Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 3056<br />
Urkunde, <strong>Abzeichen</strong><br />
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission <strong>im</strong> Auftrag der FN eine Urkunde und das<br />
<strong>Abzeichen</strong> aus.<br />
7. Kombinierte Reitnadel<br />
§ 3060<br />
Zulassung<br />
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter gem. §3062Abs. 1 zu<br />
richten.<br />
2. Zugelassen zur Prüfung sind Bewerber,<br />
- die <strong>im</strong> laufenden Kalenderjahr mindestens 16Jahre alt werden und<br />
- die den Basispass Pferdekunde besitzen.<br />
§ 3061<br />
Anforderungen<br />
Die Prüfung besteht aus 2 Grundblöcken , die jeweils an einem Tag bzw. an 2 aufeinander folgenden<br />
Tagen abzulegen sind.<br />
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist ein vom DSB und den Krankenkassen empfohlener allgemeiner<br />
Fitness – Test obligatorisch. Unter Berücksichtigung des Fitness -Tests und der sich daraus ergebenden<br />
Gesundheitsförderung werden folgende Anforderungen gestellt:<br />
1. Grundblock Reiten:<br />
1.1. Teilprüfung Reiten in der Gruppe<br />
Reiten einer gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Aufgabe in einer Gruppe (2 bis 4 Reiter).<br />
Die Aufgabe muss nach den<br />
Grundsätzen der Grundausbildung der jeweiligen Reitweise gestaltet werden und die Grundgangarten<br />
zeigen. (Hilfszügel gem. § 70 D LPO sind zugelassen)<br />
1.2. Teilprüfung: Reiten eines Geschicklichkeitsparcours<br />
Absolvieren eines gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Geschicklichkeitsparcours (z.B.<br />
Stangenlabyrinth, Slalom) einschließlich Überwinden 3 bis 5 kleiner Hindernisse (Cavaletti, Kreuz etc.)<br />
mit verkürzten Bügeln <strong>im</strong> leichten Sitz. Spezielle Ansprüche der verschiedenen Reitweisen können berücksichtigt<br />
werden.<br />
1.3. Teilprüfung: Theorie<br />
– Zäumen und Sattel<br />
– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre entsprechend der Prüfungsanforderungen: Sitz,<br />
Hilfengebung, Grundgangarten<br />
– Kenntnisse der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhaltens<br />
in Feld, Wald und auf Straßen