Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
Abschnitt D: Abzeichen im Pferdesport
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Absolvieren eines gemeinsam mit dem Ausbilder zusammengestellten Geschicklichkeitsparcours (z.B.<br />
Stangenlabyrinth, Slalom) einschließlich Überwinden 3 bis 5 kleiner Hindernisse (Cavaletti, Kreuz etc.)<br />
mit verkürzten Bügeln <strong>im</strong> leichten Sitz. Spezielle Ansprüche der verschiedenen Reitweisen können berücksichtigt<br />
werden.<br />
3. Teilprüfung: Theorie<br />
– Zäumen und Sattel<br />
– Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre entsprechend der Prüfungsanforderungen: Sitz,<br />
Hilfengebung, Grundgangarten<br />
– Kenntnisse der einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Tierschutzgesetzes und des reiterlichen Verhaltens<br />
in Feld, Wald und auf Straßen<br />
§ 3052<br />
Prüfungsort, Gebühren<br />
1. Die Prüfung kann von RV und Betrieben mit Genehmigung des LV bzw. der LK durchgeführt werden.<br />
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang durchzuführen (siehe FN-<br />
Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs sollte mindestens durch einen Trainer C erfolgen.<br />
2. Die Prüfung darf nicht in Verbindung mit einer PS/PLS abgehalten werden.<br />
3. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.<br />
§ 3053<br />
Prüfungskommission<br />
Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die mindestens die Trainer C – Reiten (mit gültiger<br />
DSB-Lizenz) bzw. eine Richterqualifikation besitzt. Dies könnte auch der Ausbilder der Prüflinge selber<br />
sein, besser der Ausbilder eines Nachbarvereins.<br />
§ 3054<br />
Prüfungsergebnis<br />
1. Das Alter des Bewerbers sowie seine reiterliche Erfahrung sollten bei der Bewertung berücksichtigt<br />
werden. Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils „bestanden“ oder „nicht bestanden”.<br />
2. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen.<br />
§ 3055<br />
Wiederholung der Prüfung<br />
1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle<br />
Teilprüfungen zu wiederholen sind.<br />
2. Die Reiternadel kann jährlich neu erworben werden.