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3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl

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kane der Sozialämter gegenüber Flüchtlingen),<br />

erhielt er den Krankenschein.<br />

Der Arzt diagnostizierte eine Herzerkrankung<br />

sowie eine kriegsbedingte psychische<br />

Traumatisierung. Der Ausschlag<br />

wurde als Krätze diagnostiziert, der<br />

Flüchtling erhielt die erforderlichen Medikamente.<br />

Mangels Kleidung zum<br />

Wechseln konnte er die Krätze allerdings<br />

noch immer nicht behandeln.<br />

Kein Rechtsschutz<br />

Die Kammern <strong>des</strong> Berliner Verwaltungsgerichtes<br />

haben die Praxis<br />

<strong>des</strong> Entzugs jeglichen Bargel<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> Aushungerns und <strong>des</strong> Aussetzens in<br />

die Obdachlosigkeit in vielen Fällen bestätigt.<br />

Einzig die »Fahrtkosten der preisgünstigsten<br />

Beförderungsmöglichkeit in<br />

das Herkunftsland« sowie ein Zehrgeld<br />

für unterwegs konnten Kriegsflüchtlinge<br />

aus dem Kosovo im Herbst und Winter<br />

1998/99 noch beanspruchen. Für den<br />

dagegen prinzipiell möglichen Beschwerdezulassungsantrag<br />

beim Oberverwaltungsgericht<br />

besteht Anwaltszwang, so<br />

daß viele Flüchtlinge mangels Geld<br />

und vertretungsbereiter Anwältinnen und<br />

Anwälte hiergegen nichts mehr tun können.<br />

Die Berliner Praxis gegenüber Flüchtlingen<br />

aus dem Kosovo und der BR Jugoslawien<br />

hat sich erst unmittelbar mit Beginn<br />

der NATO-Bombardierung geändert.<br />

Nunmehr sollen diese Flüchtlinge<br />

zwar grundsätzlich Unterkunft in einer<br />

Einrichtung mit Vollverpflegung, bei<br />

Vorliegen eines Tatbestan<strong>des</strong> nach §1a<br />

<strong>Asyl</strong>bLG aber weiterhin keinen Pfennig<br />

Bargeld erhalten. Die vollständige Streichung<br />

<strong>des</strong> Barbetrages von DM 80,- hält<br />

die Senatssozialverwaltung in diesen<br />

Fällen auch für Flüchtlinge, deren Rückkehr<br />

auf unabsehbare Zeit objektiv unzumutbar<br />

und unmöglich ist, für angebracht.<br />

Ob Schwarz oder Gelb,<br />

ob Rot oder Grün: Flüchtlinge<br />

werden rausgemobbt<br />

Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht<br />

nichts zur endlich fälligen Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Kriegsflüchtlingsstatus aus dem<br />

<strong>Asyl</strong>kompromiß, nichts zur Aufhebung<br />

<strong>des</strong> Arbeitsverbotes für Kriegs- und andere<br />

Flüchtlinge, nichts zur Umsetzung<br />

von Abschiebestoppregelungen und auch<br />

nichts zum <strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetz.<br />

Von <strong>Asyl</strong>suchenden, von Kriegsflüchtlingen<br />

ohne gesicherten Status, von »illegalen«<br />

bzw. illegalisierten Ausländerinnen<br />

und Ausländern spricht bei Rot-<br />

Grün niemand mehr. Daß <strong>Asyl</strong>suchende<br />

und Kriegsflüchtlinge nicht arbeiten dürfen,<br />

in Lager eingewiesen werden, mit<br />

Sachleistungen versorgt werden, mancherorts<br />

vielleicht auch gar nichts mehr<br />

erhalten, scheint gesellschaftlicher Konsens<br />

geworden zu sein – unter Beteiligung<br />

von Rot und Grün.<br />

Weitere Informationen zum Thema im<br />

Internet unter http://www.proasyl.de<br />

im Verzeichnis »aktuell« sowie unter<br />

http://www.dim-net.de/dad20.htm<br />

oder bei Georg Classen, c/o Flüchtlingsrat<br />

Berlin, Gossner Mission, Fennstr. 31,<br />

12439 Berlin, Tel.: 030/6317873,<br />

Fax: 030/6361198<br />

Aktuelles Grundlagenpapier<br />

zum »Kirchenasyl«<br />

Die für Migrationsfragen zuständige<br />

Kommission XIV der Deutschen<br />

Bischofskonferenz hat im<br />

November 1998 eine Schrift herausgegeben<br />

mit dem Titel: »Hilfe und Schutz bedrohter<br />

Menschen im Einzelfall«. Der<br />

Untertitel lautet: »Eine Argumentationsund<br />

Entscheidungshilfe zum sogenannten<br />

›Kirchenasyl‹«. Das Papier will zur<br />

Klärung und zum besseren Verständnis<br />

<strong>des</strong> Sachverhalts beitragen, zu einer Versachlichung<br />

der öffentlichen Debatte in<br />

der Kirche sowie in Politik und Gesellschaft<br />

ermuntern sowie konstruktive Perspektiven<br />

und Entscheidungshilfen im<br />

Konfliktfall aufzeigen.<br />

Die in zwölf Thesen zusammengefaßten<br />

Hauptgedanken der Schrift sind nachfolgend<br />

wiedergegeben:<br />

Erfolgreiche Kirchenasyle sind gar nicht so selten. Am 28. Februar 1997 erhielt die Roma-Familie<br />

aus dem ehemaligen Jugoslawien ein Bleiberecht, nachdem die evangelische Antoniter-Kirchengemeinde<br />

Kirchenasyl gewährt hatte. Die <strong>Asyl</strong>anträge der Familie waren 1992 abgelehnt worden. Photo: epd-bild<br />

1. »Heilige Orte« (<strong>Asyl</strong>stätten) mit einer<br />

eigenen Gesetzlichkeit hat es zwar in der<br />

Geschichte der christlichen Religionen<br />

gegeben. Im modernen Rechtsstaat ist jedoch<br />

der sakrale Ort kein rechtsfreier<br />

Raum mehr. Da folglich nur der Staat<br />

Flüchtlinge anerkennen, insbesondere<br />

<strong>Asyl</strong> gewähren kann, nimmt »Kirchenasyl«<br />

einen solchen rechtsfreien Raum<br />

nicht in Anspruch.<br />

2. »Kirchenasyl« ist der Versuch, dem<br />

der begründeten Befürchtung nach zu<br />

Unrecht abgewiesenen Flüchtling zu seinem<br />

Recht zu verhelfen. Es geht um eine<br />

Beistandsleistung, die primär tatsächlich<br />

gefährdeten Personen den nötigen Schutz<br />

gibt und dadurch indirekt ein besseres<br />

und gerechteres Flüchtlingsrecht im Einzelfall<br />

einklagt. Weder eine Opposition<br />

gegen den Staat noch eine Relativierungvon<br />

<strong>des</strong>sen Rechtsprechung ist damit angezielt.<br />

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