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Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport

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Absolvieren eines gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Geschicklichkeitsparcours (z.B.<br />

Stangenlabyrinth, Slalom) einschließlich Überwinden 3 bis 5 kleiner Hindernisse (Cavaletti, Kreuz etc.)<br />

mit verkürzten Bügeln <strong>im</strong> leichten Sitz. Spezielle Ansprüche der verschiedenen Reitweisen können berücksichtigt<br />

werden.<br />

3. Teilprüfung: Theorie<br />

– Zäumen und Sattel<br />

– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre entsprechend der Prüfungsanforderungen: Sitz,<br />

Hilfengebung, Grundgangarten<br />

– Kenntnisse der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhaltens<br />

in Feld, Wald und auf Straßen<br />

§ 3052<br />

Prüfungsort, Gebühren<br />

1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />

Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />

2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />

3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />

§ 3053<br />

Prüfungskommission<br />

Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten (mit gültiger<br />

DSB-Lizenz) bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Prüflinge selber<br />

sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.<br />

§ 3054<br />

Prüfungsergebnis<br />

1. Das Alter des Bewerbers sowie seine reiterliche Erfahrung sollten bei der Bewertung berücksichtigt<br />

werden. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />

2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen.<br />

§ 3055<br />

Wiederholung der Prüfung<br />

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />

Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />

2. Die Reiternadel kann jährlich neu erworben werden.

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