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Neue Wohnprojekte für ältere Menschen - Allbau

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Wege zur Umsetzung<br />

Förderprogramme des Landes<br />

In Nordrhein-Westfalen fördern das Ministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit, Gesundheit und Soziales<br />

(MAGS) und das Ministerium <strong>für</strong><br />

Bauen und Verkehr (MBV) die Entwicklung<br />

von gemeinschaftlichen <strong>Wohnprojekte</strong>n<br />

mit <strong>ältere</strong>n <strong>Menschen</strong>.<br />

Dies erfolgt durch sozial- und zielgruppenorientierte<br />

Programme sowie im Rahmen<br />

der Wohnraumförderung.<br />

Förderung neuer Wohnformen<br />

<strong>für</strong> <strong>ältere</strong> und pflegebedürftige<br />

<strong>Menschen</strong> durch das MAGS<br />

Das MAGS unterstützt seit 1997 Modellprojekte<br />

<strong>für</strong> die Aufrechterhaltung der<br />

Selbständigkeit und Selbstbestimmung im<br />

Alter über das Förderprogramm: „<strong>Neue</strong><br />

Wohnformen <strong>für</strong> alte und pflegebedürftige<br />

<strong>Menschen</strong>“.<br />

Modellhafte Maßnahmen können im<br />

Einzelfall unterstützt werden, ebenso wie<br />

flankierende soziale Maßnahmen, die<br />

über bestehende Ressortfördermöglichkeiten<br />

des MAGS und des MBV hinausgehen<br />

(vgl. Grundsätze zur Förderung von 1997<br />

und weitere Förderprogramme; siehe<br />

Literaturliste).<br />

Inhalte dieser Förderung sind insbesondere:<br />

• Beratungs-, Moderations- und Planungsleistungen<br />

und flankierende soziale<br />

Hilfen, soweit diese nicht über vorhandene<br />

weitere Landesprogramme zu fördern<br />

sind,<br />

• Unterstützung selbstbestimmter gemeinschaftlicher<br />

Wohnformen insbesondere<br />

in der Aufbauphase,<br />

• Stärkung gemeinwesenorientierter sozialer<br />

Arbeit <strong>für</strong> mehr Gemeinschaft im<br />

Stadtteil,<br />

• Aufbau von Generationen übergreifenden<br />

Angeboten.<br />

Ein weiterer wichtiger Programmpunkt ist<br />

die Verbesserung der Informationsmöglichkeiten<br />

und der Beratung zu neuen und<br />

innovativen Wohnformen sowie sozialen<br />

Einrichtungen und Hilfen im Stadtteil.<br />

Dies erfolgt über<br />

• die Förderung jeweils einer Beratungsund<br />

Informationsstelle <strong>für</strong> die Landesteile<br />

Rheinland und Westfalen-Lippe<br />

(siehe unten: Regionalbüros Bochum<br />

und Köln),<br />

• die Durchführung von Workshops und<br />

Fachtagungen mit dem Ziel, Modellprojekte<br />

einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich<br />

zu machen.<br />

Aktuelle Informationsmaterialien, die von<br />

den beiden Regionalbüros erarbeitet werden,<br />

geben zusätzliche Anregungen und<br />

Hinweise <strong>für</strong> Interessierte:<br />

• die Projektliste „Wohnen im Alter“ in<br />

NRW<br />

• Literaturhinweise<br />

• Adressen- und Kontaktpool<br />

•regelmäßige Rundbriefe<br />

• Leitfäden <strong>für</strong> Wohngruppenprojekte<br />

Förderangebote des MBV <strong>für</strong> das<br />

barrierefreie Wohnen<br />

Das MBV stellt Fördermittel in Form von<br />

zinsgünstigen Darlehen <strong>für</strong> die Neuschaffung<br />

und Erneuerung von barrierefreiem<br />

Mietwohnraum nach der DIN 18025 zur<br />

Verfügung.<br />

Die Basis hier<strong>für</strong> bilden die Bestimmungen<br />

der Wohnraumförderung (WFB) und<br />

die Modernisierungsrichtlinien (ModR)<br />

<strong>für</strong> Wohnraum des Landes NRW.<br />

Auskünfte über die genauen Konditionen<br />

und die jeweils aktuell geltenden Richtlinien<br />

geben die örtlichen Bewilligungsstellen.<br />

Aktuelle Informationen befinden sich<br />

auf der Homepage des MBV unter<br />

www.mbv.nrw.de<br />

Für die zinsgünstige Darlehensförderung,<br />

die in Form von Pauschalen pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche gewährt wird, gelten<br />

folgende Konditionen:<br />

a) Für die geförderten Wohnungen besteht<br />

eine Mietpreis- und Belegungsbindung<br />

über die Dauer von 15 oder 20 Jahren.<br />

Förderprogramme des Landes<br />

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