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3 Grußwort des Vertreters des Hohen ... - Pro Asyl

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Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko<br />

Kauffmann, erklärte heute in Frankfurt:<br />

»Die deutsche Politik wird unglaubwürdig,<br />

wenn sie einerseits mit der Begründung,<br />

dem Konflikt im Kosovo Einhalt<br />

gebieten zu wollen, sich für Militärmaßnahmen<br />

ausspricht und andererseits die<br />

Opfer dieser humanitären Katastrophe<br />

an ihren Grenzen zurückweist und sie<br />

durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen<br />

fahrlässig gefährdet.«<br />

11. November 1998:<br />

Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetzes<br />

in Berlin – PRO ASYL: Das Gesetz<br />

ermutigt Behörden zu schikanösem<br />

Verhalten<br />

Was PRO ASYL bei der Novellierung <strong>des</strong><br />

<strong>Asyl</strong>bewerberleistungsgesetzes befürchtet<br />

hat, ist nun bereits eingetreten: Sozialbehörden<br />

bedienen sich der gesetzlichen<br />

Neuregelung als Legitimation<br />

für rigorose Leistungsverweigerung in<br />

großem Stil. So fertigt die 32. Kammer<br />

<strong>des</strong> VG Berlin mit Beschluß vom 30. Oktober<br />

1998 einen im April nach Deutschland<br />

geflohenen Kosovo-Albaner ab:<br />

»Mag seine Ausreise aus der Heimat<br />

auf respektable Gründe zurückzuführen<br />

sein, die Einreise in Deutschland jedenfalls<br />

ist prägend von der Absicht bestimmt,<br />

hier auf deutsche Kosten zu leben.«<br />

(AZ: VG 32 A 498.98)<br />

Damit befindet sich der Einzelrichter<br />

der 32. Kammer auf der Höhe <strong>des</strong><br />

flüchtlingspolitischen Zeitgeistes: Bei der<br />

Flucht aus ihrem Herkunftsland sind<br />

Flüchtlinge noch respektabel, an der<br />

deutschen Grenze werden sie zu illegalen<br />

Schmarotzern umdefiniert.<br />

27. Januar 1999:<br />

PRO ASYL warnt vor einer humanitären<br />

Katastrophe – Bun<strong>des</strong>regierung soll EU-<br />

Präsidentschaft für konzertierte Aufnahmepolitik<br />

nutzen<br />

Eine sofortige Initiative der deutschen<br />

EU-Präsidentschaft zur Realisierung einer<br />

konzertierten Aufnahmepolitik für<br />

Flüchtlinge aus dem Kosovo fordert die<br />

Bun<strong>des</strong>weite Arbeitsgemeinschaft für<br />

Flüchtlinge PRO ASYL angesichts der<br />

dramatischen Lage vor Ort. »Im Kosovo<br />

eskaliert die Gewalt, Zehntausende von<br />

Flüchtlingen versuchen, in zerschossenen<br />

Trümmerhäusern, Kellern und Schuppen<br />

zu überleben; Tausende irren im Lande<br />

umher«, erklärte der Sprecher von PRO<br />

ASYL, Heiko Kauffmann.<br />

»Die Europäische Union wird sich<br />

darauf einstellen müssen, daß angesichts<br />

der Instabilität im Kosovo Menschen<br />

auch weiterhin außerhalb <strong>des</strong> Konfliktgebietes<br />

Zuflucht suchen werden. Die<br />

von der EU propagierte ›Regionalisierung‹<br />

der Flüchtlingsaufnahme hat in den<br />

Nachbarstaaten <strong>des</strong> Kosovo zu verheerenden<br />

Zuständen geführt. Die Flüchtlingslager<br />

in Bosnien-Herzegowina, die<br />

ursprünglich die Aufnahme zurückkehrender<br />

bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

gewährleisten sollten, sind mit etwa<br />

10.000 Flüchtlingen aus dem Kosovo<br />

überlastet, die dort unter menschenunwürdigen<br />

Bedingungen leben. In Montenegro<br />

laufen die Flüchtlinge konkret Gefahr,<br />

unmittelbar nach Albanien abgeschoben<br />

zu werden.«<br />

3. Februar 1999:<br />

PRO ASYL fordert großzügige Altfallregelung<br />

– Geplante Ausschlußkriterien<br />

von Kriegsflüchtlingen, insbesondere von<br />

Flüchtlingen aus dem Kosovo und aus<br />

Bosnien, nicht akzeptabel<br />

24. Februar 1999:<br />

PRO ASYL fordert großzügige, unbürokratische<br />

und umfassende Altfallregelung<br />

Eine Altfallregelung unter Ausschluß bestimmter<br />

Flüchtlingsgruppen (wie Kosovo-Albaner,<br />

Bosnier oder Vietnamesen)<br />

sei unter den genannten Integrationsaspekten<br />

nicht akzeptabel.<br />

24. März 1999:<br />

Krieg im Kosovo – EU-Ratstreffen in<br />

Berlin – PRO ASYL fordert sofortiges<br />

Aufnahmekonzept für Flüchtlinge – »Die<br />

humanitäre Katastrophe ist da!«<br />

Kin<strong>des</strong>wohl in Theorie und Praxis<br />

Traudl Vorbrodt<br />

Weltweit sind nach Schätzungen<br />

verschiedener Flüchtlingsorganisationen<br />

sechs bis zehn Millionen<br />

Minderjährige alleine auf der<br />

Flucht. Die wenigsten erreichen Industrieländer.<br />

Einige tausend unbegleitete<br />

Flüchtlingskinder haben in der Vergangenheit<br />

auch in Deutschland immer<br />

wieder innenpolitische Betriebsamkeit<br />

ausgelöst – in der Regel zu Lasten der<br />

Kinder. Obwohl die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland die einschlägigen Kinderschutzkonventionen<br />

unterzeichnet hat,<br />

werden deren Sinn und Zweck immer<br />

wieder verletzt. Wie die künftige deutsche<br />

Hauptstadt mit schutzbedürftigen<br />

Kindern umgeht, schildert die von den<br />

Organisationen Pax Christi, <strong>Asyl</strong> in der<br />

Kirche e.V. und der Internationalen Liga<br />

für Menschenrechte herausgegebene Broschüre<br />

»Ausländische Kinder allein in<br />

Berlin«.<br />

28<br />

Die Grundanliegen der<br />

UN-Kinderrechtskonvention<br />

Die Präambel der Kinderrechtskonvention<br />

(KRK) bringt die<br />

Erkenntnis zum Ausdruck, »daß<br />

das Kind zur vollen und harmonischen<br />

Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer<br />

Familie und umgeben von Glück, Liebe<br />

und Verständnis aufwachsen sollte«<br />

(Satz 6), sowie die »Notwendigkeit, dem<br />

Kind besonderen Schutz zu gewähren«<br />

(Satz 7f). Besonders hervorgehoben wird<br />

die Einsicht, »daß es in allen Ländern der<br />

Welt Kinder gibt, die in außerordentlich<br />

schwierigen Verhältnissen leben, und daß<br />

diese Kinder der besonderen Berücksichtigung<br />

bedürfen« (Satz 11). Diese Ziele<br />

umzusetzen, haben die Unterzeichnerstaaten<br />

der KRK vereinbart.<br />

Als ein übergeordnetes Prinzip wurde<br />

das »Wohl <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>« bestimmt, das<br />

»bei allen Maßnahmen … vorrangig zu<br />

berücksichtigen ist« (Art. 3 Abs.1). Dieses<br />

Kin<strong>des</strong>wohl darf keinem Kind vorenthalten<br />

werden. Das besagt ausdrücklich<br />

das allgemeine Diskriminierungsverbot<br />

in Art.2 Abs.1 der KRK.<br />

Die in der Konvention formulierten<br />

Rechte und das Grundprinzip <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohles<br />

gelten im Prinzip unterschiedslos<br />

für alle Kinder, unabhängig<br />

davon, wo sie sich aufhalten oder ob ihr<br />

Aufenthalt dort rechtmäßig ist. Zwar<br />

hatten die USA bei der Beratung der<br />

Konvention eine Sonderregelung für Kinder<br />

gefordert, die nicht dem Staat angehören,<br />

in <strong>des</strong>sen Gebiet sie sich aufhalten.<br />

Dieser Wunsch stieß aber auf allgemeine<br />

Ablehnung. U.a. <strong>des</strong>wegen ist die<br />

Auffassung der Bun<strong>des</strong>regierung, das<br />

Diskriminierungsverbot der KRK verbiete<br />

grundsätzlich nicht die Ungleichbehandlung<br />

deutscher und ausländischer<br />

Kinder, die sich in der Bun<strong>des</strong>republik

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