Vollmacht - PSD Bank RheinNeckarSaar eG

Vollmacht - PSD Bank RheinNeckarSaar eG Vollmacht - PSD Bank RheinNeckarSaar eG

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Vollmacht Ausfertigung für die Bank Persönliche Angaben 1. Kontoinhaber PSD Kundennummer Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nummer Telefon privat Telefon geschäftlich PLZ, Ort E-Mail Angaben nur erforderlich bei einer bestehenden Gemeinschaftskundennummer 2. Kontoinhaber Name, Vorname Geburtsdatum Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der PSD Bank RheinNeckarSaar eG Frau/Herrn: 1. Bevollmächtigte(r) Name, Vorname des 1. Bevollmächtigten Geburtsdatum Straße, Nummer zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus nur nach meinem Tod 2. Bevollmächtigte(r) PLZ, Ort Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei Vollmachten zu Lebzeiten Name, Vorname des 2. Bevollmächtigten Geburtsdatum Straße, Nummer zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus nur nach meinem Tod PLZ, Ort Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei Vollmachten zu Lebzeiten Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der PSD Bank in einer Datei gespeichert. - bei zwei Bevollmächtigten jeder für sich allein - alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im Zusammenhang stehen. Die Vollmacht gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer erfolgen werden. Die Vollmacht „zu Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen. Der Umfang dieser Vollmacht ist umseitig näher erläutert. Bei einer Vollmacht „nur für den Todesfall“ kann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen ist. Diese Vollmacht kann von mir oder meinem Erben nur durch schriftliche Erklärung der PSD Bank gegenüber widerrufen werden. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die PSD Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Alle bisher gegenüber der PSD Bank, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten Vollmachten werden hiermit widerrufen. Die bisherige Vollmacht soll bestehen bleiben. (bitte ankreuzen) Ort, Datum Legitimationsprüfung erforderlich. Bitte Vermerke auf der Rückseite beachten. Unterschrift, Vor- und Zuname des Vollmachtgebers 2013/08/14 990005 YC0PRR9 Seite 1 von 4

<strong>Vollmacht</strong><br />

Ausfertigung für die <strong>Bank</strong><br />

Persönliche Angaben<br />

1. Kontoinhaber<br />

<strong>PSD</strong> Kundennummer<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

Angaben nur erforderlich bei einer bestehenden Gemeinschaftskundennummer<br />

2. Kontoinhaber<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>RheinNeckarSaar</strong> <strong>eG</strong> Frau/Herrn:<br />

1. Bevollmächtigte(r)<br />

Name, Vorname des 1. Bevollmächtigten<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer<br />

zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />

nur nach meinem Tod<br />

2. Bevollmächtigte(r)<br />

PLZ, Ort<br />

Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />

Name, Vorname des 2. Bevollmächtigten<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer<br />

zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />

nur nach meinem Tod<br />

PLZ, Ort<br />

Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />

Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten:<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> in einer Datei gespeichert.<br />

- bei zwei Bevollmächtigten jeder für sich allein -<br />

alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im<br />

Zusammenhang stehen. Die <strong>Vollmacht</strong> gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer<br />

erfolgen werden. Die <strong>Vollmacht</strong> „zu Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen.<br />

Der Umfang dieser <strong>Vollmacht</strong> ist umseitig näher erläutert.<br />

Bei einer <strong>Vollmacht</strong> „nur für den Todesfall“ kann von der <strong>Vollmacht</strong> Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen ist.<br />

Diese <strong>Vollmacht</strong> kann von mir oder meinem Erben nur durch schriftliche Erklärung der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> gegenüber widerrufen werden. Der Widerruf<br />

eines von mehreren Erben lässt die <strong>Vollmacht</strong> nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen nur gemeinsam<br />

mit dem Widerrufenden treffen. Die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.<br />

Alle bisher gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten <strong>Vollmacht</strong>en werden hiermit widerrufen.<br />

Die bisherige <strong>Vollmacht</strong> soll bestehen bleiben. (bitte ankreuzen)<br />

Ort, Datum<br />

Legitimationsprüfung erforderlich. Bitte Vermerke auf der Rückseite beachten.<br />

Unterschrift, Vor- und Zuname des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />

2013/08/14 990005 YC0PRR9 Seite 1 von 4


Die eigenhändige Unterschrift des <strong>Vollmacht</strong>gebers wird bescheinigt;<br />

Legitimationsprüfung für den/die Bevollmächtigten gemäß § 154 Abgabenordnung (erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten)<br />

1. Bevollmächtigte(r)<br />

Legitimationsprüfung erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren.<br />

Legitimationsprüfung erfolgt in der Geschäftsstelle der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>.<br />

Die Unterschrift unter dieser <strong>Vollmacht</strong><br />

wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet.<br />

Er/Sie hat sich ausgewiesen durch<br />

Personalausweis<br />

Reisepass<br />

wurde von mir geprüft.<br />

Nummer: ausstellende Behörde: Ausstellungsdatum: gültig bis:<br />

Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort:<br />

2. Bevollmächtigte(r)<br />

Legitimationsprüfung erfolgt durch das Post-Ident-Verfahren.<br />

Legitimationsprüfung erfolgt in der Geschäftsstelle der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>.<br />

Die Unterschrift unter dieser <strong>Vollmacht</strong><br />

wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet.<br />

Er/Sie hat sich ausgewiesen durch<br />

Personalausweis<br />

Reisepass<br />

wurde von mir geprüft.<br />

Nummer: ausstellende Behörde: Ausstellungsdatum: gültig bis:<br />

Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort:<br />

Datum, Ort:<br />

Mitarbeiter der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> / Stempel und Unterschrift der bescheinigenden Stelle:<br />

Bitte Kopie des Legitimationspapiers beifügen.<br />

Umfang der <strong>Vollmacht</strong><br />

1 Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt gegenüber der <strong>Bank</strong> zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung (im Folgenden „Konten“)<br />

im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können bei einer<br />

<strong>Vollmacht</strong> zu Lebzeiten insbesondere:<br />

- über Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur<br />

Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur<br />

Geldanlage beantragen,<br />

- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,<br />

- von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen,<br />

- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen,<br />

- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen<br />

entgegennehmen und anerkennen,<br />

- <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>Card beantragen,<br />

- Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online<strong>Bank</strong>ing abschließen.<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt nicht<br />

- zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage),<br />

- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen,<br />

- zum Abschluss von Finanztermingeschäften,<br />

- zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen,<br />

- zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter,<br />

- zur Beantragung von Kreditkarten,<br />

- zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,<br />

- zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.<br />

2 Zur Auflösung von Konten und Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Kontoinhabers berechtigt. Bei mehreren Kontoinhabern<br />

besteht diese Regelung erst nach dem Tod aller Kontoinhaber.<br />

3 Bevollmächtigte dürfen die <strong>Vollmacht</strong> nicht weiterübertragen.<br />

4 Die <strong>Vollmacht</strong> kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei<br />

der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>. Die <strong>Vollmacht</strong> erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft.<br />

Widerruft einer von mehreren Miterben die <strong>Vollmacht</strong>, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine<br />

<strong>Vollmacht</strong> nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der <strong>Vollmacht</strong> nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden<br />

Gebrauch machen. Die <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.<br />

Weiteres siehe umseitig.<br />

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<strong>Vollmacht</strong><br />

Ausfertigung für den Kunden<br />

Persönliche Angaben<br />

1. Kontoinhaber<br />

<strong>PSD</strong> Kundennummer<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer Telefon privat Telefon geschäftlich<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

Angaben nur erforderlich bei einer bestehenden Gemeinschaftskundennummer<br />

2. Kontoinhaber<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Hiermit bevollmächtige ich gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>RheinNeckarSaar</strong> <strong>eG</strong> Frau/Herrn:<br />

1. Bevollmächtigte(r)<br />

Name, Vorname des 1. Bevollmächtigten<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer<br />

zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />

nur nach meinem Tod<br />

2. Bevollmächtigte(r)<br />

PLZ, Ort<br />

Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />

Name, Vorname des 2. Bevollmächtigten<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Nummer<br />

zu meinen Lebzeiten und über den Tod hinaus<br />

nur nach meinem Tod<br />

PLZ, Ort<br />

Eigenhändige Unterschrift des/der Bevollmächtigten – erforderlich bei <strong>Vollmacht</strong>en zu Lebzeiten<br />

Hinweis für den/die Verfügungsberechtigten:<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten des Verfügungsberechtigten von der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> in einer Datei gespeichert.<br />

- bei zwei Bevollmächtigten jeder für sich allein -<br />

alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Führung aller gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der o. a. Kundennummer im<br />

Zusammenhang stehen. Die <strong>Vollmacht</strong> gilt auch für künftige noch einzurichtende Konten und Depots, die unter o. g. Kundennummer<br />

erfolgen werden. Die <strong>Vollmacht</strong> „zu Lebzeiten“ umfasst auch das Recht zur Guthabenkündigung und zur Änderung der Vertragsbedingungen.<br />

Der Umfang dieser <strong>Vollmacht</strong> ist umseitig näher erläutert.<br />

Bei einer <strong>Vollmacht</strong> „nur für den Todesfall“ kann von der <strong>Vollmacht</strong> Gebrauch gemacht werden, wenn der Eintritt des Todes nachgewiesen ist.<br />

Diese <strong>Vollmacht</strong> kann von mir oder meinem Erben nur durch schriftliche Erklärung der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> gegenüber widerrufen werden. Der Widerruf<br />

eines von mehreren Erben lässt die <strong>Vollmacht</strong> nur für den Widerrufenden erlöschen. Ein Bevollmächtigter kann Verfügungen nur gemeinsam<br />

mit dem Widerrufenden treffen. Die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.<br />

Alle bisher gegenüber der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>, bezogen auf diese Kundennummer, erteilten <strong>Vollmacht</strong>en werden hiermit widerrufen.<br />

Die bisherige <strong>Vollmacht</strong> soll bestehen bleiben. (bitte ankreuzen)<br />

Ort, Datum<br />

Legitimationsprüfung erforderlich. Bitte Vermerke auf der Rückseite beachten.<br />

Unterschrift, Vor- und Zuname des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />

2013/08/14 990005 YC8MC06 SM Seite 3 von 4


Umfang der <strong>Vollmacht</strong><br />

1 Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt gegenüber der <strong>Bank</strong> zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung (im Folgenden „Konten“)<br />

im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können bei einer<br />

<strong>Vollmacht</strong> zu Lebzeiten insbesondere:<br />

- über Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur<br />

Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur<br />

Geldanlage beantragen,<br />

- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,<br />

- von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen,<br />

- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen,<br />

- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen<br />

entgegennehmen und anerkennen,<br />

- <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>Card beantragen,<br />

- Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online<strong>Bank</strong>ing abschließen.<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt nicht<br />

- zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage),<br />

- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen,<br />

- zum Abschluss von Finanztermingeschäften,<br />

- zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen,<br />

- zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter,<br />

- zur Beantragung von Kreditkarten,<br />

- zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,<br />

- zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.<br />

2 Zur Auflösung von Konten und Depots sind Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Kontoinhabers berechtigt. Bei mehreren Kontoinhabern<br />

besteht diese Regelung erst nach dem Tod aller Kontoinhaber.<br />

3 Bevollmächtigte dürfen die <strong>Vollmacht</strong> nicht weiterübertragen.<br />

4 Die <strong>Vollmacht</strong> kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei<br />

der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>. Die <strong>Vollmacht</strong> erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft.<br />

Widerruft einer von mehreren Miterben die <strong>Vollmacht</strong>, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine<br />

<strong>Vollmacht</strong> nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der <strong>Vollmacht</strong> nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden<br />

Gebrauch machen. Die <strong>Bank</strong> kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.<br />

Weiteres siehe umseitig.<br />

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