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Vortrag Jochen Reitnauer, Kompetenzen ... - Pro Qualifizierung

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Formation professionnelle Berufliche Bildung<br />

Le lycée des métiers Das « Lycée des métiers »<br />

Tous publics<br />

Zielgruppenmix<br />

• lycéens / Schüler (in<br />

Vollzeitausbildung)<br />

• apprentis /<br />

Auszubildende<br />

• étudiants / Studenten<br />

• salariés en formation<br />

continue / Weiterbildung<br />

• adultes en VAE<br />

Zielgruppen VAE<br />

Un lycée<br />

Un Label qualité<br />

- Ein Qualitäts-Label<br />

Acteur du<br />

développement local<br />

Offre de formation<br />

complète<br />

Vollständige<br />

Qualifikationspalette in<br />

einem Berufsfeld<br />

CAP =><br />

Licence<br />

professionnelle<br />

Lokaler Partner für<br />

wirtschaftliche und<br />

soziale Entwicklung<br />

J.<strong>Reitnauer</strong> 2005<br />

2. Qualifizierende Anerkennung beruflich und ausserberuflich erworbener<br />

<strong>Kompetenzen</strong> 4<br />

„Jede Person, die mindestens seit drei Jahren in das Arbeitsleben eingetreten ist, hat das<br />

Recht, ihre beruflich, aber auch ausserberuflich erworbenen <strong>Kompetenzen</strong> anerkennen zu<br />

lassen, um einen Abschluss der beruflichen Bildung ganz oder teilweise zu erlangen…“ 5<br />

Damit ist die Anerkennung beruflich oder ausserberuflich erworbener <strong>Kompetenzen</strong> ein<br />

eigenständiger Zugangsweg zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation, gleichwertig mit<br />

den bisher bestehenden Zugangswegen Erstausbildung und berufliche Weiterbildung.<br />

Potentiell sind alle Diplome, Abschlüsse, Zertifikate der beruflichen Bildung diesem neuen<br />

Zugangsweg geöffnet. Damit wird postuliert, dass Wissen auch ausserhalb des<br />

Bildungssystemes erworben und innerhalb des Bildungsysstemes anerkannt werden kann.<br />

Die „validation des acquis de l’expérience“ (VAE) ist ein individuelles Jedermannsrecht,<br />

das seit 2002 im Arbeitsgesetzbuch festgeschrieben ist und bereits seit 1992 in ähnlicher<br />

wenn auch eingeschränkterer Form bestand (validation des acquis professionnels) 6 . Der<br />

Bewerber muss zwei Zugangsvoraussetzungen erfüllen : seine Berufserfahrung muss<br />

mindestens drei Jahre umfassen ; die angestrebte Qualifikation muss sich auf diese<br />

Berufserfahrung beziehen. Beruflich und ausserberuflich erworbene <strong>Kompetenzen</strong> können<br />

anerkannt werden. Ein Abschluss kann teilweise oder sogar ganz anerkannt werden – ein<br />

Abschluss kann also ausschliesslich über das Nachweisverfahren erworben werden.<br />

4 dazu vertiefend : <strong>Jochen</strong> <strong>Reitnauer</strong> : Erfahrungslernen als gleichwertige Komponente im Bildungssystem. Das<br />

französische System der qualifizierenden Anerkennung beruflich und ausserberuflich erworbener <strong>Kompetenzen</strong>,<br />

in Rothe, Georg : Alternanz - die EU-Konzeption für die Berufsausbildung : Erfahrungslernen Hand in Hand mit<br />

Abschnitten systematischer Ausbildung ; dargestellt unter Einbeziehung von Ergebnissen aus Ländervergleichen,<br />

Universitätsverlag Karlsruhe 2004, S.132-136.<br />

5 Loi du 17 janvier 2002 de modernisation sociale, Übersetzung : JR.<br />

6 Livre IX du Code du travail, ausserdem festgehalten im Code de l'éducation<br />

<strong>Jochen</strong> <strong>Reitnauer</strong>, GIP FCIP Alsace – Fachtagung IfQ 31. Oktober 2005 6

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