Vortrag Jochen Reitnauer, Kompetenzen ... - Pro Qualifizierung
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Formation professionnelle Berufliche Bildung<br />
Le lycée des métiers Das « Lycée des métiers »<br />
Tous publics<br />
Zielgruppenmix<br />
• lycéens / Schüler (in<br />
Vollzeitausbildung)<br />
• apprentis /<br />
Auszubildende<br />
• étudiants / Studenten<br />
• salariés en formation<br />
continue / Weiterbildung<br />
• adultes en VAE<br />
Zielgruppen VAE<br />
Un lycée<br />
Un Label qualité<br />
- Ein Qualitäts-Label<br />
Acteur du<br />
développement local<br />
Offre de formation<br />
complète<br />
Vollständige<br />
Qualifikationspalette in<br />
einem Berufsfeld<br />
CAP =><br />
Licence<br />
professionnelle<br />
Lokaler Partner für<br />
wirtschaftliche und<br />
soziale Entwicklung<br />
J.<strong>Reitnauer</strong> 2005<br />
2. Qualifizierende Anerkennung beruflich und ausserberuflich erworbener<br />
<strong>Kompetenzen</strong> 4<br />
„Jede Person, die mindestens seit drei Jahren in das Arbeitsleben eingetreten ist, hat das<br />
Recht, ihre beruflich, aber auch ausserberuflich erworbenen <strong>Kompetenzen</strong> anerkennen zu<br />
lassen, um einen Abschluss der beruflichen Bildung ganz oder teilweise zu erlangen…“ 5<br />
Damit ist die Anerkennung beruflich oder ausserberuflich erworbener <strong>Kompetenzen</strong> ein<br />
eigenständiger Zugangsweg zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation, gleichwertig mit<br />
den bisher bestehenden Zugangswegen Erstausbildung und berufliche Weiterbildung.<br />
Potentiell sind alle Diplome, Abschlüsse, Zertifikate der beruflichen Bildung diesem neuen<br />
Zugangsweg geöffnet. Damit wird postuliert, dass Wissen auch ausserhalb des<br />
Bildungssystemes erworben und innerhalb des Bildungsysstemes anerkannt werden kann.<br />
Die „validation des acquis de l’expérience“ (VAE) ist ein individuelles Jedermannsrecht,<br />
das seit 2002 im Arbeitsgesetzbuch festgeschrieben ist und bereits seit 1992 in ähnlicher<br />
wenn auch eingeschränkterer Form bestand (validation des acquis professionnels) 6 . Der<br />
Bewerber muss zwei Zugangsvoraussetzungen erfüllen : seine Berufserfahrung muss<br />
mindestens drei Jahre umfassen ; die angestrebte Qualifikation muss sich auf diese<br />
Berufserfahrung beziehen. Beruflich und ausserberuflich erworbene <strong>Kompetenzen</strong> können<br />
anerkannt werden. Ein Abschluss kann teilweise oder sogar ganz anerkannt werden – ein<br />
Abschluss kann also ausschliesslich über das Nachweisverfahren erworben werden.<br />
4 dazu vertiefend : <strong>Jochen</strong> <strong>Reitnauer</strong> : Erfahrungslernen als gleichwertige Komponente im Bildungssystem. Das<br />
französische System der qualifizierenden Anerkennung beruflich und ausserberuflich erworbener <strong>Kompetenzen</strong>,<br />
in Rothe, Georg : Alternanz - die EU-Konzeption für die Berufsausbildung : Erfahrungslernen Hand in Hand mit<br />
Abschnitten systematischer Ausbildung ; dargestellt unter Einbeziehung von Ergebnissen aus Ländervergleichen,<br />
Universitätsverlag Karlsruhe 2004, S.132-136.<br />
5 Loi du 17 janvier 2002 de modernisation sociale, Übersetzung : JR.<br />
6 Livre IX du Code du travail, ausserdem festgehalten im Code de l'éducation<br />
<strong>Jochen</strong> <strong>Reitnauer</strong>, GIP FCIP Alsace – Fachtagung IfQ 31. Oktober 2005 6