Preisblatt der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung ...

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01.06.2014 Aufrufe

Berechnungsbeispiel: Für einen nicht-leistungsgemessenen Ausspeisepunkt mit einer Jahresmenge von 25.000 kWh wird ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von € 280,24 zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundpreis gem. Tabelle 1 in Höhe von € 1,27 im Monat bzw. € 15,24 im Jahr und dem Produkt aus der Jahresmenge von 25.000 kWh und dem AP (1,060 Ct/kWh) in Höhe von € 265,00. 2.2 Arbeitsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = A i + AP i * M [Euro pro Jahr] M : i : A i : AP i : jährliche Transportmenge [kWh] Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M Sockelbetrag für Arbeit [Euro/Jahr] spezifischer Arbeitspreis [Ct/kWh] Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der letzten gemessenen oder – bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher – auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Arbeitspreise ergeben sich aus folgender Tabelle: Tabelle 2: Sockelbetrag für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher leistungsgemessene Ausspeisepunkte Sockelbetrag Arbeitspreis Bereich Jahresarbeit M A AP i von kWh bis kWh €/Jahr ct/kWh 1 0 1.500.000 0,00 0,274 2 1.500.001 3.300.000 630,00 0,232 3 3.300.001 9.000.000 2.346,00 0,180 4 9.000.001 17.000.000 6.576,00 0,133 5 17.000.001 30.000.000 11.676,00 0,103 6 30.000.001 50.000.000 17.376,00 0,084 7 50.000.001 80.000.000 22.876,00 0,073 8 80.000.001 130.000.000 27.676,00 0,067 9 130.000.001 200.000.000 32.876,00 0,063 10 200.000.001 240.000.000 34.876,00 0,062 Der jährliche Sockelbetrag wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Daneben wird ein Leistungsentgelt gemäß Ziff. 2.3 berechnet. Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem sich aus der letzten gemessenen bzw. der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Sockelbetrag. Nach Ablesung der letzten Monatsmenge eines Abrechnungsjahres wird eine endgültige Jahresabrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt. Energieversorgung Lohr-Karlstadt - 2 - Stand 01.01.2012 und Umgebung GmbH & Co. KG

2.3 Leistungsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten 2.3.1 Jahresleistungsentgelt Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet: LE = L i + LP i * P [Euro pro Jahr] P : i : L i : LP i : maximale stündliche Transportleistung [kW] (Jahresmaximum) Preisstufe, abhängig von der Transportleistung P Sockelbetrag für Leistung [Euro/Jahr] spezifischer Leistungspreis [Euro/kW] Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis der maximalen Leistung des letzten Abrechnungszeitraumes (Gaswirtschaftsjahr) oder – bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher – auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen maximalen Leistung. Sollte die tatsächliche maximale Leistung in dem Gaswirtschaftsjahr eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Sockelbeträge und spezifischen Leistungspreise ergeben sich aus folgender Tabelle: Tabelle 3: Sockelbetrag für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher leistungsgemessene Ausspeisepunkte Sockelbetrag Leistungspreis Bereich Jahreshöchstleistung P L LP i von kW bis kW €/Jahr €/kW 1 0 800 0,00 11,990 2 801 1.600 1.232,00 10,450 3 1.601 3.800 4.224,00 8,580 4 3.801 6.500 10.950,00 6,810 5 6.501 10.500 18.685,00 5,620 6 10.501 16.200 27.085,00 4,820 7 16.201 24.200 34.861,00 4,340 8 24.201 36.700 42.121,00 4,040 9 36.701 53.100 47.993,00 3,880 10 53.101 62.100 51.179,00 3,820 Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der angesetzten maximalen Leistung mit dem, aus der maximalen Leistung resultierenden, spezifischen Leistungspreis. Der jährliche Sockelbetrag für Leistung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Berechnungsbeispiel: Für einen Letztverbraucher mit 10.000 kW max. Leistung und einer Jahresmenge von 25 Mio. kWh wird ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von € 112.311,-- zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt gem. Ziffer 2.2 in Höhe von € 37.426,--, berechnet mit Sockel A von € 11.676,-- und dem Produkt aus Jahresmengen und AP (0,103 Ct/kWh) in Höhe von € 25.750,--. Analog wird für die Berechnung des Leistungsentgeltes gem. Ziffer 2.3 in Höhe von € 74.885,-- vorgegangen. Der Sockel L ergibt sich zu € 18.685,-- und mit dem spezifischen Leistungspreis von 5,620 €/kW wird der zweite Summand berechnet zu € 56.200,--. Energieversorgung Lohr-Karlstadt - 3 - Stand 01.01.2012 und Umgebung GmbH & Co. KG

Berechnungsbeispiel:<br />

Für einen nicht-leistungsgemessenen Ausspeisepunkt mit einer Jahresmenge von 25.000 kWh wird<br />

ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von € 280,24 zzgl. Mess- <strong>und</strong> Abrechnungsentgelt je nach Bedarf<br />

sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Gr<strong>und</strong>preis gem.<br />

Tabelle 1 in Höhe von € 1,27 im Monat bzw. € 15,24 im Jahr <strong>und</strong> dem Produkt aus <strong>der</strong> Jahresmenge<br />

von 25.000 kWh <strong>und</strong> dem AP (1,060 Ct/kWh) in Höhe von € 265,00.<br />

2.2 Arbeitsentgelt bei Ausspeisung an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten<br />

Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgen<strong>der</strong> Formel berechnet:<br />

AE = A i + AP i * M [Euro pro Jahr]<br />

M :<br />

i :<br />

A i :<br />

AP i :<br />

jährliche Transportmenge [kWh]<br />

Preisstufe, abhängig von <strong>der</strong> Transportmenge M<br />

Sockelbetrag für Arbeit [Euro/Jahr]<br />

spezifischer Arbeitspreis [Ct/kWh]<br />

Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst vorläufig auf Basis <strong>der</strong> letzten gemessenen o<strong>der</strong> –<br />

bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher – auf Basis <strong>der</strong> angemessen geschätzten<br />

voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte <strong>der</strong> tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer an<strong>der</strong>en<br />

Preisstufe erfor<strong>der</strong>n, wird dies in <strong>der</strong> endgültigen Jahresabrechnung berücksichtigt<br />

(Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie <strong>der</strong>en Sockelbeträge <strong>und</strong> spezifischen Arbeitspreise<br />

ergeben sich aus folgen<strong>der</strong> Tabelle:<br />

Tabelle 2: Sockelbetrag für Arbeit <strong>und</strong> spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene<br />

Letztverbraucher<br />

leistungsgemessene Ausspeisepunkte Sockelbetrag Arbeitspreis<br />

Bereich Jahresarbeit M A AP<br />

i von kWh bis kWh €/Jahr ct/kWh<br />

1 0 1.500.000 0,00 0,274<br />

2 1.500.001 3.300.000 630,00 0,232<br />

3 3.300.001 9.000.000 2.346,00 0,180<br />

4 9.000.001 17.000.000 6.576,00 0,133<br />

5 17.000.001 30.000.000 11.676,00 0,103<br />

6 30.000.001 50.000.000 17.376,00 0,084<br />

7 50.000.001 80.000.000 22.876,00 0,073<br />

8 80.000.001 130.000.000 27.676,00 0,067<br />

9 130.000.001 200.000.000 32.876,00 0,063<br />

10 200.000.001 240.000.000 34.876,00 0,062<br />

Der jährliche Sockelbetrag wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Daneben<br />

wird ein Leistungsentgelt gemäß Ziff. 2.3 berechnet.<br />

Die monatliche, vorläufige Abrechnung erfolgt durch Multiplikation <strong>der</strong> gemessenen Monatsmenge mit<br />

dem sich aus <strong>der</strong> letzten gemessenen bzw. <strong>der</strong> angemessen geschätzten voraussichtlichen<br />

Jahresmenge ergebenden spezifischen Arbeitspreis zuzüglich dem anteiligen Sockelbetrag.<br />

Nach Ablesung <strong>der</strong> letzten Monatsmenge eines Abrechnungsjahres wird eine endgültige<br />

Jahresabrechnung auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> tatsächlich ausgespeisten Jahresmenge erstellt.<br />

<strong>Energieversorgung</strong> <strong>Lohr</strong>-<strong>Karlstadt</strong> - 2 - Stand 01.01.2012<br />

<strong>und</strong> <strong>Umgebung</strong> GmbH & Co. KG

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