Vorvertragliche Information veränderlicher Zinssatz - PSD Bank ...
Vorvertragliche Information veränderlicher Zinssatz - PSD Bank ...
Vorvertragliche Information veränderlicher Zinssatz - PSD Bank ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Europäisches Standardisiertes Merkblatt<br />
Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des „Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite“. Eine<br />
Ausfertigung dieses Kodexes können Sie von der <strong>Bank</strong> erhalten.<br />
Inhalt<br />
Beschreibung<br />
Einleitungstext<br />
Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.<br />
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue<br />
Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf<br />
der Basis der vom Kunden bereitgestellten <strong>Information</strong>en machen würde. Es sollte allerdings<br />
beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können.<br />
Die Aushändigung dieses <strong>Information</strong>smerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch<br />
zur Darlehensbewilligung.<br />
1. Darlehensgeber <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
und eventuell<br />
Darlehensvermittler<br />
2. Beschreibung Annuitätendarlehen<br />
Sie zahlen über die gesamte Dauer der Zinsbindung des Darlehens gleichbleibende Raten, die<br />
sowohl Zinsen als auch einen Tilgungsanteil enthalten. Da der Zins aus der jeweiligen Darlehensrestschuld<br />
berechnet wird, sinkt der Zinsanteil der Rate, sodass der Tilgungsanteil entsprechend<br />
steigt. Für die aufeinanderfolgenden Finanzierungsabschnitte können jeweils feste Zinssätze vereinbart<br />
werden, die der aktuellen Marktentwicklung Rechnung tragen.<br />
3. Sollzinssatz<br />
(anzugeben ist die Art des Sollzinssatzes und die<br />
Dauer der festgesetzten Darlehenslaufzeit)<br />
4. Effektiver Jahreszins<br />
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher<br />
Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags<br />
5. Nettodarlehensbetrag und Währung ______________ EUR<br />
Die nachfolgend genannten Darlehenskonditionen basieren auf der Annahme, dass ein Eigenkapital<br />
in Höhe von ________ EUR sowie Eigenleistungen in Höhe von ________ EUR in<br />
die Finanzierung eingebracht werden.<br />
Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden mit Übernahme der persönlichen<br />
Haftung.<br />
Der Sollzinssatz beträgt __________ % p. a. und ist veränderlich.<br />
Der Kreditgeber ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz<br />
zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und<br />
Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.<br />
Referenzzinssatz ist der am ____________________ ermittelte <strong>Zinssatz</strong> der<br />
EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte.<br />
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Bank</strong> regelmäßig erstmals im<br />
_______________ (Monat/Jahr) und dann monatlich jeweils<br />
zum _______________ überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz<br />
um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />
Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung<br />
verändert, wird die <strong>Bank</strong> den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in<br />
Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt<br />
somit erhalten.<br />
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die<br />
<strong>Bank</strong> wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von __ Monaten, beginnend<br />
am _________, über die Anpassung unterrichten.<br />
Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert<br />
werden.<br />
Effektiver Jahreszins im Sinne der Preisangabenverordnung: __________ %<br />
In die Berechnung des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags fließen die zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses bekannten sowie folgende gesetzliche Annahmen ein:<br />
Der Kredit gilt als erstmals zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen, der sich aus dem kürzesten<br />
zeitlichen Abstand zwischen diesem Zeitpunkt und der Fälligkeit der ersten vom Kreditnehmer<br />
zu leistenden Zahlung ergibt.<br />
6. Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung Auf Basis der bei Kreditvertragsabschluss maßgeblichen Kreditkonditionen ergibt sich eine<br />
voraussichtliche Kreditlaufzeit von __ Jahren __ Monaten. Bei Krediten mit veränderlichem<br />
Sollzinssatz kann sich durch die Änderung der Konditionen die Kreditlaufzeit verkürzen oder verlängern.<br />
212 070 I è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 1 von 5 Ausfertigung für die <strong>Bank</strong>
7. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung<br />
(kann variieren)<br />
8. Bei Annuitätendarlehen:<br />
Höhe der Ratenzahlung (kann variieren)<br />
Die Anzahl der Raten beträgt __________.<br />
Es ist ein veränderlicher Sollzins vereinbart. Eine Änderung der Konditionen während der<br />
Vertragslaufzeit kann daher zu einer Änderung der Anzahl oder der Häufigkeit der Raten<br />
führen.<br />
Die Zahlung der Raten erfolgt monatlich.<br />
Annuitätendarlehen<br />
Annuitätische Tilgung: __________ % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen<br />
Ab Tilgungsbeginn ist zur Verzinsung und Tilgung für das Jahr eine gleichbleibende Leistung von<br />
__________ % des ursprünglichen Darlehensbetrages (__________ % Zins zuzüglich<br />
__________ % Anfangstilgung) zu zahlen.<br />
Aus den angenommenen Konditionen ergibt sich eine anfängliche Rate von _________ EUR 1 .<br />
9. Bei wohnungswirtschaftlichen<br />
Zinszahlungsdarlehen:<br />
- Höhe jeder regelmäßigen Zinszahlung;<br />
- Höhe der regelmäßig zur Vermögensbildung<br />
zu leistenden Zahlungen.<br />
Annuitäten- oder Ratendarlehen<br />
Ziff. 9 entfällt, da Ziff. 8 Anwendung findet.<br />
10. Zusätzliche einmalige Kosten, soweit anwendbar Folgende einmalige Kosten sind zusätzlich an die <strong>Bank</strong> zu zahlen:<br />
Bereitstellungszinsen __________ % pro Monat ab __________.<br />
11. Zusätzliche wiederkehrende Kosten (soweit<br />
nicht bereits in Punkten 8 und 9 berücksichtigt)<br />
Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden sie bei Auszahlung fällig und vermindern den<br />
auszuzahlenden Darlehensbetrag.<br />
Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Darüber hinaus können weitere einmalige Kosten entstehen wie z. B. Grunderwerbsteuer,<br />
Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Finanzierungsvermittlungskosten.<br />
Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden.<br />
Sie sind verpflichtet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung das Gebäude samt Zubehör<br />
zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturmschäden<br />
und andere Elementarschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten.<br />
Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden.<br />
12. Vorzeitige Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten<br />
Bei Darlehen mit Sollzinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus<br />
während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig.<br />
Sie können ein Darlehen mit Sollzinsbindung, das grundpfandrechtlich gesichert ist, nur dann<br />
vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn Ihre berechtigten<br />
Interessen das gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Bedürfnis nach<br />
einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache besteht. In<br />
diesem Fall haben Sie uns denjenigen Schaden zu ersetzen, der uns aus der vorzeitigen Kündigung<br />
entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung, § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Dies gilt auch für den Fall,<br />
dass das Darlehen vor Ablauf eines Sollzinsbindungszeitraumes durch berechtigte Kündigung<br />
seitens der <strong>Bank</strong> fällig wird. In jedem Fall können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach dem<br />
vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen.<br />
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz<br />
oder teilweise kündigen<br />
- wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine<br />
neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von einem Monat, frühestens für den Ablauf des Tags an dem die Sollzinsbindung endet;<br />
ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart,<br />
so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung<br />
endet, kündigen;<br />
- in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue<br />
Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt<br />
dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs.<br />
Bei Darlehen mit jederzeit veränderlichem Sollzinssatz haben Sie das Recht, jederzeit unter Einhaltung<br />
einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung ist die Rückzahlung<br />
des Darlehens entschädigungslos möglich.<br />
212 070 I è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 2 von 5 Ausfertigung für die <strong>Bank</strong>
13. Internes Beschwerdesystem Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin:<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Bei Ihrer <strong>Bank</strong> können Sie sich auch an folgende zentrale Beschwerdestelle wenden:<br />
Beschwerdemanagement<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Darüber hinaus steht Ihnen folgende zentrale Stelle in der genossenschaftlichen FinanzGruppe<br />
Volksbanken Raiffeisenbanken zur Verfügung:<br />
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken<br />
– BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin,<br />
Telefon: 030 2021-1639<br />
14. Repräsentativer Tilgungsplan Sie erhalten in der Anlage einen Zins- und Tilgungsplan für ein Jahr. Der Zins- und Tilgungsplan<br />
wurde aus den hier zugrunde gelegten Angaben errechnet. Allerdings ist er nur bedingt<br />
aussagekräftig, weil die Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes und damit die Höhe des<br />
veränderlichen Sollzinssatzes sowie der davon abhängige Tilgungsverlauf nicht vorhersehbar<br />
sind.<br />
15. Verpflichtung, das <strong>Bank</strong>- und Gehaltskonto<br />
beim Darlehensgeber zu führen<br />
16. Widerrufsrecht<br />
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen<br />
den Darlehensvertrag zu widerrufen.<br />
17. Abtretung, Übertragung<br />
Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können<br />
an Dritte, z. B. Inkassounternehmen<br />
abgetreten werden.<br />
Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis<br />
ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen<br />
übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung<br />
des Geschäfts.<br />
18. Zusätzliche <strong>Information</strong>en im Fernabsatzgeschäft<br />
Darlehensvermittler und/oder Vertreter des<br />
Darlehensgebers in dem Mitgliedstaat, in dem<br />
Sie Ihren Wohnsitz haben<br />
Anschrift<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Fax<br />
Internet-Adresse<br />
Es besteht keine Verpflichtung, bei der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG, Deckerstraße<br />
37-39, 70372 Stuttgart ein <strong>Bank</strong>- und Gehaltskonto zu führen.<br />
Ja.<br />
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die <strong>Bank</strong>, die<br />
Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche<br />
aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf<br />
Dritte zu übertragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für<br />
die <strong>Bank</strong>, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche<br />
sowie Ansprüche aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege<br />
der Abtretung auf Dritte zu übertragen.<br />
Eintrag im Handelsregister<br />
Der Darlehensgeber ist eingetragen beim<br />
Amtsgericht Stuttgart<br />
unter der Handels-/Genossenschaftsregisternummer<br />
GnR 529.<br />
212 070 I è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 3 von 5 Ausfertigung für die <strong>Bank</strong>
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Ausübung des Widerrufsrechts<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw.<br />
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a. M.<br />
Widerrufsinformation<br />
Widerrufsrecht<br />
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle<br />
Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum<br />
Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.<br />
Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer<br />
bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten<br />
Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift<br />
seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine<br />
solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene<br />
Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden;<br />
die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten<br />
Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf<br />
ist zu richten an:<br />
Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Internet-Adresse<br />
Faxnummer: 0800 277 77 33<br />
E-Mail-Adresse: info@psd-rns.de<br />
Besonderheiten bei weiteren Verträgen<br />
Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht anstelle eines Widerrufsrechts<br />
eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.<br />
Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf diesen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist<br />
er mit wirksamem Widerruf des Darlehensvertrags auch an den<br />
Bezeichnung des Vertrags über eine Zusatzleistung<br />
(im Folgenden: Vertrag über eine Zusatzleistung) nicht mehr gebunden, wenn der Vertrag über<br />
eine Zusatzleistung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen<br />
wurde.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt<br />
wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung<br />
des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der<br />
Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger<br />
Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von<br />
Euro<br />
zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch<br />
genommen wurde.<br />
Besonderheiten bei weiteren Verträgen<br />
Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Vertrag über<br />
eine Zusatzleistung nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Rechtsordnungen, die der Darlehensgeber der<br />
Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss<br />
des Darlehensvertrags zugrunde legt<br />
Klauseln über das auf den Darlehensvertrag anwendbare<br />
Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit<br />
Wahl der Sprache<br />
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerdeund<br />
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu<br />
ihnen<br />
Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die<br />
vorvertraglichen <strong>Information</strong>en gebunden ist<br />
Die <strong>Bank</strong> legt der gesamten Geschäftsbeziehung deutsches Recht zugrunde.<br />
Auf den Kreditvertrag findet deutsches Recht Anwendung.<br />
Es gibt keine Gerichtsstandklausel.<br />
Die <strong>Information</strong>en und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer<br />
Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt<br />
halten.<br />
Siehe Ziffer 13 dieses <strong>Information</strong>sblattes.<br />
Diese <strong>Information</strong>en gelten vom __________ bis __________.<br />
212 070 I è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 4 von 5 Ausfertigung für die <strong>Bank</strong>
Weitere (gesetzlich nicht geforderte) Hinweise des Kreditgebers<br />
Weitere Hinweise und Erläuterungen zum Produkt<br />
finden Sie in der Broschüre „Verbraucherkredite<br />
- Erläuterungsbroschüre zu Ihrem<br />
Kreditvertrag”.<br />
Für Rückfragen und weitere Erläuterungen<br />
steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit gern<br />
zur Verfügung.<br />
Wertermittlungsgebühr nach<br />
individueller Vereinbarung.<br />
Weitere Hinweise des Kreditvermittlers<br />
Der vorstehend genannte Kreditvermittler<br />
erhält von dem Kreditgeber für die Vermittlung<br />
ein Entgelt in Höhe von<br />
hat folgende Befugnisse:<br />
verlangt folgende Nebenentgelte:<br />
______________ EUR<br />
________________________________________________________<br />
Name, Vorname ggf. Kundennummer Datum des Ausdrucks<br />
Kontonummer<br />
1 Als anfängliche Rate wird bei Vorhandensein von tilgungsfreier Zeit lediglich die Zinsrate angegeben.<br />
212 070 I è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 5 von 5 Ausfertigung für die <strong>Bank</strong>
Europäisches Standardisiertes Merkblatt<br />
Dieses europäische Merkblatt ist (zugleich) fester Bestandteil des „Freiwilligen Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite“. Eine<br />
Ausfertigung dieses Kodexes können Sie von der <strong>Bank</strong> erhalten.<br />
Inhalt<br />
Beschreibung<br />
Einleitungstext<br />
Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.<br />
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue<br />
Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf<br />
der Basis der vom Kunden bereitgestellten <strong>Information</strong>en machen würde. Es sollte allerdings<br />
beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können.<br />
Die Aushändigung dieses <strong>Information</strong>smerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch<br />
zur Darlehensbewilligung.<br />
1. Darlehensgeber <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
und eventuell<br />
Darlehensvermittler<br />
2. Beschreibung Annuitätendarlehen<br />
Sie zahlen über die gesamte Dauer der Zinsbindung des Darlehens gleichbleibende Raten, die<br />
sowohl Zinsen als auch einen Tilgungsanteil enthalten. Da der Zins aus der jeweiligen Darlehensrestschuld<br />
berechnet wird, sinkt der Zinsanteil der Rate, sodass der Tilgungsanteil entsprechend<br />
steigt. Für die aufeinanderfolgenden Finanzierungsabschnitte können jeweils feste Zinssätze vereinbart<br />
werden, die der aktuellen Marktentwicklung Rechnung tragen.<br />
3. Sollzinssatz<br />
(anzugeben ist die Art des Sollzinssatzes und die<br />
Dauer der festgesetzten Darlehenslaufzeit)<br />
4. Effektiver Jahreszins<br />
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher<br />
Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags<br />
5. Nettodarlehensbetrag und Währung ______________ EUR<br />
Die nachfolgend genannten Darlehenskonditionen basieren auf der Annahme, dass ein Eigenkapital<br />
in Höhe von ________ EUR sowie Eigenleistungen in Höhe von ________ EUR in<br />
die Finanzierung eingebracht werden.<br />
Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden mit Übernahme der persönlichen<br />
Haftung.<br />
Der Sollzinssatz beträgt __________ % p. a. und ist veränderlich.<br />
Der Kreditgeber ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz<br />
zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und<br />
Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.<br />
Referenzzinssatz ist der am ____________________ ermittelte <strong>Zinssatz</strong> der<br />
EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte.<br />
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Bank</strong> regelmäßig erstmals im<br />
_______________ (Monat/Jahr) und dann monatlich jeweils<br />
zum _______________ überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz<br />
um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />
Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung<br />
verändert, wird die <strong>Bank</strong> den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in<br />
Prozentpunkten anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt<br />
somit erhalten.<br />
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die<br />
<strong>Bank</strong> wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von __ Monaten, beginnend<br />
am _________, über die Anpassung unterrichten.<br />
Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert<br />
werden.<br />
Effektiver Jahreszins im Sinne der Preisangabenverordnung: __________ %<br />
In die Berechnung des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags fließen die zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses bekannten sowie folgende gesetzliche Annahmen ein:<br />
Der Kredit gilt als erstmals zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen, der sich aus dem kürzesten<br />
zeitlichen Abstand zwischen diesem Zeitpunkt und der Fälligkeit der ersten vom Kreditnehmer<br />
zu leistenden Zahlung ergibt.<br />
6. Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung Auf Basis der bei Kreditvertragsabschluss maßgeblichen Kreditkonditionen ergibt sich eine<br />
voraussichtliche Kreditlaufzeit von __ Jahren __ Monaten. Bei Krediten mit veränderlichem<br />
Sollzinssatz kann sich durch die Änderung der Konditionen die Kreditlaufzeit verkürzen oder verlängern.<br />
212 070 II è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 1 von 5 Ausfertigung für den Kunden
7. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung<br />
(kann variieren)<br />
8. Bei Annuitätendarlehen:<br />
Höhe der Ratenzahlung (kann variieren)<br />
Die Anzahl der Raten beträgt __________.<br />
Es ist ein veränderlicher Sollzins vereinbart. Eine Änderung der Konditionen während der<br />
Vertragslaufzeit kann daher zu einer Änderung der Anzahl oder der Häufigkeit der Raten<br />
führen.<br />
Die Zahlung der Raten erfolgt monatlich.<br />
Annuitätendarlehen<br />
Annuitätische Tilgung: __________ % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen<br />
Ab Tilgungsbeginn ist zur Verzinsung und Tilgung für das Jahr eine gleichbleibende Leistung von<br />
__________ % des ursprünglichen Darlehensbetrages (__________ % Zins zuzüglich<br />
__________ % Anfangstilgung) zu zahlen.<br />
Aus den angenommenen Konditionen ergibt sich eine anfängliche Rate von _________ EUR 1 .<br />
9. Bei wohnungswirtschaftlichen<br />
Zinszahlungsdarlehen:<br />
- Höhe jeder regelmäßigen Zinszahlung;<br />
- Höhe der regelmäßig zur Vermögensbildung<br />
zu leistenden Zahlungen.<br />
Annuitäten- oder Ratendarlehen<br />
Ziff. 9 entfällt, da Ziff. 8 Anwendung findet.<br />
10. Zusätzliche einmalige Kosten, soweit anwendbar Folgende einmalige Kosten sind zusätzlich an die <strong>Bank</strong> zu zahlen:<br />
Bereitstellungszinsen __________ % pro Monat ab __________.<br />
11. Zusätzliche wiederkehrende Kosten (soweit<br />
nicht bereits in Punkten 8 und 9 berücksichtigt)<br />
Soweit Bereitstellungszinsen anfallen, werden sie bei Auszahlung fällig und vermindern den<br />
auszuzahlenden Darlehensbetrag.<br />
Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Darüber hinaus können weitere einmalige Kosten entstehen wie z. B. Grunderwerbsteuer,<br />
Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Finanzierungsvermittlungskosten.<br />
Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden.<br />
Sie sind verpflichtet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung das Gebäude samt Zubehör<br />
zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturmschäden<br />
und andere Elementarschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten.<br />
Die vorgenannten Kosten sind zwingend mit der Darlehensbewilligung verbunden.<br />
12. Vorzeitige Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten<br />
Bei Darlehen mit Sollzinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus<br />
während eines Sollzinsbindungszeitraumes nicht zulässig.<br />
Sie können ein Darlehen mit Sollzinsbindung, das grundpfandrechtlich gesichert ist, nur dann<br />
vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn Ihre berechtigten<br />
Interessen das gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Bedürfnis nach<br />
einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache besteht. In<br />
diesem Fall haben Sie uns denjenigen Schaden zu ersetzen, der uns aus der vorzeitigen Kündigung<br />
entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung, § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Dies gilt auch für den Fall,<br />
dass das Darlehen vor Ablauf eines Sollzinsbindungszeitraumes durch berechtigte Kündigung<br />
seitens der <strong>Bank</strong> fällig wird. In jedem Fall können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach dem<br />
vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen.<br />
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz ganz<br />
oder teilweise kündigen<br />
- wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine<br />
neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von einem Monat, frühestens für den Ablauf des Tags an dem die Sollzinsbindung endet;<br />
ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart,<br />
so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tags, an dem die Sollzinsbindung<br />
endet, kündigen;<br />
- in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue<br />
Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt<br />
dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs.<br />
Bei Darlehen mit jederzeit veränderlichem Sollzinssatz haben Sie das Recht, jederzeit unter Einhaltung<br />
einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung ist die Rückzahlung<br />
des Darlehens entschädigungslos möglich.<br />
212 070 II è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 2 von 5 Ausfertigung für den Kunden
13. Internes Beschwerdesystem Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin:<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Bei Ihrer <strong>Bank</strong> können Sie sich auch an folgende zentrale Beschwerdestelle wenden:<br />
Beschwerdemanagement<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Darüber hinaus steht Ihnen folgende zentrale Stelle in der genossenschaftlichen FinanzGruppe<br />
Volksbanken Raiffeisenbanken zur Verfügung:<br />
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken<br />
– BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin,<br />
Telefon: 030 2021-1639<br />
14. Repräsentativer Tilgungsplan Sie erhalten in der Anlage einen Zins- und Tilgungsplan für ein Jahr. Der Zins- und Tilgungsplan<br />
wurde aus den hier zugrunde gelegten Angaben errechnet. Allerdings ist er nur bedingt<br />
aussagekräftig, weil die Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes und damit die Höhe des<br />
veränderlichen Sollzinssatzes sowie der davon abhängige Tilgungsverlauf nicht vorhersehbar<br />
sind.<br />
15. Verpflichtung, das <strong>Bank</strong>- und Gehaltskonto<br />
beim Darlehensgeber zu führen<br />
16. Widerrufsrecht<br />
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen<br />
den Darlehensvertrag zu widerrufen.<br />
17. Abtretung, Übertragung<br />
Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können<br />
an Dritte, z. B. Inkassounternehmen<br />
abgetreten werden.<br />
Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis<br />
ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen<br />
übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung<br />
des Geschäfts.<br />
18. Zusätzliche <strong>Information</strong>en im Fernabsatzgeschäft<br />
Darlehensvermittler und/oder Vertreter des<br />
Darlehensgebers in dem Mitgliedstaat, in dem<br />
Sie Ihren Wohnsitz haben<br />
Anschrift<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Fax<br />
Internet-Adresse<br />
Es besteht keine Verpflichtung, bei der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG, Deckerstraße<br />
37-39, 70372 Stuttgart ein <strong>Bank</strong>- und Gehaltskonto zu führen.<br />
Ja.<br />
Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für die <strong>Bank</strong>, die<br />
Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche sowie Ansprüche<br />
aus der Restschuld) mit Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege der Abtretung auf<br />
Dritte zu übertragen. Bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung besteht die Möglichkeit für<br />
die <strong>Bank</strong>, die Darlehensforderung (einschließlich Tilgungs-, Zins-, Ersatz- und Kostenansprüche<br />
sowie Ansprüche aus der Restschuld) auch ohne Zustimmung des Darlehensnehmers im Wege<br />
der Abtretung auf Dritte zu übertragen.<br />
Eintrag im Handelsregister<br />
Der Darlehensgeber ist eingetragen beim<br />
Amtsgericht Stuttgart<br />
unter der Handels-/Genossenschaftsregisternummer<br />
GnR 529.<br />
212 070 II è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 3 von 5 Ausfertigung für den Kunden
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Ausübung des Widerrufsrechts<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw.<br />
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a. M.<br />
Widerrufsinformation<br />
Widerrufsrecht<br />
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle<br />
Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum<br />
Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.<br />
Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer<br />
bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten<br />
Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift<br />
seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine<br />
solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene<br />
Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden;<br />
die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten<br />
Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf<br />
ist zu richten an:<br />
Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> RheinNeckarSaar eG<br />
Deckerstraße 37-39<br />
70372 Stuttgart<br />
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Internet-Adresse<br />
Faxnummer: 0800 277 77 33<br />
E-Mail-Adresse: info@psd-rns.de<br />
Besonderheiten bei weiteren Verträgen<br />
Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht anstelle eines Widerrufsrechts<br />
eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.<br />
Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf diesen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist<br />
er mit wirksamem Widerruf des Darlehensvertrags auch an den<br />
Bezeichnung des Vertrags über eine Zusatzleistung<br />
(im Folgenden: Vertrag über eine Zusatzleistung) nicht mehr gebunden, wenn der Vertrag über<br />
eine Zusatzleistung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen<br />
wurde.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt<br />
wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung<br />
des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der<br />
Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger<br />
Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von<br />
Euro<br />
zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch<br />
genommen wurde.<br />
Besonderheiten bei weiteren Verträgen<br />
Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Vertrag über<br />
eine Zusatzleistung nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Rechtsordnungen, die der Darlehensgeber der<br />
Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss<br />
des Darlehensvertrags zugrunde legt<br />
Klauseln über das auf den Darlehensvertrag anwendbare<br />
Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit<br />
Wahl der Sprache<br />
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerdeund<br />
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu<br />
ihnen<br />
Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die<br />
vorvertraglichen <strong>Information</strong>en gebunden ist<br />
Die <strong>Bank</strong> legt der gesamten Geschäftsbeziehung deutsches Recht zugrunde.<br />
Auf den Kreditvertrag findet deutsches Recht Anwendung.<br />
Es gibt keine Gerichtsstandklausel.<br />
Die <strong>Information</strong>en und Vertragsbedingungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Mit Ihrer<br />
Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt<br />
halten.<br />
Siehe Ziffer 13 dieses <strong>Information</strong>sblattes.<br />
Diese <strong>Information</strong>en gelten vom __________ bis __________.<br />
212 070 II è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 4 von 5 Ausfertigung für den Kunden
Weitere (gesetzlich nicht geforderte) Hinweise des Kreditgebers<br />
Weitere Hinweise und Erläuterungen zum Produkt<br />
finden Sie in der Broschüre „Verbraucherkredite<br />
- Erläuterungsbroschüre zu Ihrem<br />
Kreditvertrag”.<br />
Für Rückfragen und weitere Erläuterungen<br />
steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit gern<br />
zur Verfügung.<br />
Wertermittlungsgebühr nach<br />
individueller Vereinbarung.<br />
Weitere Hinweise des Kreditvermittlers<br />
Der vorstehend genannte Kreditvermittler<br />
erhält von dem Kreditgeber für die Vermittlung<br />
ein Entgelt in Höhe von<br />
hat folgende Befugnisse:<br />
verlangt folgende Nebenentgelte:<br />
______________ EUR<br />
________________________________________________________<br />
Name, Vorname ggf. Kundennummer Datum des Ausdrucks<br />
Kontonummer<br />
1 Als anfängliche Rate wird bei Vorhandensein von tilgungsfreier Zeit lediglich die Zinsrate angegeben.<br />
212 070 II è 02.13 YC0PRF5 ZM 35124 Seite 5 von 5 Ausfertigung für den Kunden