3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl
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kane der Sozialämter gegenüber Flüchtlingen),<br />
erhielt er den Krankenschein.<br />
Der Arzt diagnostizierte eine Herzerkrankung<br />
sowie eine kriegsbedingte psychische<br />
Traumatisierung. Der Ausschlag<br />
wurde als Krätze diagnostiziert, der<br />
Flüchtling erhielt die erforderlichen Medikamente.<br />
Mangels Kleidung zum<br />
Wechseln konnte er die Krätze allerdings<br />
noch immer nicht behandeln.<br />
Kein Rechtsschutz<br />
Die Kammern <strong>des</strong> Berliner Verwaltungsgerichtes<br />
haben die Praxis<br />
<strong>des</strong> Entzugs jeglichen Bargel<strong>des</strong>,<br />
<strong>des</strong> Aushungerns und <strong>des</strong> Aussetzens in<br />
die Obdachlosigkeit in vielen Fällen bestätigt.<br />
Einzig die »Fahrtkosten der preisgünstigsten<br />
Beförderungsmöglichkeit in<br />
das Herkunftsland« sowie ein Zehrgeld<br />
für unterwegs konnten Kriegsflüchtlinge<br />
aus dem Kosovo im Herbst und Winter<br />
1998/99 noch beanspruchen. Für den<br />
dagegen prinzipiell möglichen Beschwerdezulassungsantrag<br />
beim Oberverwaltungsgericht<br />
besteht Anwaltszwang, so<br />
daß viele Flüchtlinge mangels Geld<br />
und vertretungsbereiter Anwältinnen und<br />
Anwälte hiergegen nichts mehr tun können.<br />
Die Berliner Praxis gegenüber Flüchtlingen<br />
aus dem Kosovo und der BR Jugoslawien<br />
hat sich erst unmittelbar mit Beginn<br />
der NATO-Bombardierung geändert.<br />
Nunmehr sollen diese Flüchtlinge<br />
zwar grundsätzlich Unterkunft in einer<br />
Einrichtung mit Vollverpflegung, bei<br />
Vorliegen eines Tatbestan<strong>des</strong> nach §1a<br />
<strong>Asyl</strong>bLG aber weiterhin keinen Pfennig<br />
Bargeld erhalten. Die vollständige Streichung<br />
<strong>des</strong> Barbetrages von DM 80,- hält<br />
die Senatssozialverwaltung in diesen<br />
Fällen auch für Flüchtlinge, deren Rückkehr<br />
auf unabsehbare Zeit objektiv unzumutbar<br />
und unmöglich ist, für angebracht.<br />
Ob Schwarz oder Gelb,<br />
ob Rot oder Grün: Flüchtlinge<br />
werden rausgemobbt<br />
Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht<br />
nichts zur endlich fälligen Umsetzung<br />
<strong>des</strong> Kriegsflüchtlingsstatus aus dem<br />
<strong>Asyl</strong>kompromiß, nichts zur Aufhebung<br />
<strong>des</strong> Arbeitsverbotes für Kriegs- und andere<br />
Flüchtlinge, nichts zur Umsetzung<br />
von Abschiebestoppregelungen und auch<br />
nichts zum <strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetz.<br />
Von <strong>Asyl</strong>suchenden, von Kriegsflüchtlingen<br />
ohne gesicherten Status, von »illegalen«<br />
bzw. illegalisierten Ausländerinnen<br />
und Ausländern spricht bei Rot-<br />
Grün niemand mehr. Daß <strong>Asyl</strong>suchende<br />
und Kriegsflüchtlinge nicht arbeiten dürfen,<br />
in Lager eingewiesen werden, mit<br />
Sachleistungen versorgt werden, mancherorts<br />
vielleicht auch gar nichts mehr<br />
erhalten, scheint gesellschaftlicher Konsens<br />
geworden zu sein – unter Beteiligung<br />
von Rot und Grün.<br />
Weitere Informationen zum Thema im<br />
Internet unter http://www.proasyl.de<br />
im Verzeichnis »aktuell« sowie unter<br />
http://www.dim-net.de/dad20.htm<br />
oder bei Georg Classen, c/o Flüchtlingsrat<br />
Berlin, Gossner Mission, Fennstr. 31,<br />
12439 Berlin, Tel.: 030/6317873,<br />
Fax: 030/6361198<br />
Aktuelles Grundlagenpapier<br />
zum »Kirchenasyl«<br />
Die für Migrationsfragen zuständige<br />
Kommission XIV der Deutschen<br />
Bischofskonferenz hat im<br />
November 1998 eine Schrift herausgegeben<br />
mit dem Titel: »Hilfe und Schutz bedrohter<br />
Menschen im Einzelfall«. Der<br />
Untertitel lautet: »Eine Argumentationsund<br />
Entscheidungshilfe zum sogenannten<br />
›Kirchenasyl‹«. Das Papier will zur<br />
Klärung und zum besseren Verständnis<br />
<strong>des</strong> Sachverhalts beitragen, zu einer Versachlichung<br />
der öffentlichen Debatte in<br />
der Kirche sowie in Politik und Gesellschaft<br />
ermuntern sowie konstruktive Perspektiven<br />
und Entscheidungshilfen im<br />
Konfliktfall aufzeigen.<br />
Die in zwölf Thesen zusammengefaßten<br />
Hauptgedanken der Schrift sind nachfolgend<br />
wiedergegeben:<br />
Erfolgreiche Kirchenasyle sind gar nicht so selten. Am 28. Februar 1997 erhielt die Roma-Familie<br />
aus dem ehemaligen Jugoslawien ein Bleiberecht, nachdem die evangelische Antoniter-Kirchengemeinde<br />
Kirchenasyl gewährt hatte. Die <strong>Asyl</strong>anträge der Familie waren 1992 abgelehnt worden. Photo: epd-bild<br />
1. »Heilige Orte« (<strong>Asyl</strong>stätten) mit einer<br />
eigenen Gesetzlichkeit hat es zwar in der<br />
Geschichte der christlichen Religionen<br />
gegeben. Im modernen Rechtsstaat ist jedoch<br />
der sakrale Ort kein rechtsfreier<br />
Raum mehr. Da folglich nur der Staat<br />
Flüchtlinge anerkennen, insbesondere<br />
<strong>Asyl</strong> gewähren kann, nimmt »Kirchenasyl«<br />
einen solchen rechtsfreien Raum<br />
nicht in Anspruch.<br />
2. »Kirchenasyl« ist der Versuch, dem<br />
der begründeten Befürchtung nach zu<br />
Unrecht abgewiesenen Flüchtling zu seinem<br />
Recht zu verhelfen. Es geht um eine<br />
Beistandsleistung, die primär tatsächlich<br />
gefährdeten Personen den nötigen Schutz<br />
gibt und dadurch indirekt ein besseres<br />
und gerechteres Flüchtlingsrecht im Einzelfall<br />
einklagt. Weder eine Opposition<br />
gegen den Staat noch eine Relativierungvon<br />
<strong>des</strong>sen Rechtsprechung ist damit angezielt.<br />
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