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Neue Wohnprojekte für ältere Menschen - Allbau

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Wege zur Umsetzung<br />

• nicht mehr als 8 Personen pro Wohngruppe<br />

umfassen,<br />

• möglichst in ein Gebäude mit Mietwohnungen<br />

traditionellen Zuschnitts integriert<br />

werden.<br />

Die Gruppenwohnungen können bezogen<br />

auf den individuellen Wohnbereich entweder<br />

als:<br />

• Appartements (Wohnschlafraum, Küchenbereich<br />

und Bad mit WC) oder<br />

• als Wohnschlafräume – ohne individuelle<br />

Küchenbereiche und Nasszellen – gestaltet<br />

werden.<br />

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält<br />

einen eigenen Mietvertrag <strong>für</strong> den Individualwohnraum<br />

einschließlich eines Nutzungsrechts<br />

an den gemeinschaftlichen<br />

Räumen.<br />

Eine Kopplung von Betreuungs- und Pflegeangeboten<br />

und Mietverträgen ist in diesem<br />

Modell nicht zulässig.<br />

Die genauen und aktuellen Förderkonditionen<br />

sind den Wohnraumförderungsbestimmungen<br />

des MBV zu entnehmen<br />

(www.mbv.nrw.de)<br />

Förderung des MBV <strong>für</strong><br />

Pflegewohnplätze<br />

Mit diesem Förderansatz wird die Schaffung<br />

von Wohn- und Gemeinschaftsräumen<br />

<strong>für</strong> das gemeinschaftliche Wohnen<br />

einer Gruppe von Pflegebedürftigen oder<br />

auch <strong>für</strong> besondere Bedarfsgruppen Pflegebedürftiger<br />

in einer stationären Pflegeeinrichtung<br />

im Wohnquartier unterstützt.<br />

Die Förderwürdigkeit wird durch eine<br />

unabhängige und interdisziplinäre Beratungskommission<br />

des Landes geprüft.<br />

Die Projektvorhaben sollen möglichst<br />

hohe Wohnstandards erreichen, die ein<br />

dauerhaftes Wohnen einschließlich Pflege<br />

ermöglichen.<br />

Die Wohngruppen sollen nicht mehr als<br />

8 bis 12 Personen umfassen, um soziale<br />

Kontakte untereinander zu ermöglichen.<br />

Förderung der baulichen Anpassung von<br />

bestehenden Wohn- und Pflegeheimen<br />

Seit 2004 fördert das Land Modellmaßnahmen<br />

zur baulichen Anpassung bestehender<br />

Wohn- und Pflegeheime an die<br />

heutigen Wohn- und Nutzungsqualitäten<br />

im Rahmen der Modernisierungsförderung.<br />

Beantragte Projekte werden auf der<br />

Grundlage eines Nutzungskonzeptes von<br />

einer unabhängigen Beratungskommission<br />

begutachtet und zur Förderung vorgeschlagen.<br />

Näheres zu den Förderkonditionen ist über<br />

die örtlichen Bewilligungsbehörden und<br />

über das MBV zu erfragen.<br />

Förderung <strong>für</strong> Genossenschaften<br />

und Genossenschaftsmitglieder<br />

Für den Aufbau und die Entwicklung<br />

von Genossenschaften, die als gemeinschaftlicher<br />

Träger Mietwohnungsbestände<br />

sichern wollen, fördert das MBV nach<br />

Prüfung des Vorhabens Projektentwicklungskosten<br />

und stellt zinsgünstige Darlehen<br />

<strong>für</strong> Mieterinnen und Mieter zur<br />

Verfügung.<br />

Förderung durch das Bund-<br />

Länder-Programm Soziale Stadt<br />

Stadtteilbezogene, sozial-integrative, bauliche<br />

und ökonomische Maßnahmen können<br />

in vom Land anerkannten Stadtteilen<br />

eine integrierte Förderung erhalten.<br />

Die Förderung erfolgt über eine Bündelung<br />

vorhandener Städtebaufördermittel<br />

und Mittel weiterer Ministerien. Eine Antragstellung<br />

erfolgt hierbei über die jeweilige<br />

Kommune.<br />

Förderprogramme des Landes<br />

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