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3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl

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Weitere Informationen beim<br />

Europäischen Flüchtlingsrat:<br />

ECRE<br />

European Council on Refugees & Exiles<br />

Stapleton House<br />

Clifton Centre<br />

Unit 22, 3rd Floor<br />

110 Clifton Street<br />

GB - London EC2A 4HT<br />

Tel.: 0044 / 171/ 729 5152,<br />

Fax: 0044 / 171/ 729 5141,<br />

internet: http://www.ecre.org<br />

<strong>des</strong> Genfer Abkommens einerseits und<br />

der Regelung <strong>des</strong> »vorübergehenden<br />

Schutzes« andererseits zu schließen.<br />

Ein Institut »vorübergehender Schutz«<br />

der EU ist zu schaffen für Kriegs- und<br />

Krisensituationen, im Falle einer Massenflucht.<br />

Es soll die koordinierte Aufnahme<br />

von Flüchtlingen ermöglichen. Grundvoraussetzung,<br />

um überhaupt in den Genuß<br />

von »vorübergehendem Schutz« zu<br />

kommen, wären Evakuierungsmaßnahmen<br />

oder die Möglichkeit der Einreise<br />

in die EU, ohne Visabeschränkungen,<br />

Drittstaatenregelungen, Abschottungsmaßnahmen<br />

an der Grenze etc. Den Begünstigten<br />

<strong>des</strong> zu schaffenden Instituts<br />

muß aber jederzeit der Weg in ein <strong>Asyl</strong>verfahren<br />

offenstehen. In diesem ist zu<br />

prüfen, und zwar in einem rechtsstaatlichen<br />

Einzelprüfungsverfahren, ob sie<br />

Flüchtlinge nach der GFK oder Begünstigte<br />

nach den Regeln <strong>des</strong> »ergänzenden<br />

Schutzes«(Schutz nach Artikel 3 der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention<br />

oder aufgrund <strong>des</strong> Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen gegen die Folter)<br />

sind.<br />

Allen Flüchtlingen, sowohl den Begünstigten<br />

<strong>des</strong> »vorübergehenden« als<br />

auch <strong>des</strong> »ergänzenden Schutzes«, sind<br />

Rechte in Anlehnung an die GFK zu gewähren.<br />

Das heißt: Recht auf Familienzusammenführung,<br />

Recht auf Wohnung,<br />

Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung<br />

etc. In diesem Kontext zwischen<br />

Genfer Flüchtlingskonvention und »ergänzendem<br />

Schutz« ist die Frage <strong>des</strong> sogenannten<br />

»vorübergehenden Schutzes«<br />

anzusiedeln.<br />

Momentan gilt in der EU die Devise<br />

»Flüchtlinge müssen draußen bleiben«,<br />

möglichst in der Region. Schaffen sie dennoch<br />

den Weg in die EU, auf zunehmend<br />

teuren und lebensgefährlichen Wegen,<br />

mutieren sie in der öffentlichen Wahrnehmung<br />

zu »illegalen Einwanderern«,<br />

die allenfalls zu bekämpfen und zurückzuweisen<br />

sind.<br />

Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik<br />

der EU, nach innen wie nach<br />

außen, wird sich gerade an dem menschenwürdigen<br />

Umgang mit Schutzsuchenden<br />

messen lassen müssen.<br />

ECRE, der Europäische Flüchtlingsrat,<br />

hat die wichtigsten Positionen zu einer<br />

fairen Implementierung der asylrelevanten<br />

Vertragsteile von Amsterdam in einem<br />

alternativen Aktionsplan zusammengefaßt.<br />

Darin fordert ECRE u.a.:<br />

daß ein neues Rechtsinstrument, welches<br />

die existierende Flüchtlingsdefinition<br />

interpretiert, nicht einfach den gemeinsamen<br />

Standpunkt <strong>des</strong> Rates vom<br />

März 1996 bezüglich der harmonisierten<br />

Anwendung der Flüchtlingsdefinition in<br />

Artikel 1 der Genfer Konvention übernimmt.<br />

ECRE fordert, eine Gesetzesänderung<br />

im Einklang mit den UNHCR-<br />

Richtlinien vorzunehmen. Es muß klargestellt<br />

werden, daß auch Flüchtlinge<br />

aufgrund nichtstaatlicher Verfolgung<br />

Schutz gemäß der Genfer Konvention erhalten<br />

können.<br />

die Schaffung eines neuen Rechtsinstruments<br />

innerhalb der nächsten zwei<br />

Jahre, das eine ergänzende Flüchtlingsdefinition<br />

für Europa beinhaltet, aus der<br />

eine harmonisierte ergänzende Schutzformel<br />

abgeleitet werden kann.<br />

die Rechtsinstrumente, die unter anderen<br />

Vertragsartikeln bezüglich der verfahrenstechnischen<br />

Harmonisierung und<br />

sozialer Integration von Flüchtlingen entwickelt<br />

werden, gleichermaßen auf diesen<br />

ergänzenden Schutz anzuwenden.<br />

die schnellstmögliche Annahme eines<br />

Rechtsinstruments, das den vorübergehenden<br />

Schutz in Massenfluchtsituationen<br />

regelt.<br />

so schnell wie möglich eine Übereinkunft<br />

bezüglich einer europäischen Verantwortungsteilung<br />

zu entwickeln. Dabei<br />

ist finanziellen Ausgleichszahlungen Vorrang<br />

vor Verteilung von Flüchtlingen zu<br />

geben. Außerdem ist ein Europäischer<br />

Flüchtlingsfonds für eine erweiterte Europäische<br />

Union zu schaffen.<br />

die Rückführung in einen sicheren<br />

Drittstaat solange einzustellen, bis zusätzliche<br />

Garantien eingeführt werden.<br />

Es müssen gemeinsame EU-Kriterien und<br />

-Verfahren geschaffen werden zur Bestimmung,<br />

inwieweit ein Drittstaat »sicher«<br />

ist.<br />

die Beseitigung <strong>des</strong> <strong>Pro</strong>tokolls zum<br />

Amsterdamer Vertrag, welches EU-Bürger<br />

von der <strong>Asyl</strong>antragsstellung ausschließt.<br />

sicherzustellen, daß kein <strong>Asyl</strong>bewerber<br />

von einem fairen und effizienten<br />

<strong>Asyl</strong>verfahren ausgeschlossen wird, weil<br />

man ein Herkunftsland oder einen Lan<strong>des</strong>teil<br />

als sicher erklärt.<br />

Mittelmeerzusammenarbeit<br />

und Menschenrechte<br />

Der sog. »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß« führte<br />

1995 die EU und die Anrainerstaaten<br />

<strong>des</strong> Mittelmeers in der Hauptstadt Kataloniens<br />

zusammen. Es geht um eine Zusammenarbeit,<br />

die sich zum einen auf die<br />

nordafrikanischen Maghreb-Länder (Marokko,<br />

Algerien, Tunesien und Libyen) sowie den<br />

Raum <strong>des</strong> arabischen Mashrek (Ägypten, Jordanien,<br />

Libanon und Syrien), zum anderen auf<br />

Israel, die Türkei, Malta und Zypern bezieht.<br />

Diese Länder sollen langfristig (bis zum Jahr<br />

2010) mit der erweiterten EU und den Ländern<br />

Mittelosteuropas (soweit sie bis dahin<br />

nicht bereits selbst Mitglieder der EU sind) zur<br />

»größten Freihandelszone der Welt« zusammenwachsen.<br />

Es wäre ein Binnenmarkt mit<br />

600-800 Millionen Einwohnern in 30-40 Ländern.<br />

Neben der wirtschaftlichen Kooperation behandelt<br />

der »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß« auch sicherheitspolitische,<br />

soziale und kulturelle Aspekte<br />

und in diesem Rahmen auch Fragen – d.h. die<br />

Abwehr – von Flucht und Migration. Wie ernst<br />

es den europäischen Staaten damit ist, die<br />

Achtung der Menschenrechte zu einem wesentlichen<br />

Kriterium der Zusammenarbeit zu<br />

machen, muß aufmerksam beobachtet werden.<br />

Weitere Informationen zum »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß«<br />

und zur Mittelmeerpolitik der Europäischen<br />

Union enthält der Artikel von Herbert<br />

Leuninger »Budapest oder Barcelona? Die Rolle<br />

der Europäischen Union als Wohlstandsinsel«.<br />

Er findet sich auf der Homepage von<br />

PRO ASYL unter http://www.proasyl.de.<br />

in einem neuen Rechtsinstrument<br />

»Min<strong>des</strong>tgarantien im <strong>Asyl</strong>verfahren«<br />

Bestimmungen aufzunehmen, die die<br />

Notwendigkeit qualifizierter <strong>Asyl</strong>entscheidungen<br />

betonen. Außerdem müssen<br />

den <strong>Asyl</strong>anträgen bestimmter Flüchtlingsgruppierungen<br />

(z.B. Frauen, Kindern<br />

und Traumatisierten) und eindeutig<br />

»wohl-begründeter Fälle« Priorität eingeräumt<br />

werden. Das <strong>Asyl</strong>verfahren<br />

selbst darf aber nicht beschleunigt durchgeführt<br />

werden.<br />

die Durchführung von EURODAC<br />

unter Datenschutzbedingungen, wie sie<br />

in der Datenschutzkonvention <strong>des</strong> Europarates<br />

von 1981 im Hinblick auf die<br />

Persönlichkeitsrechte <strong>des</strong> einzelnen bei<br />

der automatischen Verarbeitung persönlicher<br />

Daten festgelegt wurden.<br />

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