3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl
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Weitere Informationen beim<br />
Europäischen Flüchtlingsrat:<br />
ECRE<br />
European Council on Refugees & Exiles<br />
Stapleton House<br />
Clifton Centre<br />
Unit 22, 3rd Floor<br />
110 Clifton Street<br />
GB - London EC2A 4HT<br />
Tel.: 0044 / 171/ 729 5152,<br />
Fax: 0044 / 171/ 729 5141,<br />
internet: http://www.ecre.org<br />
<strong>des</strong> Genfer Abkommens einerseits und<br />
der Regelung <strong>des</strong> »vorübergehenden<br />
Schutzes« andererseits zu schließen.<br />
Ein Institut »vorübergehender Schutz«<br />
der EU ist zu schaffen für Kriegs- und<br />
Krisensituationen, im Falle einer Massenflucht.<br />
Es soll die koordinierte Aufnahme<br />
von Flüchtlingen ermöglichen. Grundvoraussetzung,<br />
um überhaupt in den Genuß<br />
von »vorübergehendem Schutz« zu<br />
kommen, wären Evakuierungsmaßnahmen<br />
oder die Möglichkeit der Einreise<br />
in die EU, ohne Visabeschränkungen,<br />
Drittstaatenregelungen, Abschottungsmaßnahmen<br />
an der Grenze etc. Den Begünstigten<br />
<strong>des</strong> zu schaffenden Instituts<br />
muß aber jederzeit der Weg in ein <strong>Asyl</strong>verfahren<br />
offenstehen. In diesem ist zu<br />
prüfen, und zwar in einem rechtsstaatlichen<br />
Einzelprüfungsverfahren, ob sie<br />
Flüchtlinge nach der GFK oder Begünstigte<br />
nach den Regeln <strong>des</strong> »ergänzenden<br />
Schutzes«(Schutz nach Artikel 3 der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention<br />
oder aufgrund <strong>des</strong> Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen gegen die Folter)<br />
sind.<br />
Allen Flüchtlingen, sowohl den Begünstigten<br />
<strong>des</strong> »vorübergehenden« als<br />
auch <strong>des</strong> »ergänzenden Schutzes«, sind<br />
Rechte in Anlehnung an die GFK zu gewähren.<br />
Das heißt: Recht auf Familienzusammenführung,<br />
Recht auf Wohnung,<br />
Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung<br />
etc. In diesem Kontext zwischen<br />
Genfer Flüchtlingskonvention und »ergänzendem<br />
Schutz« ist die Frage <strong>des</strong> sogenannten<br />
»vorübergehenden Schutzes«<br />
anzusiedeln.<br />
Momentan gilt in der EU die Devise<br />
»Flüchtlinge müssen draußen bleiben«,<br />
möglichst in der Region. Schaffen sie dennoch<br />
den Weg in die EU, auf zunehmend<br />
teuren und lebensgefährlichen Wegen,<br />
mutieren sie in der öffentlichen Wahrnehmung<br />
zu »illegalen Einwanderern«,<br />
die allenfalls zu bekämpfen und zurückzuweisen<br />
sind.<br />
Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik<br />
der EU, nach innen wie nach<br />
außen, wird sich gerade an dem menschenwürdigen<br />
Umgang mit Schutzsuchenden<br />
messen lassen müssen.<br />
ECRE, der Europäische Flüchtlingsrat,<br />
hat die wichtigsten Positionen zu einer<br />
fairen Implementierung der asylrelevanten<br />
Vertragsteile von Amsterdam in einem<br />
alternativen Aktionsplan zusammengefaßt.<br />
Darin fordert ECRE u.a.:<br />
daß ein neues Rechtsinstrument, welches<br />
die existierende Flüchtlingsdefinition<br />
interpretiert, nicht einfach den gemeinsamen<br />
Standpunkt <strong>des</strong> Rates vom<br />
März 1996 bezüglich der harmonisierten<br />
Anwendung der Flüchtlingsdefinition in<br />
Artikel 1 der Genfer Konvention übernimmt.<br />
ECRE fordert, eine Gesetzesänderung<br />
im Einklang mit den UNHCR-<br />
Richtlinien vorzunehmen. Es muß klargestellt<br />
werden, daß auch Flüchtlinge<br />
aufgrund nichtstaatlicher Verfolgung<br />
Schutz gemäß der Genfer Konvention erhalten<br />
können.<br />
die Schaffung eines neuen Rechtsinstruments<br />
innerhalb der nächsten zwei<br />
Jahre, das eine ergänzende Flüchtlingsdefinition<br />
für Europa beinhaltet, aus der<br />
eine harmonisierte ergänzende Schutzformel<br />
abgeleitet werden kann.<br />
die Rechtsinstrumente, die unter anderen<br />
Vertragsartikeln bezüglich der verfahrenstechnischen<br />
Harmonisierung und<br />
sozialer Integration von Flüchtlingen entwickelt<br />
werden, gleichermaßen auf diesen<br />
ergänzenden Schutz anzuwenden.<br />
die schnellstmögliche Annahme eines<br />
Rechtsinstruments, das den vorübergehenden<br />
Schutz in Massenfluchtsituationen<br />
regelt.<br />
so schnell wie möglich eine Übereinkunft<br />
bezüglich einer europäischen Verantwortungsteilung<br />
zu entwickeln. Dabei<br />
ist finanziellen Ausgleichszahlungen Vorrang<br />
vor Verteilung von Flüchtlingen zu<br />
geben. Außerdem ist ein Europäischer<br />
Flüchtlingsfonds für eine erweiterte Europäische<br />
Union zu schaffen.<br />
die Rückführung in einen sicheren<br />
Drittstaat solange einzustellen, bis zusätzliche<br />
Garantien eingeführt werden.<br />
Es müssen gemeinsame EU-Kriterien und<br />
-Verfahren geschaffen werden zur Bestimmung,<br />
inwieweit ein Drittstaat »sicher«<br />
ist.<br />
die Beseitigung <strong>des</strong> <strong>Pro</strong>tokolls zum<br />
Amsterdamer Vertrag, welches EU-Bürger<br />
von der <strong>Asyl</strong>antragsstellung ausschließt.<br />
sicherzustellen, daß kein <strong>Asyl</strong>bewerber<br />
von einem fairen und effizienten<br />
<strong>Asyl</strong>verfahren ausgeschlossen wird, weil<br />
man ein Herkunftsland oder einen Lan<strong>des</strong>teil<br />
als sicher erklärt.<br />
Mittelmeerzusammenarbeit<br />
und Menschenrechte<br />
Der sog. »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß« führte<br />
1995 die EU und die Anrainerstaaten<br />
<strong>des</strong> Mittelmeers in der Hauptstadt Kataloniens<br />
zusammen. Es geht um eine Zusammenarbeit,<br />
die sich zum einen auf die<br />
nordafrikanischen Maghreb-Länder (Marokko,<br />
Algerien, Tunesien und Libyen) sowie den<br />
Raum <strong>des</strong> arabischen Mashrek (Ägypten, Jordanien,<br />
Libanon und Syrien), zum anderen auf<br />
Israel, die Türkei, Malta und Zypern bezieht.<br />
Diese Länder sollen langfristig (bis zum Jahr<br />
2010) mit der erweiterten EU und den Ländern<br />
Mittelosteuropas (soweit sie bis dahin<br />
nicht bereits selbst Mitglieder der EU sind) zur<br />
»größten Freihandelszone der Welt« zusammenwachsen.<br />
Es wäre ein Binnenmarkt mit<br />
600-800 Millionen Einwohnern in 30-40 Ländern.<br />
Neben der wirtschaftlichen Kooperation behandelt<br />
der »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß« auch sicherheitspolitische,<br />
soziale und kulturelle Aspekte<br />
und in diesem Rahmen auch Fragen – d.h. die<br />
Abwehr – von Flucht und Migration. Wie ernst<br />
es den europäischen Staaten damit ist, die<br />
Achtung der Menschenrechte zu einem wesentlichen<br />
Kriterium der Zusammenarbeit zu<br />
machen, muß aufmerksam beobachtet werden.<br />
Weitere Informationen zum »Barcelona-<strong>Pro</strong>zeß«<br />
und zur Mittelmeerpolitik der Europäischen<br />
Union enthält der Artikel von Herbert<br />
Leuninger »Budapest oder Barcelona? Die Rolle<br />
der Europäischen Union als Wohlstandsinsel«.<br />
Er findet sich auf der Homepage von<br />
PRO ASYL unter http://www.proasyl.de.<br />
in einem neuen Rechtsinstrument<br />
»Min<strong>des</strong>tgarantien im <strong>Asyl</strong>verfahren«<br />
Bestimmungen aufzunehmen, die die<br />
Notwendigkeit qualifizierter <strong>Asyl</strong>entscheidungen<br />
betonen. Außerdem müssen<br />
den <strong>Asyl</strong>anträgen bestimmter Flüchtlingsgruppierungen<br />
(z.B. Frauen, Kindern<br />
und Traumatisierten) und eindeutig<br />
»wohl-begründeter Fälle« Priorität eingeräumt<br />
werden. Das <strong>Asyl</strong>verfahren<br />
selbst darf aber nicht beschleunigt durchgeführt<br />
werden.<br />
die Durchführung von EURODAC<br />
unter Datenschutzbedingungen, wie sie<br />
in der Datenschutzkonvention <strong>des</strong> Europarates<br />
von 1981 im Hinblick auf die<br />
Persönlichkeitsrechte <strong>des</strong> einzelnen bei<br />
der automatischen Verarbeitung persönlicher<br />
Daten festgelegt wurden.<br />
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