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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3065<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />

Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />

2. Analog des DSB Sportabzeichens wird ein jährlicher Neuerwerb mit angepasstem sportlichen Anforderungsprofil<br />

empfohlen.<br />

§ 3066<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

8. Hufeisen Westernreiten<br />

§ 3070<br />

Zulassung<br />

Zugelassen sind alle Reiter.<br />

§ 3071<br />

Anforderungen<br />

1. Führen, Anbinden, Umgang mit dem Pferd <strong>im</strong> Stall<br />

2. Zäumen und Satteln: Kenntnisse <strong>im</strong> Anpassen und Anlegen von Zaumzeug und Sattel, Bahndisziplin,<br />

Reiten einer einfachen Horsemanship-Aufgabe<br />

3. Theoretischer Teil:<br />

Der Bewerber ist in jedem der o. g. Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen:<br />

– Reitlehre: Grundkenntnisse über Sitz und Hilfengebung, Hufschlagfiguren<br />

– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung, des Tierschutzes und der Unfallverhütung<br />

3072<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

Die Prüfung kann von Vereinen oder Privatpersonen auf Reitanlagen, mit Möglichkeiten, <strong>im</strong> Gelände<br />

zu reiten angeboten werden. Ausbilder müssen mindestens Trainer C sein.<br />

3073<br />

Prüfungskommission

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