prüfungsteilen (praktischer und theoretischer Teil) lautet jeweils<br />
„bestanden“ oder „nicht bestanden”. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen.<br />
§ 3075<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen<br />
zu wiederholen sind.<br />
§ 3076<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN/EWU eine Urkunde und<br />
das <strong>Abzeichen</strong> aus.<br />
D II <strong>Abzeichen</strong> Geländereiten, -fahren<br />
1. Deutscher Reitpass (DRP)<br />
Aufgabe des Reitpasses ist es:<br />
– das reiterliche Können zu heben<br />
– den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern<br />
– das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft<br />
und des Jagdwesens zu vertiefen<br />
– für Sicherheit und Ordnung be<strong>im</strong> Ausreiten zu sorgen.<br />
Der Deutsche Reitpass soll die Mitverantwortung des Reiters in Feld und Wald zum Ausdruck bringen.<br />
Das Ausbildungsziel ist durch geeignete Schulungsmaßnahmen zu vermitteln.<br />
§ 3100<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3102Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: