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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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2. Grundblock :– Laufen: 15 Minuten<br />

– Schw<strong>im</strong>men: 15 Minuten<br />

– Radfahren/Mountainbiking: 30 Minuten<br />

– Inline-Skating: 30 Minuten<br />

– Ski-Langlauf: 30 Minuten<br />

– Skilaufen: Slalom, Anhalten und Anfahren am Hang<br />

– Mannschaftssportarten: 15 Minuten unter besonderer Berücksichtigung<br />

des Mannschaftsgedankens sowie grundlegender<br />

technischer Fertigkeiten<br />

Handball:<br />

z. B. Dribbeln, Passen, Fangen,<br />

Ziel- (Tor)wurf, Sprungwurf<br />

Fußball: z. B. Dribbeln, Doppelpass, Flanken, ,<br />

Vollspannstoß, Torschuss<br />

Basketball:<br />

z. B. Dribbeln, Passen, Fangen, Korbleger<br />

Volleyball: z. B. Pritschen, Baggern, Aufgabe von unten,<br />

Mini-Volleyball<br />

Hockey:<br />

z. B. Vorhand- und Rückhanddribbling, Doppelpass,<br />

Vorhand- und Rückhandzieher, Torschuss<br />

Die Durchführung der Prüfung in weiteren Sportarten wie z.B. Trendsportarten ist auf Antrag möglich.<br />

§ 3062<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />

Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3063<br />

Prüfungskommission<br />

Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten (mit gültiger<br />

DSB-Lizenz) – bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Prüflinge selber<br />

sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins. Die Prüfungen in den Sportarten des 2. Grundblocks<br />

sollen durch einen autorisierten Sportlehrer oder Übungsleiter der entsprechenden Sportart abgenommen<br />

werden.<br />

§ 3064<br />

Prüfungsergebnis<br />

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>im</strong> Umgang sowie das Grundwissen über das Pferd<br />

ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung be<strong>im</strong> Reiten fließen in die Beurteilung ein. Das Alter des Bewerbers<br />

sowie seine reiterliche Erfahrung sollten bei der Bewertung berücksichtigt werden. Darüber<br />

hinaus sind die Mindestanforderungen in den gewählten Sportarten zu erfüllen. Das Prüfungsergebnis<br />

lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden”.

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