3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl
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Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko<br />
Kauffmann, erklärte heute in Frankfurt:<br />
»Die deutsche Politik wird unglaubwürdig,<br />
wenn sie einerseits mit der Begründung,<br />
dem Konflikt im Kosovo Einhalt<br />
gebieten zu wollen, sich für Militärmaßnahmen<br />
ausspricht und andererseits die<br />
Opfer dieser humanitären Katastrophe<br />
an ihren Grenzen zurückweist und sie<br />
durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen<br />
fahrlässig gefährdet.«<br />
11. November 1998:<br />
Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetzes<br />
in Berlin – PRO ASYL: Das Gesetz<br />
ermutigt Behörden zu schikanösem<br />
Verhalten<br />
Was PRO ASYL bei der Novellierung <strong>des</strong><br />
<strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetzes befürchtet<br />
hat, ist nun bereits eingetreten: Sozialbehörden<br />
bedienen sich der gesetzlichen<br />
Neuregelung als Legitimation<br />
für rigorose Leistungsverweigerung in<br />
großem Stil. So fertigt die 32. Kammer<br />
<strong>des</strong> VG Berlin mit Beschluß vom 30. Oktober<br />
1998 einen im April nach Deutschland<br />
geflohenen Kosovo-Albaner ab:<br />
»Mag seine Ausreise aus der Heimat<br />
auf respektable Gründe zurückzuführen<br />
sein, die Einreise in Deutschland jedenfalls<br />
ist prägend von der Absicht bestimmt,<br />
hier auf deutsche Kosten zu leben.«<br />
(AZ: VG 32 A 498.98)<br />
Damit befindet sich der Einzelrichter<br />
der 32. Kammer auf der Höhe <strong>des</strong><br />
flüchtlingspolitischen Zeitgeistes: Bei der<br />
Flucht aus ihrem Herkunftsland sind<br />
Flüchtlinge noch respektabel, an der<br />
deutschen Grenze werden sie zu illegalen<br />
Schmarotzern umdefiniert.<br />
27. Januar 1999:<br />
PRO ASYL warnt vor einer humanitären<br />
Katastrophe – Bun<strong>des</strong>regierung soll EU-<br />
Präsidentschaft für konzertierte Aufnahmepolitik<br />
nutzen<br />
Eine sofortige Initiative der deutschen<br />
EU-Präsidentschaft zur Realisierung einer<br />
konzertierten Aufnahmepolitik für<br />
Flüchtlinge aus dem Kosovo fordert die<br />
Bun<strong>des</strong>weite Arbeitsgemeinschaft für<br />
Flüchtlinge PRO ASYL angesichts der<br />
dramatischen Lage vor Ort. »Im Kosovo<br />
eskaliert die Gewalt, Zehntausende von<br />
Flüchtlingen versuchen, in zerschossenen<br />
Trümmerhäusern, Kellern und Schuppen<br />
zu überleben; Tausende irren im Lande<br />
umher«, erklärte der Sprecher von PRO<br />
ASYL, Heiko Kauffmann.<br />
»Die Europäische Union wird sich<br />
darauf einstellen müssen, daß angesichts<br />
der Instabilität im Kosovo Menschen<br />
auch weiterhin außerhalb <strong>des</strong> Konfliktgebietes<br />
Zuflucht suchen werden. Die<br />
von der EU propagierte ›Regionalisierung‹<br />
der Flüchtlingsaufnahme hat in den<br />
Nachbarstaaten <strong>des</strong> Kosovo zu verheerenden<br />
Zuständen geführt. Die Flüchtlingslager<br />
in Bosnien-Herzegowina, die<br />
ursprünglich die Aufnahme zurückkehrender<br />
bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
gewährleisten sollten, sind mit etwa<br />
10.000 Flüchtlingen aus dem Kosovo<br />
überlastet, die dort unter menschenunwürdigen<br />
Bedingungen leben. In Montenegro<br />
laufen die Flüchtlinge konkret Gefahr,<br />
unmittelbar nach Albanien abgeschoben<br />
zu werden.«<br />
3. Februar 1999:<br />
PRO ASYL fordert großzügige Altfallregelung<br />
– Geplante Ausschlußkriterien<br />
von Kriegsflüchtlingen, insbesondere von<br />
Flüchtlingen aus dem Kosovo und aus<br />
Bosnien, nicht akzeptabel<br />
24. Februar 1999:<br />
PRO ASYL fordert großzügige, unbürokratische<br />
und umfassende Altfallregelung<br />
Eine Altfallregelung unter Ausschluß bestimmter<br />
Flüchtlingsgruppen (wie Kosovo-Albaner,<br />
Bosnier oder Vietnamesen)<br />
sei unter den genannten Integrationsaspekten<br />
nicht akzeptabel.<br />
24. März 1999:<br />
Krieg im Kosovo – EU-Ratstreffen in<br />
Berlin – PRO ASYL fordert sofortiges<br />
Aufnahmekonzept für Flüchtlinge – »Die<br />
humanitäre Katastrophe ist da!«<br />
Kin<strong>des</strong>wohl in Theorie und Praxis<br />
Traudl Vorbrodt<br />
Weltweit sind nach Schätzungen<br />
verschiedener Flüchtlingsorganisationen<br />
sechs bis zehn Millionen<br />
Minderjährige alleine auf der<br />
Flucht. Die wenigsten erreichen Industrieländer.<br />
Einige tausend unbegleitete<br />
Flüchtlingskinder haben in der Vergangenheit<br />
auch in Deutschland immer<br />
wieder innenpolitische Betriebsamkeit<br />
ausgelöst – in der Regel zu Lasten der<br />
Kinder. Obwohl die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland die einschlägigen Kinderschutzkonventionen<br />
unterzeichnet hat,<br />
werden deren Sinn und Zweck immer<br />
wieder verletzt. Wie die künftige deutsche<br />
Hauptstadt mit schutzbedürftigen<br />
Kindern umgeht, schildert die von den<br />
Organisationen Pax Christi, <strong>Asyl</strong> in der<br />
Kirche e.V. und der Internationalen Liga<br />
für Menschenrechte herausgegebene Broschüre<br />
»Ausländische Kinder allein in<br />
Berlin«.<br />
28<br />
Die Grundanliegen der<br />
UN-Kinderrechtskonvention<br />
Die Präambel der Kinderrechtskonvention<br />
(KRK) bringt die<br />
Erkenntnis zum Ausdruck, »daß<br />
das Kind zur vollen und harmonischen<br />
Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer<br />
Familie und umgeben von Glück, Liebe<br />
und Verständnis aufwachsen sollte«<br />
(Satz 6), sowie die »Notwendigkeit, dem<br />
Kind besonderen Schutz zu gewähren«<br />
(Satz 7f). Besonders hervorgehoben wird<br />
die Einsicht, »daß es in allen Ländern der<br />
Welt Kinder gibt, die in außerordentlich<br />
schwierigen Verhältnissen leben, und daß<br />
diese Kinder der besonderen Berücksichtigung<br />
bedürfen« (Satz 11). Diese Ziele<br />
umzusetzen, haben die Unterzeichnerstaaten<br />
der KRK vereinbart.<br />
Als ein übergeordnetes Prinzip wurde<br />
das »Wohl <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>« bestimmt, das<br />
»bei allen Maßnahmen … vorrangig zu<br />
berücksichtigen ist« (Art. 3 Abs.1). Dieses<br />
Kin<strong>des</strong>wohl darf keinem Kind vorenthalten<br />
werden. Das besagt ausdrücklich<br />
das allgemeine Diskriminierungsverbot<br />
in Art.2 Abs.1 der KRK.<br />
Die in der Konvention formulierten<br />
Rechte und das Grundprinzip <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohles<br />
gelten im Prinzip unterschiedslos<br />
für alle Kinder, unabhängig<br />
davon, wo sie sich aufhalten oder ob ihr<br />
Aufenthalt dort rechtmäßig ist. Zwar<br />
hatten die USA bei der Beratung der<br />
Konvention eine Sonderregelung für Kinder<br />
gefordert, die nicht dem Staat angehören,<br />
in <strong>des</strong>sen Gebiet sie sich aufhalten.<br />
Dieser Wunsch stieß aber auf allgemeine<br />
Ablehnung. U.a. <strong>des</strong>wegen ist die<br />
Auffassung der Bun<strong>des</strong>regierung, das<br />
Diskriminierungsverbot der KRK verbiete<br />
grundsätzlich nicht die Ungleichbehandlung<br />
deutscher und ausländischer<br />
Kinder, die sich in der Bun<strong>des</strong>republik