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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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§ 3056<br />

Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />

<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />

7. Kombinierte Reitnadel<br />

§ 3060<br />

Zulassung<br />

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3062Abs. 1 zu<br />

richten.<br />

2. Zugelassen zur Prüfung sind Bewerber,<br />

- die <strong>im</strong> laufenden Kalenderjahr mindestens 16Jahre alt werden und<br />

- die den Basispass Pferdekunde besitzen.<br />

§ 3061<br />

Anforderungen<br />

Die Prüfung besteht aus 2 Grundblöcken , die jeweils an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden<br />

Tagen abzulegen sind.<br />

Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist ein vom DSB und den Krankenkassen empfohlener allgemeiner<br />

Fitness – Test obligatorisch. Unter Berücksichtigung des Fitness -Tests und der sich daraus ergebenden<br />

Gesundheitsförderung werden folgende Anforderungen gestellt:<br />

1. Grundblock Reiten:<br />

1.1. Teilprüfung Reiten in der Gruppe<br />

Reiten einer gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Aufgabe in einer Gruppe (2 bis 4 Reiter).<br />

Die Aufgabe muss nach den<br />

Grundsätzen der Grundausbildung der jeweiligen Reitweise gestaltet werden und die Grundgangarten<br />

zeigen. (Hilfszügel gem. § 70 D LPO sind zugelassen)<br />

1.2. Teilprüfung: Reiten eines Geschicklichkeitsparcours<br />

Absolvieren eines gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Geschicklichkeitsparcours (z.B.<br />

Stangenlabyrinth, Slalom) einschließlich Überwinden 3 bis 5 kleiner Hindernisse (Cavaletti, Kreuz etc.)<br />

mit verkürzten Bügeln <strong>im</strong> leichten Sitz. Spezielle Ansprüche der verschiedenen Reitweisen können berücksichtigt<br />

werden.<br />

1.3. Teilprüfung: Theorie<br />

– Zäumen und Sattel<br />

– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre entsprechend der Prüfungsanforderungen: Sitz,<br />

Hilfengebung, Grundgangarten<br />

– Kenntnisse der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhaltens<br />

in Feld, Wald und auf Straßen

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