3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl
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ald beendet sehen. Andernorts reicht es<br />
schon einmal für einen kurzen Zwischenstopp<br />
mit Sprung ins Meer. Nach<br />
Angaben eines Sprechers <strong>des</strong> Frankfurter<br />
Bun<strong>des</strong>grenzschutzes ist seit Jahren<br />
kein Grenzschützer dienstlich verpflichtet<br />
worden, einen Abschiebeflug mitzumachen.<br />
Die Beamten fliegen freiwillig.<br />
Vielleicht gerade <strong>des</strong>halb, weil man am<br />
Abend eben nicht sieht, was man geschafft<br />
hat, nicht den abgeschobenen<br />
Kurden zur peinlichen Flughafenbefragung<br />
in Istanbul begleiten mußte, nichts<br />
zu tun hatte mit dem modernen Folterzentrum<br />
im Flughafen von Damaskus,<br />
nicht gezwungen war, einem abgeschobenen<br />
Angolaner bei der Suche nach einer<br />
Unterkunft in die Slums von Luanda<br />
zu folgen.<br />
Es gibt auch kritische Menschen beim<br />
Bun<strong>des</strong>grenzschutz. Hinter vorgehaltener<br />
Hand bestätigen gelegentlich auch<br />
Grenzbeamte, daß man sich oftmals verheizt<br />
fühlt zwischen der von der Politik<br />
erwarteten rigiden Durchsetzung von<br />
Abschiebungen und der Kritik der Öffentlichkeit,<br />
wenn man diese Erwartungen<br />
schließlich mit aller Härte erfüllt.<br />
Vorgeworfen wurde einzelnen Beamten<br />
in den letzten Jahren insbesondere übermäßige<br />
Gewaltanwendung in den Gewahrsamszellen<br />
und auf dem Weg ins<br />
Flugzeug. Unabhängige Zeugen gibt es<br />
hierfür fast nie. Flüchtlinge haben wenig<br />
Chancen gegen die Aussagen der beamteten<br />
Übermacht. PRO ASYL fordert<br />
<strong>des</strong>halb seit langem den Zutritt von<br />
Nichtregierungsorganisationen zu den<br />
Gewahrsamsräumen.<br />
Dieter Wimmer, Vorsitzender <strong>des</strong> Bezirks<br />
Bun<strong>des</strong>grenzschutz bei der Gewerkschaft<br />
der Polizei, behauptet in einem Interview<br />
in derselben Ausgabe der Zeitschrift<br />
»Deutsche Polizei«, man habe bislang bei<br />
Abschiebungen allein am Frankfurter<br />
Flughafen mehr verletzte Beamte gehabt<br />
als bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />
um Wackersdorf. Das<br />
wird man mit Skepsis betrachten müssen.<br />
PRO ASYL fiel auf, daß oftmals,<br />
wenn Beschwerden von Flüchtlingen<br />
über übermäßige Gewaltanwendung<br />
durch Bun<strong>des</strong>grenzschutzbeamte – bei<br />
der Zwangsvorführung bei Botschaften,<br />
beim Transport zum Flugzeug, im Gewahrsam<br />
usw. – öffentlich gemacht bzw.<br />
Strafanzeigen gestellt wurden, die Abzuschiebenden<br />
postwendend ebenfalls mit<br />
Strafanzeigen überzogen wurden. Eingeleitete<br />
Ermittlungen verzögern kaum jemals<br />
die Abschiebung. Die Chancen für<br />
die Flüchtlinge stehen genauso schlecht<br />
wie in anderen Fällen, wo sich Aussagen<br />
von Bürgern und Polizei gegenüberstehen.<br />
Eine Formulierung aus der Reportage<br />
von Thomas Hestermann ist hierzu<br />
aufschlußreich: »Widersetzen sich Flüchtlinge<br />
der Rückführung mit Gewalt, werden<br />
sie angezeigt wegen Körperverletzung<br />
gegen Vollstreckungsbeamte.«<br />
Widerstand und Körperverletzung – immerhin<br />
zwei verschiedene Straftatbestände<br />
– liegen offensichtlich nah beieinander.<br />
Den kleinen Schritt dazwischen<br />
überbrückt gegebenenfalls ein Attest.<br />
Während andere Beamte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>grenzschutzes<br />
sich beim Gebrauch von<br />
Zwangsmitteln zur Durchsetzung von<br />
Abschiebungen durchaus allein gelassen<br />
fühlen in der Grauzone der Ermessensentscheidung,<br />
teilt der Gewerkschafter<br />
Dieter Wimmer diese Auffassung nicht.<br />
Es gebe keine Grauzone. Immer müsse<br />
der einzelne Polizist eine Güterabwägung<br />
vornehmen und das mil<strong>des</strong>te Mittel<br />
anwenden, das den Erfolg – hier also die<br />
Abschiebung – herbeiführe. Bei dieser<br />
Güterabwägung könne auch kein Innenminister<br />
dem eingesetzten Beamten<br />
helfen. Die Forderung von PRO ASYL,<br />
der Innenminister möge unmißverständlich<br />
jede schädigende Gewaltanwendung<br />
und den Gebrauch lebensbedrohender<br />
Zwangs- und Fesselungsmethoden untersagen,<br />
unterstützt Wimmer dementsprechend<br />
nicht.<br />
Zwischen PRO ASYL und der GdP gibt<br />
es jedoch auch Übereinstimmungen.<br />
So hat sich Wimmer mehrmals für die<br />
Begrenzung der Aufenthaltsdauer von<br />
Menschen im Flughafentransit ausgesprochen.<br />
Bislang gibt es Fälle, in denen<br />
die Betroffenen monatelang im Transit<br />
leben müssen. Ebenfalls in Übereinstimmung<br />
mit PRO ASYL fordert Dieter<br />
Wimmer im Interview von der neuen<br />
Bun<strong>des</strong>regierung einen Abschiebestopp<br />
für Algerier: »Was die Abschiebung nach<br />
Algerien angeht, hoffe ich, daß die neue<br />
Bun<strong>des</strong>regierung zu einer anderen Einschätzung<br />
kommt. Die Lage dort ist nach<br />
wie vor ungeklärt, ganze Dörfer werden<br />
massakriert. Wir haben im November<br />
1997 gefordert, die Abschiebung nach<br />
Algerien auszusetzen – und einige SPDregierte<br />
Länder haben sich damals unserer<br />
Forderung angeschlossen. Aber letztlich<br />
geht es auch hier um eine politische<br />
Entscheidung und die muß im Bun<strong>des</strong>tag<br />
fallen.«<br />
Um dies in Abwandlung eines Worts von<br />
Oskar Lafontaine zu kritisieren: Das<br />
Herz wird nicht an der Börse gehandelt –<br />
und das Gewissen <strong>des</strong> einzelnen nicht im<br />
Bun<strong>des</strong>tag verabschiedet.<br />
Zwischen Aufruhr und Routine<br />
Alltag beim Bun<strong>des</strong>grenzschutz am Frankfurter Flughafen<br />
Thomas Hestermann<br />
Casablanca ohne<br />
Rückflugticket<br />
Immer häufiger wird der Bun<strong>des</strong>grenzschutz<br />
auch eingeschaltet, um<br />
den Abflug von illegal in Deutschland<br />
lebenden Ausländern zu überwachen –<br />
beispielsweise nach Verstößen gegen das<br />
Ausländergesetz oder wenn das <strong>Asyl</strong>verfahren<br />
abgelehnt wurde. Die Dienstgruppe<br />
51 ist für die sogenannten Rückführungen<br />
zuständig.<br />
Einsatzstellenleiter Jörg Weinhold hält<br />
eine DIN-A 4-Tabelle in der Hand,<br />
den Ablaufplan <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes zur Anerkennung<br />
ausländischer Flüchtlinge<br />
(BAFl). An diesem Mittwoch sind es laut<br />
Plan 51 Menschen, die zum Abflug vorgesehen<br />
sind, nach Algier oder Kiew,<br />
Casablanca, Tunis oder Tirana. Weitere<br />
Abschiebungen werden kurzfristig angesetzt.<br />
Flüge nach Nord- und Schwarzafrika<br />
sind besonders häufig. Am Vortag<br />
sind 63 Vietnamesen in einer »Sammelabschiebung«<br />
zurück in ihre Heimat geflogen<br />
worden.<br />
Die Tabelle nennt Flugnummer und besondere<br />
Gefährdungshinweise, beispielsweise<br />
wenn der Ausländer als gewalttätig<br />
gilt, aus der Strafhaft kommt oder ein<br />
Rückführungsversuch bereits gescheitert<br />
ist. Dann wird der Flug von Beamten<br />
oder von eigenem Sicherheitspersonal der<br />
Fluggesellschaften begleitet. »Die Abschiebung<br />
muß rechtskräftig sein, sonst<br />
geht hier keiner raus«, betont Jörg Weinhold.<br />
Und ein Amtsarzt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>grenzschutzes<br />
gibt das Votum über die<br />
Flugtauglichkeit ab.<br />
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